Bozen (lpa) - Neu geregelt hat die Landesregierung die Betreuung von Kleinkindern in Kinderhorten, Tagesstätten
und bei Tagesmüttern. Die entsprechende Durchführungsverordnung hat Landesrat Richard Theiner vorgelegt,
der sagt: "Die Betreuung von Kleinkindern erfordert den Einsatz von Land, Gemeinden und Eltern, was wir auch
in der Verordnung berücksichtigt haben."
Derzeit werden in Südtirol 571 Kleinkinder in zwölf Kinderhorten, weitere 680 in 31 Kindertagesstätten
(Kitas) und 950 Kleinkinder von 145 Tagesmüttern betreut. Eine der zentralen Neuerungen betrifft dabei die
Angleichung von betrieblichen an die öffentlichen Kitas. So müssen Kitas in Betrieben künftig die
selben Standards erfüllen wie öffentliche Tagesstätten, etwa indem sie für fünf betreute
Kleinkinder mindestens eine Kinderbetreuerin zur Verfügung stellen.
Neu ist auch, dass es in der Kleinkinderbetreuung einen Mindestkostensatz von 0,50 Euro pro Stunde geben wird.
In Kinderhorten soll der Mindesttarif 80 Euro pro Monat betragen. Die Höchstbeträge hingegen legen künftig
die Gemeinden fest. "Zu den Verbesserungen der Kleinkinderbetreuung im Interesse berufstätiger Mütter
zählt zudem die Lockerung der Zulassungsvoraussetzungen", so Theiner. So konnten in einer Kita bisher
höchstens 18 Kleinkinder betreut werden, in Zukunft können es maximal zwanzig sein. Darüber hinaus
sollen Kleinkinder auch über ihren dritten Geburtstag hinaus in der Kita bleiben dürfen, solange sie
ihr viertes Lebensjahr noch nicht vollendet haben. "Damit wird der Übergang zum Kindergarten erleichtert",
so der Landesrat.
Die neuen Bestimmungen zielen auch darauf ab, die Einrichtungen für Kleinkinderbetreuung in den Gemeinden
zu erleichtern und die Gemeinden als Träger zu stärken. So ist ein positives Gutachten der Gemeinde künftig
eine Voraussetzung zur Errichtung von Tagesstätten. Für die ladinischen Gemeinden wird schließlich
das Recht auf den Gebrauch der ladinischen Muttersprache in Einrichtungen zur Kleinkinderbetreuung festgeschrieben. |