Landesregierung regelt Betreuung von Kleinkindern neu   

erstellt am
05. 03. 08

Bozen (lpa) - Neu geregelt hat die Landesregierung die Betreuung von Kleinkindern in Kinderhorten, Tagesstätten und bei Tagesmüttern. Die entsprechende Durchführungsverordnung hat Landesrat Richard Theiner vorgelegt, der sagt: "Die Betreuung von Kleinkindern erfordert den Einsatz von Land, Gemeinden und Eltern, was wir auch in der Verordnung berücksichtigt haben."

Derzeit werden in Südtirol 571 Kleinkinder in zwölf Kinderhorten, weitere 680 in 31 Kindertagesstätten (Kitas) und 950 Kleinkinder von 145 Tagesmüttern betreut. Eine der zentralen Neuerungen betrifft dabei die Angleichung von betrieblichen an die öffentlichen Kitas. So müssen Kitas in Betrieben künftig die selben Standards erfüllen wie öffentliche Tagesstätten, etwa indem sie für fünf betreute Kleinkinder mindestens eine Kinderbetreuerin zur Verfügung stellen.

Neu ist auch, dass es in der Kleinkinderbetreuung einen Mindestkostensatz von 0,50 Euro pro Stunde geben wird. In Kinderhorten soll der Mindesttarif 80 Euro pro Monat betragen. Die Höchstbeträge hingegen legen künftig die Gemeinden fest. "Zu den Verbesserungen der Kleinkinderbetreuung im Interesse berufstätiger Mütter zählt zudem die Lockerung der Zulassungsvoraussetzungen", so Theiner. So konnten in einer Kita bisher höchstens 18 Kleinkinder betreut werden, in Zukunft können es maximal zwanzig sein. Darüber hinaus sollen Kleinkinder auch über ihren dritten Geburtstag hinaus in der Kita bleiben dürfen, solange sie ihr viertes Lebensjahr noch nicht vollendet haben. "Damit wird der Übergang zum Kindergarten erleichtert", so der Landesrat.

Die neuen Bestimmungen zielen auch darauf ab, die Einrichtungen für Kleinkinderbetreuung in den Gemeinden zu erleichtern und die Gemeinden als Träger zu stärken. So ist ein positives Gutachten der Gemeinde künftig eine Voraussetzung zur Errichtung von Tagesstätten. Für die ladinischen Gemeinden wird schließlich das Recht auf den Gebrauch der ladinischen Muttersprache in Einrichtungen zur Kleinkinderbetreuung festgeschrieben.
 
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