Skepsis gegenüber Reformchancen der Länderkammer
Wien (pk) - In Fortführung einer nun schon seit dem Jahr 2000 bestehenden Tradition legen die
drei Vorarlberger Bundesräte nun ihren Tätigkeitsbericht für das abgelaufene Jahr vor. Der Vizepräsident
des Bundesrates Jürgen Weiss (V) sowie die Bundesräte Edgar Mayer (V) und Reinhold Einwallner (S) kommen
dabei zu dem Schluss, dass die Interessen des Landes in dem vorgegebenen verfassungsrechtlichen Rahmen im Bundesrat
"nach besten Kräften, weitgehend gemeinsam und daher auch wirkungsvoll vertreten wurden". Skeptisch
zeigen sich die Vorarlberger Bundesräte bezüglich Reformchancen der Länderkammer.
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern sei in Vorarlberg eine enge Zusammenarbeit der Bundesräte mit dem
Landtag und der Landesregierung gegeben, heißt es weiter in dem Bericht. Obwohl Vorarlberg im Bundesrat nur
mit drei von insgesamt 62 Mitgliedern vertreten sei, liege das Engagement sowohl bei parlamentarischen Initiativen
als auch bei den Wortmeldungen weit über dem Durchschnitt. So stamme beispielsweise jede vierte parlamentarische
Anfrage an Mitglieder der Bundesregierung aus Vorarlberg.
Der Bericht hebt vor allem die Gemeinsamkeit der Vorarlberger Bundesräte bei der Ausübung ihrer parlamentarischen
Rechte hervor. So kam es bei insgesamt 192 Beschlüssen der Länderkammer nur in zwei Fällen zu einem
unterschiedlichen Abstimmungsverhalten, und zwar bei der Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes und hinsichtlich
einer Entschließung zur Vermeidung von Härtefällen für Betroffene der Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung,
die beide nicht die Zustimmung des Bundesrates Einwallner fanden. Hingegen erhielten die zehn wegen der Betroffenheit
von Länderzuständigkeiten zustimmungspflichtigen Gesetzesbeschlüsse jeweils einhellige Unterstützung
durch die Vorarlberger Bundesräte. Durchwegs gemeinsam ausgeübt wurde auch das Interpellationsrecht im
Rahmen parlamentarischer Anfragen.
Zur Diskussion um eine Reform des Bundesrats hält der Bericht in seinen Schlussbemerkungen fest, diese Diskussion
sei nach wie vor von gegensätzlichen Standpunkten geprägt, die selbst in den Landtagen unterschiedlich
beurteilt und offensichtlich nicht koordiniert werden können. Auch dem Regierungsprogramm würden sich
keine Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, dass in diesem Bereich ein politischer Konsens gefunden worden
wäre, heißt es. |