BM Schmied: "Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bildungssystem"   

erstellt am
13. 03. 08

Gesetzliche Regelung für kleinere Klassen und Verlängerung und Ausweitung der Sprachkurse
Wien (bmukk) - Am 13.03. geht eine Novelle des Schulorganisationsgesetzes in Begutachtung. Darin enthalten sind zwei zentrale Maßnahmen des Regierungsprogramms zur Qualitätssicherung an den Schulen: Die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl soll gesetzlich festgeschrieben werden. Weiters sollen die bis zum Ende dieses Schuljahres befristeten Sprachförderkurse für außerordentliche SchülerInnen in der Volksschule fortgeführt und zusätzlich auf die Hauptschule und die Polytechnische Schule ausgeweitet werden. Das Schulfach "Geschichte und Sozialkunde" soll in der achten Schulstufe in "Geschichte und politische Bildung" umbenannt werden, womit auf die Senkung des Wahlalters reagiert wird.

"Durch die gesetzliche Verankerung der Senkung der Klassenschülerhöchstzahl wird diese wichtige Maßnahme auch langfristig abgesichert. Der Weg zu mehr Aufmerksamkeit für jedes Kind wird dadurch festgeschrieben. Die Landesschulräte sowie der Stadtschulrat für Wien sind seit Beginn des Aufnahmeverfahrens über die Fortführung des Projekts "Kleinere Klassen" im Schuljahr 2008/09 informiert. Für das kommende Schuljahr schaffen wir jetzt eine klare gesetzliche Regelung. Bereits im Schuljahr 2007/08 sitzen in neun von zehn ersten Klassen der Volksschule, Hauptschule und AHS 25 oder weniger Kinder", so Bildungsministerin Claudia Schmied zur gesetzlichen Verankerung der Senkung der Klassenschülerhöchstzahl.

Die geplante Novelle der Klassenschülerhöchstzahl ist zentraler Bestandteil der Strategie für moderneren, qualitätsorientierteren und individualisierteren Unterricht und setzt einen Meilenstein mit dem Österreich auch internationale Maßstäbe setzt. Die Regelung nimmt Rücksicht auf regionale Gegebenheiten und beinhaltet im vorliegenden Entwurf zwei Regelungstypen:

Für Volks- und Hauptschulen wird ein "Richtwert 25" festgeschrieben, der den Ländern Flexibilität ermöglicht. Der Teiler "25" ist Basis für die Ressourcenzuteilung durch den Bund.

Für die Unterstufe der AHS wird die bisherige Klassenschülerhöchstzahl von 30 auf 25 gesenkt, die bisherige Überschreitungsmöglichkeit von 20 Prozent bleibt weiterhin bestehen. Das ist aufgrund der oft baulichen Beschränkung notwendig, um jedem AHS-reifen Kind auch einen AHS-Platz zu ermöglichen.

Zusätzlich zu der gesetzlichen Regelung für Volksschulen und die Sekundarstufe I beinhaltet der Begutachtungsentwurf eine weiteren wichtigen Maßnahme: Bei den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) soll ab kommendem Schuljahr verstärkt Kleingruppenunterricht durch zusätzliche Teilungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und einem weiteren schulspezifischen Schwerpunktfach eingeführt werden. Diese Maßnahme soll kommendes Schuljahr in der 9.Schulstufe starten und aufsteigend weitergeführt werden.

Neben dieser gesetzlichen Maßnahme wird das zentrale pädagogische Projekt "Individualisierung und Qualitätssteigerung im Unterricht" konsequent weitergeführt.

"Sprache ist der Schlüssel zu Bildung und Voraussetzung für gelungene Integration. Kinder mit Sprachdefiziten brauchen individuelle Förderung und ein attraktives Angebot zum Erlernen der deutschen Sprache. Deshalb wollen wir mit dieser Novelle die - bis zum Ende dieses Schuljahres befristeten - Sprachkurse für außerordentliche Schülerinnen und Schüler verlängern und sie für die Schuljahre 2008/09 und 2009/10 gesetzlich festschreiben.Wir müssen diese Maßnahme aber auch ausweiten: Sprachförderung darf nicht mit der Volksschule enden. Deshalb erweitern wir das Angebot für Sprachkurse auf die Hauptschulen und die Polytechnische Schulen", so Bildungsministerin Schmied zur Verlängerung und Erweiterung der Sprachkurse. Außerordentliche SchülerInnen können weiterhin die Sprachkurse im Ausmaß von 11 Wochenstunden und maximal einem Schuljahr besuchen und somit die deutsche Sprache möglichst schnell und bestmöglich erlernen. Auch geblockte Sprachkurse sind möglich.

Neben diesen wichtigen Maßnahmen beinhaltet die Novelle außerdem eine Umbenennung des Schulfaches "Geschichte und Sozialkunde" in der 8.Schulstufe (AHS und Hauptschule) in "Geschichte und politische Bildung". "Dadurch wird ein erster Schritt zur besseren Sichtbarmachung von politischer Bildung an den Schulen gesetzt. Weitere Schritte sind bereits im Rahmen der Demokratie-Initiative der Bundesregierung in Vorbereitung", so Bildungsministerin Claudia Schmied.
 
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