Gleichbehandlung von Einheimischen und Durchreisenden
Brüssel (europa.eu) - Die Europäische Kommission hat am 19.03. einen Vorschlag für
eine Richtlinie vorgelegt, die die grenzübergreifende Ahndung der gefährlichsten Verstöße
gegen die Verkehrsordnung erleichtern soll. Ziel ist es, technische Geräte und Rechtsinstrumente einzusetzen,
die es ermöglichen, in der EU die Identität von Fahrern zu ermitteln und so Verkehrsdelikte zu ahnden,
die in einem anderen Mitgliedstaat als jenem, in dem das betreffende Fahrzeug zugelassen ist, begangen werden.
Diese Maßnahme wird eine erhebliche Verbesserung der Sicherheit auf den europäischen Straßen sowie
Verhaltensänderungen sowohl der durchreisenden als auch der einheimischen Fahrer bewirken. Außerdem
wird dadurch die derzeit häufige Ungleichbehandlung dieser beiden Kategorien von Verkehrsteilnehmern beendet.
„Die Straßenverkehrssicherheit geht alle an, und sie ist eine der Prioritäten der Kommission. 2001 haben
wir uns das Ziel gesetzt, die Anzahl der Verkehrstoten in 10 Jahren zu halbieren. Um dieses Ziel zu erreichen,
müssen heute weitere Anstrengungen unternommen werden. Der jetzt angenommene Richtlinienvorschlag ist ein
sehr bedeutendes Element des Bündels von Maßnahmen, die zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit
in Europa getroffen wurden“, erklärte der für Verkehr zuständige Kommissionsvizepräsident Jacques
Barrot.
Wenn heute ein Fahrer mit einem im europäischen Ausland zugelassenen Fahrzeug einen Verstoß gegen die
Verkehrsordnung begeht, so bleibt er von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen straffrei, weil seine Identität
nicht ermittelt oder die Zulassungsanschrift des Fahrzeugs nicht überprüft werden kann. Diese Straffreiheit
beeinträchtigt nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern stellt auch eine Diskriminierung der einheimischen
Fahrer dar, deren Verkehrsdelikte geahndet werden.
Um diesem Missstand abzuhelfen, möchte die Kommission in der EU ein System einrichten, das die grenzübergreifende
Verfolgung der unfallträchtigsten Verkehrsverstöße erleichtert. So wird ein europäisches Netz
für den elektronischen Datenaustausch es ermöglichen, Bußgeldbescheide ins Ausland zu übermitteln.
Dazu müssen die Mitgliedstaaten zwar die entsprechenden Verwaltungsstrukturen schaffen, dennoch stellt dies
gegenüber der heute üblichen manuellen Bearbeitung eine Vereinfachung dar.
Die vorgeschlagene Richtlinie erfasst vier Arten von Verkehrsdelikten: Geschwindigkeitsübertretungen, Trunkenheit
im Straßenverkehr, das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und das Überfahren einer roten Ampel. Diese
vier Verstöße sind die Hauptursachen schwerer und tödlicher Unfälle: nahezu 75% der Todesfälle
im Straßenverkehr gehen darauf zurück.
Die EU verfolgt im Bereich der Straßenverkehrssicherheit seit 2001 das Ziel, die Zahl der tödlichen
Unfälle innerhalb von 10 Jahren zu halbieren. 2001 verunglückten auf den Straßen der 27 jetzigen
EU-Mitgliedstaaten 54 000 Personen tödlich. 2007 wurde erstmals seit 2001 kein Fortschritt bei der Verringerung
der Zahl der Verkehrstoten verzeichnet, die bei 43 000 stagnierte. Das entspricht der Zahl der Opfer, die beim
Absturz von wöchentlich fünf Passagierflugzeugen mittlerer Größe zu erwarten wären. Im
Zeitraum zwischen 2001 und 2007 ging die Zahl der Verkehrstoten um 20 % zurück; um das für 2010 gesteckte
Ziel zu erreichen, hätte der Rückgang allerdings 37 % betragen müssen.
Im Oktober 2003 hat die Kommission eine Empfehlung zu guten Durchsetzungspraktiken im Bereich der Straßenverkehrsordnung
abgegeben (2004/345/EG). Die beobachtete Entwicklung der Zahl der Verkehrsunfälle zeigt jedoch, dass dieses
nicht bindende Instrument zum Erzielen von Ergebnissen nicht ausreicht. Die bestehenden bilateralen Übereinkünfte
blieben bis auf wenige Ausnahmen wirkungslos. Durch die Einrichtung eines wirksamen Systems für die grenzübergreifende
Verfolgung von Verkehrsdelikten kann die Zahl der Verkehrsunfälle deutlich gesenkt werden. |