Bundesräte bei Landtagswahlen separat wählen
Wien (sk) - Der Vorsitzende der SPÖ-Bundesratsfraktion, Albrecht K. Konecny warnte am 18.03.
gegenüber dem Pressedienst der SPÖ vor der Beibehaltung der "bestehenden Beugung der Verfassung".
Bei den niederösterreichischen Landtagswahlen haben rund 120.000 WienerInnen ihre Stimme abgeben. Da diese
Möglichkeit in die Verfassungsautonomie der Länder fällt, ist sie in einigen Bundesländern
eingeführt worden, was vom Standpunkt der Integration von Zweithausbesitzern durchaus akzeptabel ist. "Problematisch
dabei ist jedoch die Tatsache, dass dadurch die Legalität der Länderkammer des österreichischen
Parlaments, des Bundesrates, zunehmend ausgehoben wird", betonte Konecny.
"Wenn, was durchaus anzunehmen ist, diese 120.000 WählerInnen auch bei den Landtagswahlen in Wien teilgenommen
haben, dann ergibt sich daraus der Umstand, dass diese WählerInnen zweimal ihre Stimmen abgegeben haben. Dies
hat für den Bundesrat nachhaltige Konsequenzen, da ja die Zusammensetzung des Landtages für die Anerkennung
der Mandate im Bundesrat maßgeblich ist", so Konecny.
"Dies widerspricht einem der zentralsten Grundsätze unseres Wahlrechtes: 'One person, one vote' und ist
in keinster Weise mit der österreichischen Verfassung und dem Verfassungswillen vereinbar", erläuterte
Konecny.
"Ich fordere daher erneut und eindringlich, dass in jenen Bundesländern, in denen diese Möglichkeit
besteht, bei den jeweiligen Landtagswahlen der Bundesrat separat, mit einem eigenen Wahlzettel gewählt wird",
betonte Konecny.
"Diese eindeutige, wenn auch sehr versteckte Beugung der Verfassung ist endgültig einzustellen. Sie ist
weder mit der österreichischen Tradition, noch den Erfordernissen eines modernen Verfassungsstaates vereinbar",
unterstrich Konecny. In diesem Zusammenhang forderte Konecny ebenfalls die Einführung der Direktwahl der Bundesräte.
Dieses "Relikt aus feudalen Strukturen" habe im österreichischen politischen System keinen Platz
mehr. "Ich fordere die Reform der österreichischen Realverfassung, die Beseitigung von unzeitgemäßen
Wahlmöglichkeiten bzw. der ebenso unzeitgemäßen Ernennungsgepflogenheiten im föderalen System
Österreichs", schloss Konecny. |