LH Sausgruber: Entlastung stärkt heimisches Vereinswesen und damit das Ehrenamt
Bregenz (vlk) - "Die im Juli des Vorjahres beschlossene steuerliche Neuregelung im Vereinsrecht
bringt den Vereinen im Land große Vorteile", betont Landeshauptmann Herbert Sausgruber, der an der Abänderung
der Vereinsrichtlinien maßgeblich beteiligt war: "Die neue Regelung stärkt das heimische Vereinswesen
und damit die Rolle des Ehrenamts in der Gesellschaft", ist Sausgruber überzeugt. Seit Juli 2007 können
Vereine ihre Einkünfte über einen Zeitraum von zehn Jahren zusammenkommen lassen. Für diesen Zeitraum
gilt ein Freibetrag von insgesamt 73.000 Euro.
Mitte Juli des vergangenen Jahres konnte Landeshauptmann Herbert Sausgruber nach intensiven Verhandlungen mit Finanzminister
Vizekanzler Wilhelm Molterer eine wichtige Neuregelung im Vereinsrecht präsentieren, welche für die Vereine
steuerlich Vorteile mit sich bringt.
Einkünfte zehn Jahre kumulierbar
Bis zur Neuregelung galt ein jährlicher Freibetrag von 7.300 Euro. Bei der Ausrichtung von größeren
Veranstaltungen, etwa einem gemeindeübergreifenden Bezirksmusikfest, konnte diese Obergrenze leicht überschritten
werden. Die Vereine, die mit großem Aufwand und dem ehrenamtlichen Einsatz vieler Mitglieder eine Festveranstaltung
organisiert und auch einen entsprechenden Erlös erzielt haben, wurden dadurch steuerlich stark belastet. Mit
der neuen Regelung erhalten Vereine die Möglichkeit, die bei solchen Veranstaltungen erzielten Einkünfte
auf zehn Jahre verteilt auszugleichen. Sofern der Gesamtbetrag von 73.000 Euro nicht überschritten wird, entfällt
für die Vereine die Körperschaftssteuer.
Größerer finanzieller Spielraum
Der Steuervorteil, der sich aus der neuen Regelung für das heimische Vereinswesen ergibt, schafft
ein Mehr an Flexibilität und einen größeren finanziellen Spielraum. "Diese Abänderung
war ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Vereine und damit des Ehrenamts", bekräftigt Sausgruber
abschließend. |