Wien (övp-pd) - In einer gemeinsamen Erkläung hielten ÖVP-Finanzminister
Wilhelm Molterer und SPÖ-Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter fest, dass es bei der Finanzierung
des Gesundheitssystems Ausnahmen und Freibeträge für sensible Bereiche geben muss.
"Außer Streit steht, dass es Ausnahmen und Freibeträge für sensible Bereiche geben muss. Dies
betrifft insbesondere Häuselbauer und den Hauptwohnsitz, Pensionsvorsorgen sowie Grund und Boden", so
Molterer und Matznetter.
"Oberstes Ziel der Bundesregierung ist es, die Gesundheitsversorgung auch in Zukunft für alle gleich
zugänglich und langfristig finanzierbar abzusichern", so Molterer. "Eine umfassende Gesundheitsreform
soll dafür sorgen, dass die verfügbaren Mittel, 26 Mrd. Euro pro Jahr, gezielt eingesetzt und alle Effizienzpotenziale
genutzt werden. Die Vorgabe lautet: Nicht weniger investieren sondern zielgerichtet dort, wo die Menschen medizinische
Versorgung brauchen - jeder Euro zum Wohl des Patienten. Die Vermögenszuwachsbesteuerung ist der letzte Schritt
einer umfassenden strukturellen und finanziellen Gesundheitsreform."
Alle Effizienzpotentiale nützen
"Natürlich gilt der Grundsatz, alle Effizienzpotentiale zu nützen. Denn wir wollen einen verantwortungsvollen
Umgang mit den Steuer- und Beitragsmitteln der Österreicherinnen und Österreicher sicherstellen. Die
Bundesregierung hat sich auf eine Vermögenszuwachsbesteuerung geeinigt, um weitere Beitragserhöhungen,
Selbstbehalte oder gar Leistungskürzungen zu vermeiden", machte Staatssekretär Christoph Matznetter
deutlich.
Jetzt seien die Experten des Finanzministeriums am Zug und werden verschiedene Varianten dieses Finanzierungsinstrumentes
für das Gesundheitswesen erarbeiten, bestätigen der Finanzminister und sein Staatssekretär. Bei
der Vermögenszuwachsbesteuerung handle es sich nicht um eine neue Steuer, sondern um eine Ergänzung bestehender
Regelungen. Beide betonten abschließend, dass es zu keiner weiteren Belastung des Faktors Arbeit kommen dürfe. |