Anstieg der Richtwert-Mieten erfolgreich gebremst   

erstellt am
31. 03. 08

Neues Gesetz tritt am 1. April in Kraft
Wien (bmj) - Am 1. April tritt das von Justizministerin Maria Berger initiierte Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (MILG) in Kraft, mit dem rund 650.000 Haushalte im kommenden Jahr bei den Mietkosten entlastet werden. "Durch die Gesetzesänderung sparen die Konsumenten bei einer monatlichen Miete von 500 Euro 92 Euro brutto in den kommenden zwölf Monaten. Diese sofortige finanzielle Entlastung für so viele Konsumenten war mir vor dem Hintergrund der derzeit hohen Teuerungsrate in Österreich ein besonderes Anliegen", zeigte sich Berger über die rasch erfolgte Gesetzesänderung erfreut.

Für rund 350.000 Haushalte in Altbauten, die nach dem 1.3.1994 vermietet wurden, gelten in Österreich Richtwert-Mieten. Die Justizministerin war bisher verpflichtet, die Richtwerte jedes Jahr im April an die Inflationsentwicklung anzupassen. Das Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (MILG) setzt nun fest, dass statt des bisher verwendeten hohen Dezember-Inflationswertes die durchschnittliche Jahresinflationsrate als Basis der Berechnungen dient. Die Richtwertmieten werden daher ab Mai nicht um 3,6 Prozent, sondern lediglich um 2,2 Prozent, erhöht. Von dieser Maßnahme profitieren auch 300.000 Mieterinnen und Mieter von Wohnungen der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, für die der burgenländische Richtwert mit einem dreißigprozentigen Abschlag die Mietenbasis ist.

"Eine nachhaltige Entlastung der Mieter kann nur erreicht werden, wenn die jährliche automatische Inflationsanpassung der Richtwerte abgeschafft wird. Daher laufen im Justizministerium bereits die Vorarbeiten für eine umfassende Reform des Wohnrechts", kündigte Berger ein weiteres Maßnahmenpaket an, das Anfang 2009 in Kraft treten soll.
 
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