Schweizer Arbeitsmarktbehörden dürfen in Österreich keine Firmenkontrollen durchführen
Wien (pwk) - Österreichische Firmen, die in der Schweiz Arbeiten durchführen, müssen
sich an die Schweizer Mindestlöhne und andere Vorschriften halten und dies auch auf der Baustelle nachweisen.
In der Vergangenheit haben Schweizer "Paritätische Berufskommissionen (PBK)“ in Einzelfällen aber
Lohnbuchkontrollen bei österreichischen Dienstleistern auch noch im Nachhinein am österreichischen Firmensitz
durchgeführt.
Die Außenwirtschaft Österreich (AWO) der WKÖ hat erfolgreich gegen diese Praxis interveniert. Die
zuständige Leiterin des Ressorts Arbeitsmarktaufsicht des Schweizerischen Staatssekretariats für Wirtschaft,
Sibylle Burger-Bono, hat die PBK nun aufgefordert, solche Kontrollen zu unterlassen und sich darauf zu beschränken,
die hierfür notwendigen Unterlagen auf dem Korrespondenzweg einzufordern.
"Österreichische Dienstleister haben sich natürlich an die schweizerischen Vorschriften bezüglich
Arbeitszeiten, Arbeitsschutz, Mindestlohn etc. zu halten", erklärt dazu Klaus Zyla, österreichischer
Handelsdelegierter in Zürich. "Es sind daher auch die entsprechenden Lohnunterlagen auf der Baustelle
mitzuführen. Österreich hat sich aber erfolgreich dagegen gewehrt, dass auch noch im Nachhinein Kontrollen
durch schweizerische Beamte auf österreichischem Territorium durchgeführt werden“, so Zyla.
Österreichische Dienstleister sind trotz der oft recht komplizierten Rechtslage - die Schweiz ist kein EU-Mitglied
- sehr erfolgreich bei unserem westlichen Nachbarn tätig, und das nicht nur im Baugewerbe. Eine unangenehme
Begleiterscheinung der Tätigkeit in der Schweiz ist für heimische Firmen ist die so genannte Acht-Tages-Frist.
"Vor Aufnahme einer temporären Arbeit in der Schweiz muss das österreichische Unternehmen diese
Tätigkeit elektronisch anmelden", erklärt Ingomar Lochschmidt, Regionalmanager der AWO. "Wir
wehren uns aber dagegen, dass erst nach einer Sperrfrist von acht Arbeitstagen mit den Arbeiten begonnen werden
darf. Wer früher arbeitet, bekommt saftige Strafen. Das ist in einer Just-in-Time Wirtschaft einfach nicht
mehr akzeptabel."
Die Wirtschaftskammer Österreich hat in dieser Frage bereits die EU-Kommission eingeschaltet. Brüssel
bemüht sich nun, auch noch diese diskriminierende und wohl auch völkerrechtswidrige Frist durch Verhandlungen
- oder nötigenfalls auch auf dem Rechtsweg - zu Fall zu bringen. |