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Berger: Reform des Privatkonkurses noch in diesem Jahr |
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Neue Zahlen des Kreditschutzverbands bestätigen Fahrplan, Gesetzesentwurf soll im November
2008 in den Ministerrat Wien (bmj) - "Trotz erfreulicher Wirtschaftsdaten ist die zunehmende Verschuldung privater Haushalte ein immer drängenderes Problem in Österreich. Die Vorbereitungen für eine Novelle des Privatkonkurses laufen daher auf Hochtouren, die Reform soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden", kündigte Justizministerin Maria Berger im Anschluss an die am 27.03. veröffentlichte Insolvenzstatistik für das erste Quartal 2008 des Kreditschutzverbands von 1870 (KSV) an. Während die Zahl der Firmeninsolvenzen weiter zurückgeht, steigen die Privatkonkurse dramatisch an. Von den insgesamt 2.397 Privatkonkursen im ersten Quartal 2008 wurden 2.100 Verfahren eröffnet, um 15,7 Prozent mehr als im Vorjahresquartal. Die geschätzten Verbindlichkeiten stiegen um 15,7 Prozent auf 242,8 Mio. Euro in die Höhe. Der Privatkonkurs ermöglicht privaten Schuldnern den Ausstieg aus der Schuldenspirale und bietet die realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Trotzdem haben die Erfahrungen aus der Praxis gezeigt, dass der Privatkonkurs nicht für alle Personen gleich gut zugänglich ist. "Ein geringes, kaum pfändbares Einkommen, unregelmäßige Arbeitsverhältnisse und lang andauernde Arbeitslosigkeit sind eine oft unüberwindbare Hürde", fasst Justizministerin Berger die kritischsten Punkte zusammen. Schon derzeit sehen die gesetzlichen Bestimmungen so genannte "Billigkeitsgründe" vor, um von der Mindestquote abzuweichen. "Diese bereits bestehenden Billigkeitsgründe sollen nun auch um Gründe wie schwere Krankheit oder lang anhaltende Arbeitslosigkeit erweitert werden. So kann für die von einem Privatkonkurs Betroffenen im Einzelfall eine flexiblere Lösung als bisher gefunden werden", erläutert Berger eine der geplanten Änderungen. Die Aussichten auf eine erfolgreiche Entschuldung sind umso größer, je früher ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Die Praxis zeigt, dass erfolglose Exekutionsverfahren gegen den bereits zahlungsunfähigen Schuldner zu einer Kostenexplosion führen. Für offensichtlich zahlungsunfähige Schuldner soll daher mit gesetzlichen Maßnahmen sichergestellt werden, dass diese Exekutionsverfahren in das für zahlungsunfähige Personen vorgesehene Insolvenzverfahren übergeleitet werden. "Durch eine frühzeitige Überleitung kann sowohl für Schuldner als auch für Gläubiger eine bessere Lösung erzielt werden, ein weiteres Anwachsen des Schuldenberges wird so verhindert", ist Berger überzeugt. Im Bundesministerium für Justiz sind derzeit zwei Arbeitsgruppen damit befasst, die entsprechende Gesetzesnovelle zu erarbeiten. Ein entsprechender Entwurf soll im Herbst in Begutachtung gehen und im November 2008 im Ministerrat behandelt werden. Dies ist auch im neuen Arbeitsprogramm der Bundesregierung so vorgesehen. Insolvenzstatistik I. Quartal 2008 |
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