Aufhebung der Grenzkontrollen an Flughäfen ab dem 30. März
Brüssel (eu-int) - Am 21. Dezember 2007 traten Estland, die Tschechische Republik, Litauen,
Ungarn, Lettland, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien dem Schengen-Raum bei. Am Sonntag, den 30. März
2008 um 0:00 Uhr wird die Erweiterung abgeschlossen sein, denn ab diesem Zeitpunkt werden die Grenzkontrollen bei
Flügen zwischen diesen Ländern und in die 15 Staaten, die bereits Teil des Schengen-Systems waren, aufgehoben.
Jacques Barrot, der Vizepräsident der Europäischen Kommission, erklärte: Der Abbau der Kontrollen
an Luftgrenzen ist der letzte Schritt hin zur Vollendung eines einzigartigen historischen Erfolges: 24 EU-Länder
haben keine Binnengrenzen mehr. Die Kommission dankt den Mitgliedstaaten, die modernste Sicherheitssysteme und
spezielle „Schengen-Terminals“ in ihren Flughäfen eingerichtet haben. Die Erweiterung des Schengen-Raums verdeutlicht
das Engagement der EU, rechtmäßiges Reisen innerhalb der EU und in die EU zu erleichtern und gleichzeitig
die Sicherheit an den Außengrenzen Europas zu verstärken.
Nach der Aufhebung der Kontrollen an Land- und Seegrenzen vom 21. Dezember 2007 (MEMO/07/619) werden in Estland,
der Tschechischen Republik, Litauen, Ungarn, Lettland, Malta, Polen, der Slowakei und Slowenien am 30. März
2008 auch die Grenzkontrollen an Flughäfen für Flüge zwischen diesen Ländern sowie zwischen
ihnen und den bisherigen Schengen-Mitgliedern aufgehoben.
Grund für diesen zeitlichen Abstand war, dass man den Zeitpunkt der Aufhebung der Kontrollen an Flughäfen
auf die halbjährlich stattfindende Änderung der Flugpläne abstimmen wollte. Den betreffenden Flughäfen
in der EU wurde so die Umstellung erleichtert.
Von nun an können Leute innerhalb des erweiterten Schengen-Raums ohne weitere Formalitäten von einem
Flughafen zum anderen fliegen. Für EU-Bürger und andere, die innerhalb des Schengen-Raums fliegen, hat
das positive Auswirkungen in Form von kürzeren Warteschlangen und einfacheren Prozeduren. Die Identitätskontrollen
durch die Fluggesellschaften beim Einchecken und beim Betreten des Flugzeugs finden natürlich nach wie vor
statt, ebenso wie die standardmäßigen Sicherheitskontrollen, die bei allen Flügen unabhängig
vom Ziel durchgeführt werden.
Die Aufhebung der Kontrollen an Flughäfen innerhalb des erweiterten Schengen-Raums entspricht dem Beschluss
vom November 2007, als die Justiz- und Innenminister feststellten, dass alle Bewerberländer die Kriterien
des Schengen-Besitzstandes erfüllten. |