Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission hat heute Vorschriften erlassen, durch die einheitliche
Bedingungen für die Nutzung europaweiter Mobilfunkdienste in Flugzeugen geschaffen werden sollen. Dank dieser
Dienste werden Geschäftsleute und Flugreisende allgemein auf Flügen innerhalb Europas mit ihren Handys
sicher telefonieren sowie Nachrichten verschicken und empfangen können. Dadurch bleiben die 90 % der Flugreisenden
in Europa, die im Flugzeug ein Handy mitführen, auch während des Fluges erreichbar.
„Europaweite Telekommunikationsdienste wie der Mobilfunk in Flugzeugen bedürfen eines einheitlichen Rechtsrahmens
in ganz Europa. Deshalb ist die Kommission heute tätig geworden. Die Bereitstellung dieses neuen Dienstes
erforderte eine Entscheidung für den gesamten europäischen Luftraum,“ erklärte Viviane Reding, die
für Telekommunikation zuständige EU-Kommissarin. „Von Seiten der Betreiber erwarten wir nun eine transparente
und innovative Preisgestaltung. Mobilfunkdienste in Flugzeugen können eine sehr interessante neue Dienstleistung
darstellen, insbesondere für Geschäftsreisende, die stets und überall erreichbar sein müssen.
Sie wird jedoch nur dann Erfolg haben, wenn den Verbrauchern dafür nicht überhöhte Preise in Rechnung
gestellt werden. Außerdem appelliere ich an die Luftfahrtunternehmen und Telekom-Anbieter, an Bord der Flugzeuge
für angemessene Bedingungen zu sorgen, damit durch die Nutzung von Mobilfunkdiensten andere Fluggäste
nicht gestört werden.“
Die heute von der Kommission angekündigten Maßnahmen dienen der Harmonisierung der mit der Benutzung
von Mobiltelefonen in Flugzeugen verbundenen technischen Anforderungen und Genehmigungsvorschriften. Die Mobiltelefone
der Flugreisenden werden mit einer bordseitigen Basisstation verbunden, die ihrerseits via Satellit mit einer Bodenstation
kommuniziert. Das System verhindert zugleich, dass die Telefone eine Direktverbindung mit einem terrestrischen
Mobilfunknetz aufbauen. Dadurch wird die Sendeleistung so gering gehalten, dass die Sicherheit der Flugzeugausrüstung
und der normale Betrieb terrestrischer Mobilfunknetze nicht beeinträchtigt werden.
Die Vereinheitlichung der technischen Anforderungen für die gefahrlose Nutzung von Mobilfunkdiensten in Flugzeugen
ermöglicht eine EU-weite Anerkennung der nationalen Genehmigungen, die den Luftfahrtunternehmen von dem Mitgliedstaat,
in dem sie registriert sind, erteilt werden. So kann beispielsweise ein in Frankreich oder Spanien registriertes
Luftfahrtunternehmen seinen Fluggästen auch beim Überfliegen von Deutschland oder Ungarn Mobilfunkdienste
anbieten, ohne dass hierfür zusätzliche Genehmigungsverfahren zu durchlaufen wären.
Mit ihren Regulierungsvorschlägen für den ersten echten europaweiten Telekommunikationsdienst reagiert
die Kommission auf die steigende Nachfrage sowohl von Seiten der Fluggäste, die während des Fluges ihr
Handy benutzen möchten, als auch der Unternehmen, die dieser Nachfrage entsprechen möchten. Nachdem in
einigen Ländern (u. a. Frankreich und Australien) Mobilfunkdienste in Flugzeugen bereits erprobt wurden, beabsichtigen
einige Telekom-Betreiber, solche Dienste im Jahresverlauf 2008 anzubieten und damit in einer der wenigen Alltagssituationen,
in der die Kommunikationsmöglichkeiten bisher sehr beschränkt waren, Erreichbarkeit zu gewährleisten.
Die britische Telekom-Regulierungsbehörde Ofcom kündigte am 26. März an, dass sie es Luftfahrtunternehmen
gestatten werde, im Einklang mit dem gemeinsamen europäischen Konzept Mobilfunkdienste während des Fluges
anzubieten. |