Ziel ist eine Ausbildungsgarantie für junge Menschen
Wien (pk) - In Umsetzung ihres Programms legte die Bundesregierung dem Nationalrat kürzlich
ihr Jugendbeschäftigungspaket mit Änderungen in zahlreichen Gesetzen vor. Als Ziele der Vorlage nennt
die Regierung: Ausbildungsgarantie für junge Menschen sowie das Schließen der Lehrstellenlücke
und modernere Schutzbestimmungen für Lehrlinge.
Im Berufsausbildungsgesetz soll für Lehrverhältnisse, die ab 28. Juni 2008 beginnen, ein neues System
der betrieblichen Lehrausbildungsförderung verankert werden, das künftig die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern
abwickeln sollen - die personenbezogenen Förderungen bleiben beim AMS.
An die Stelle der einheitlichen Lehrlingsausbildungsprämie soll eine bedarfsgerechte, an den tatsächlich
bezahlten Lehrlingsentschädigungen ausgerichtete Beihilfe treten, die nach Jahren gestaffelt ausbezahlt wird.
Die Ausbildungsbetriebe sollen im ersten Lehrjahr drei, im zweiten zwei sowie im dritten und vierten Lehrjahr eine
Lehrlingsentschädigung erhalten.
Über diese Basisförderung hinaus soll ein weiter entwickelter Blum-Bonus Anreize für zusätzliche
Lehrstellen in neu gegründeten oder erstmals ausbildenden Unternehmen sowie für Betriebe bieten, die
die Lehrlingsausbildung nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen. Spezielle Beihilfen erhält, wer sich einer
Überprüfung der Ausbildungsqualität unterzieht, Ausbilder weiterbildet, Lehrlinge mit ausgezeichnetem
oder gutem Erfolg ausbildet, jungen Menschen Zusatzausbildungen über das vorgeschriebene Berufsbild hinaus
anbietet oder überbetriebliche Ausbildungsverbünde gründet.
Gefördert werden zudem Lehrgänge und Blockveranstaltungen zum Nachholen des Berufsschulabschlusses, die
Ausbildung in Berufen, wo Fachkräftemangel herrscht und Maßnahmen für einen gleichmäßigen
Zugang junger Frauen und Männer zu den verschiedenen Lehrberufen.
Schließlich wird auch die überbetriebliche Lehrausbildung ausgebaut. Sie wendet sich an Jugendliche
bis 18 Jahren, die nach der Schule keine geeignete Lehrstelle finden.
Im Rahmen der Anpassung der Lehrlingsausbildung an die geänderten Umstände wird die außerordentliche
Auflösung des Lehrverhältnisses unter gleichzeitiger Gewährung der weiteren Ausbildung erleichtert.
Die Regierung will damit ausdrücklich "keinen Spielraum für Willkür öffnen", aber
das Vertrauen der Betriebe in die Möglichkeit stärken, nachteilige Entwicklungen in der Ausbildung korrigieren
zu können. Die Auflösung eines Lehrverhältnisses soll nur zu bestimmten Zeitpunkten und nach einem
Mediationsverfahren möglich sein. Aufgabe des AMS wird es sein, einen Lehrling nach Auflösung seines
Lehrverhältnisses auf einen adäquaten Ersatzausbildungsplatz zu vermitteln, um den Abschluss seiner beruflichen
Erstausbildung sicher zu stellen.
Die Finanzierung des Jugendbeschäftigungspaket soll im Rahmen der bisherigen Finanzierungsinstrumente erfolgen.
Die neue Basisförderung wird 2009 Kosten von 48 Mill. € und 2010 von 95 Mill. € nach sich ziehen, die aus
Überschüssen des Insolvenzausfallsfonds finanziert werden sollen. Die Neuausrichtung des Blum-Bonus zur
Förderung zusätzlicher Lehrstellen macht 2009 Mittel von 36 Mill. € und 2010 weitere 75 Mill. € frei,
die zur Förderung der Jugendbeschäftigung eingesetzt werden. Und schließlich führt die Anhebung
des Alters, ab dem kein Arbeitslosenbeitrag zu entrichten ist, auf 57 Jahre zu Mehreinnahmen von 72 Mill. € im
Jahr 2009 und von 85,7 Mill. € im Jahr 2010, ist den Erläuterungen der Regierungsvorlage zu entnehmen. |