Das neue Jugendbeschäftigungspaket der Regierung   

erstellt am
04. 04. 08

Ziel ist eine Ausbildungsgarantie für junge Menschen
Wien (pk) - In Umsetzung ihres Programms legte die Bundesregierung dem Nationalrat kürzlich ihr Jugendbeschäftigungspaket mit Änderungen in zahlreichen Gesetzen vor. Als Ziele der Vorlage nennt die Regierung: Ausbildungsgarantie für junge Menschen sowie das Schließen der Lehrstellenlücke und modernere Schutzbestimmungen für Lehrlinge.

Im Berufsausbildungsgesetz soll für Lehrverhältnisse, die ab 28. Juni 2008 beginnen, ein neues System der betrieblichen Lehrausbildungsförderung verankert werden, das künftig die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern abwickeln sollen - die personenbezogenen Förderungen bleiben beim AMS.

An die Stelle der einheitlichen Lehrlingsausbildungsprämie soll eine bedarfsgerechte, an den tatsächlich bezahlten Lehrlingsentschädigungen ausgerichtete Beihilfe treten, die nach Jahren gestaffelt ausbezahlt wird. Die Ausbildungsbetriebe sollen im ersten Lehrjahr drei, im zweiten zwei sowie im dritten und vierten Lehrjahr eine Lehrlingsentschädigung erhalten.

Über diese Basisförderung hinaus soll ein weiter entwickelter Blum-Bonus Anreize für zusätzliche Lehrstellen in neu gegründeten oder erstmals ausbildenden Unternehmen sowie für Betriebe bieten, die die Lehrlingsausbildung nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen. Spezielle Beihilfen erhält, wer sich einer Überprüfung der Ausbildungsqualität unterzieht, Ausbilder weiterbildet, Lehrlinge mit ausgezeichnetem oder gutem Erfolg ausbildet, jungen Menschen Zusatzausbildungen über das vorgeschriebene Berufsbild hinaus anbietet oder überbetriebliche Ausbildungsverbünde gründet.

Gefördert werden zudem Lehrgänge und Blockveranstaltungen zum Nachholen des Berufsschulabschlusses, die Ausbildung in Berufen, wo Fachkräftemangel herrscht und Maßnahmen für einen gleichmäßigen Zugang junger Frauen und Männer zu den verschiedenen Lehrberufen.

Schließlich wird auch die überbetriebliche Lehrausbildung ausgebaut. Sie wendet sich an Jugendliche bis 18 Jahren, die nach der Schule keine geeignete Lehrstelle finden.

Im Rahmen der Anpassung der Lehrlingsausbildung an die geänderten Umstände wird die außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses unter gleichzeitiger Gewährung der weiteren Ausbildung erleichtert. Die Regierung will damit ausdrücklich "keinen Spielraum für Willkür öffnen", aber das Vertrauen der Betriebe in die Möglichkeit stärken, nachteilige Entwicklungen in der Ausbildung korrigieren zu können. Die Auflösung eines Lehrverhältnisses soll nur zu bestimmten Zeitpunkten und nach einem Mediationsverfahren möglich sein. Aufgabe des AMS wird es sein, einen Lehrling nach Auflösung seines Lehrverhältnisses auf einen adäquaten Ersatzausbildungsplatz zu vermitteln, um den Abschluss seiner beruflichen Erstausbildung sicher zu stellen.

Die Finanzierung des Jugendbeschäftigungspaket soll im Rahmen der bisherigen Finanzierungsinstrumente erfolgen. Die neue Basisförderung wird 2009 Kosten von 48 Mill. € und 2010 von 95 Mill. € nach sich ziehen, die aus Überschüssen des Insolvenzausfallsfonds finanziert werden sollen. Die Neuausrichtung des Blum-Bonus zur Förderung zusätzlicher Lehrstellen macht 2009 Mittel von 36 Mill. € und 2010 weitere 75 Mill. € frei, die zur Förderung der Jugendbeschäftigung eingesetzt werden. Und schließlich führt die Anhebung des Alters, ab dem kein Arbeitslosenbeitrag zu entrichten ist, auf 57 Jahre zu Mehreinnahmen von 72 Mill. € im Jahr 2009 und von 85,7 Mill. € im Jahr 2010, ist den Erläuterungen der Regierungsvorlage zu entnehmen.
 
zurück