Wien (pk) - Einstimmig angenommen wurden am 02.04. ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Albanien sowie die
Änderung des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens mit Polen, das im Zusammenhang mit dem beabsichtigten
Umstieg Polens von der "Anrechnungsmethode" zur "Befreiungsmethode" steht. Staatssekretär
Christoph Matznetter zeigte sich erfreut darüber, dass mit Albanien ein Doppelbesteuerungsabkommen zustande
gekommen ist, das von beiderseitigem Interesse sei und Investitionen in den jeweiligen Ländern erleichtern
werde. Die Änderung des zweiten Abkommens gehe auf einen Wunsch von Polen zurück und bringe bürokratische
Erleichterungen. Generell würde er sich wünschen, dass in Zukunft die EU die zentrale Kompetenz für
derartige Doppelbesteuerungsabkommen erhält, weil man sich damit viel bürokratischen Aufwand ersparen
würde. |