Novelle des Medizinproduktegesetzes bringt Stärkung der Patientenrechte
Wien (bgf) - Im Ministerrat vom 02.04. wurde eine Novelle des Epidemiegesetzes beschlossen, die zu einer weiteren
Optimierung der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in Österreich führen soll. Nach internationalem
Vorbild wird hier ein Register der Anzeigen meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten geschaffen werden,
das als Unterstützung für die behördlichen Aufgaben der Erhebung über und der Bekämpfung
von übertragbaren Krankheiten (wie etwa Tuberkulose, Hepatitis, Typhus, Pest, Pocken, SARS oder Masern) dienen
soll.
"Durch dieses Instrument sollen die Bekämpfungsmaßnahmen durch Verkürzung der Informationswege
beschleunigt werden", so Gesundheitsministerin Dr. Andrea Kdolsky, die in diesem Zusammenhang auch auf die
derzeit bestehenden Masernerkrankungen in Salzburg verweist. "In derartigen Fällen werden wir in Zukunft
noch schneller und gezielter reagieren können", so Kdolsky.In Zukunft werden Meldungen entsprechender
meldepflichtiger Krankheiten direkt vom Labor erfolgen. "Damit tragen wir dazu bei, dass Krankheitsausbrüche
einfach und rasch identifiziert werden können", betont die Gesundheitsministerin.
Das System bietet auch die Möglichkeit der geographischen Darstellung der epidemiologischen Situation und
ermöglicht die rasche visuelle Erstorientierung sowie die Identifikation von bezirks- oder bundesländerübergreifenden
Ausbrüchen. Über entsprechende Schnittstellen bzw. Online können die im Register gespeicherten Daten
mittels Auswertungen jederzeit abgerufen werden. Dadurch ist die Möglichkeit einer permanenten Überwachung
der epidemiologischen Situation, der Risikobewertung sowie der raschen Intervention gegeben.
Novelle des Medizinproduktegesetzes bringt Stärkung der Patientenrechte
Ebenfalls im heutigen Ministerrat beschlossen wurde eine Novelle zum Medizinproduktegesetz. Im Mittelpunkt steht
dabei die Stärkung der Patientenrechte. "Mit der neuen Regelung werden Einrichtungen des Gesundheitswesens
gesetzlich ausdrücklich verpflichtet, die Rechtsposition des Patienten bzw. seiner Hinterbliebenen bei Vorliegen
eines begründeten Verdachts einer Schädigung durch ein fehlerhaftes Medizinprodukt zu wahren", betont
Kdolsky. Hierbei kann es sich beispielsweise um gebrochene Prothesen oder auch defekte Herzschrittmacher handeln.
"Mit dieser Stärkung der Patientenrechte kommen wir einer langjährigen Forderung der Patientenanwaltschaften
und Volksanwaltschaften nach - und tun dies sehr gerne", so die Gesundheitsministerin.
Im Sinne der Patientensicherheit wird auch die Fortführung des schon bisher auf freiwilliger Basis bestehenden
Herzschrittmacherregisters sichergestellt. "Das Herzschrittmacherregister dient dem Schutz lebenswichtiger
Interessen von Patienten. Implantierbare Herzschrittmacher und implantierbare Defibrillatoren sind aktive implantierbare
Medizinprodukte, bei denen ein Ausfall oder eine Fehlfunktion zu einer für die betroffenen Patienten lebensbedrohlichen
Situation bzw. zu einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes führt", erläutert
die Gesundheitsministerin. Der zuständigen Behörde wird nun ermöglicht, ohne Umwege über Behandlungseinrichtungen
und damit ohne Zeitverzögerung, Schutzmaßnahmen wie Rückrufe, Benachrichtigung von Patienten, Weiterleitung
von Warnhinweisen etc. zu veranlassen. |