Oppositionelle Vorschläge zur Steuerreform zunächst vertagt
Wien (pk) - Im weiteren Verlauf der Sitzung des Finanzausschusses am 02.04. befassten sich die Abgeordneten
mit Änderungen des Investmentfondsgesetzes, des Einkommensteuergesetzes, des Konsulargebührengesetzes,
mit Doppelbesteuerungsabkommen mit Albanien und Polen sowie mit einigen Anträgen der Opposition, die alle
unter Hinweis auf die laufenden Diskussionen rund um die Steuerreform mehrheitlich vertagt wurden. Staatssekretär
Christoph Matznetter versicherte, dass die Vorschläge aller Fraktionen im Hinblick auf die Steuerreform bei
den Beratungen berücksichtigt werden und die Anträge daher nicht als "schubladisiert" betrachtet
werden können.
Investmentfondsgesetz wird EU-Vorgaben angepasst
Änderungen im Investmentfondgesetz dienen der Umsetzung der EU-Durchführungsrichtlinie zur Koordination
der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren. Der Anlegerschutz soll gewahrt,
die Rechtsklarheit und Transparenz für den Anleger, etwa bei Substanzausschüttungen, erhöht werden.
Bei der Behandlung dieses Tagesordnungspunkts wurde auch ein inhaltlich damit im Zusammenhang stehender Antrag
auf Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes eingebracht, bei dem es darum ging, dass Schwankungsrückstellungen
in das Eigenkapital miteinberechnet werden können.
Staatssekretär Christoph Matznetter entschuldigte sich zunächst dafür, dass dieser Antrag so kurzfristig
den Fraktionen übermittelt wurde und begründete dies mit der Dringlichkeit des Anliegens. Das Problem
ergab sich dadurch, dass Österreich sehr restriktive Bilanzierungsvorschriften hinsichtlich der Ermittlung
der Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen aufwies, was teilweise zu einer schlechteren Beurteilung
durch die Rating-Agenturen führte. Um diesen Wettbewerbsnachteil, der nur durch eine Verlegung des Hauptsitzes
des Unternehmens in ein Nachbarland ausgeglichen hätte werden können, entgegenzutreten, habe man sich
– ähnlich wie beim Partizipationskapital der Banken – dazu entschlossen, dass die Schwankungsrückstellungen
zum Eigenkapital dazugerechnet werden können. Durch die Änderungen im Investmentfondsgesetz soll gewährleistet
werden, dass die österreichischen Anbieter ihre Papiere zu den angepassten Bestimmungen am europäischen
Markt anbieten können, erläuterte der Staatssekretär. Ein Mehr an Transparenz für die Anleger
ergebe sich dadurch, dass man durch die Kennzeichnung nun genau wisse, um welches Papier es sich handle. Den Abgeordneten
Bruno Rossmann (G) und Kai Jan Krainer (S), die die Papiere der Meinl European Land angesprochen haben, teilte
er mit, dass man einem englischen Fonds nicht vorschreiben könne, ihre Prospekte in deutscher Sprache anbieten
zu müssen.
Bei der Abstimmung wurden die Regierungsvorlage sowie der S-V-Antrag betreffend die Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
mehrheitlich angenommen.
Matznetter: "Lückenschluss" bei der KESt-Besteuerung
Ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes hat dem bislang von den Banken praktizierten Gutschrift-Lastschriftsystem
bei der Verrechnung der Kapitalertragsteuer von Stückzinsen die rechtliche Basis entzogen. Um den Verlust
des Besteuerungsrechts für Kapitalerträge aus Wertpapieren nach einem Wohnsitzwechsel des Steuerpflichtigen
ins Ausland zu vermeiden, beantragten die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Kai Jan Krainer (S) eine Änderung
von Einkommensteuergesetz und Bundesabgabenordnung, die einstimmig angenommen wurde.
Staatssekretär Christoph Matznetter wies darauf hin, dass aufgrund eines Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes
ein bisher bewährtes System der Abrechnung geändert werden müsse. Es sei notwendig rasch zu handeln,
um die entstandene "Lücke" zu schließen.
Auch im Ausland geborene Kinder werden von Gebühren befreit
Analog zur Gebührenbefreiung im Inland, sollen auch die Gebühren entfallen, die von österreichischen
Vertretungsbehörden bislang bei der Geburt eines Kindes für die Ausstellung von Geburtsurkunden, Staatsbürgerschaftsnachweisen
und Reisedokumenten eingehoben wurden, erläuterte Staatssekretär Christoph Matznetter einen diesbezüglichen
S-V-Antrag auf Änderung des Konsulargebührengesetzes. – Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Besteuerungsabkommen mit Albanien, Änderung im Abkommen mit Polen
Einstimmig angenommen wurden sodann ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Albanien sowie die Änderung des bestehenden
Doppelbesteuerungsabkommens mit Polen, das im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Umstieg Polens von der "Anrechnungsmethode"
zur "Befreiungsmethode" steht. - Staatssekretär Christoph Matznetter zeigte sich erfreut darüber,
dass mit Albanien ein Doppelbesteuerungsabkommen zustande gekommen ist, das von beiderseitigem Interesse sei und
Investitionen in den jeweiligen Ländern erleichtern werde. Die Änderung des zweiten Abkommens gehe auf
einen Wunsch von Polen zurück und bringe bürokratische Erleichterungen. Generell würde er sich wünschen,
dass in Zukunft die EU die zentrale Kompetenz für derartige Doppelbesteuerungsabkommen erhält, weil man
sich damit viel bürokratischen Aufwand ersparen würde.
Mehrheitliche Vertagung der oppositionellen Anträge zur Steuerreform
Schließlich vertagte der Ausschuss eine Reihe von Anträgen der Oppositionsparteien mit steuerreformatorischen
Anliegen: So drängte BZÖ-Abgeordneter Josef Bucher auf eine steuerliche Entlastung von 760.000 Arbeitnehmern,
die Überstunden leisten und einmal mehr auf eine "Flat Tax" zur Hebung der Massenkaufkraft.
Die Grünen wollen Vermögen stärker zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben heranziehen und traten
für eine Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit großzügigen Freibeträgen für
Eigenheime und Betriebsübernehmer ein.
Der FPÖ-Abgeordnete Lutz Weinzinger wollte heimische Zigaretten durch eine Absenkung der Tabaksteuer verbilligen,
um dem Tabak-Import aus dem benachbarten EU-Ausland entgegenzutreten. Außerdem forderte er eine Aufhebung
des Mindestpreises. Staatssekretär Christoph Matznetter gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass zunächst
einmal abgewartet werden sollte, wie sich das für die Trafikanten geschnürte Paket sowie die Einführung
des Solidaritätsfonds auswirken wird.
Zur Stärkung von Kaufkraft, Wirtschaft und Sozialstaat will die FPÖ die Bundesstaatsreform zur Beseitigung
von Doppelgleisigkeiten zwischen den Gebietskörperschaften beschleunigen, Verwaltungskosten senken und sich
auf die Finanzierung von Gesundheits- und Pflegeleistungen konzentrieren. Durch das von ihnen vorgeschlagene Maßnahmenpaket
soll die "Wirtschaftsgemeinschaft Familie" durch Einführung eines Familiensteuersplittings und durch
Berücksichtigung haushaltsnaher Dienstleistungen gefördert werden. |