Bozen (lpa) - „Auf den Punkt gebracht: der Haushalt 2008 ist so wie vom Landtag beschlossen mit dem Stabilitätspakt
konform“, freuen sich Landshauptmann Luis Durnwalder und Finanzlandesrat Werner Frick. Mit einem Schreiben an den
Landeshauptmann besiegelte der italienische Finanzminister nun den Abschluss des internen Stabilitätspakts
mit Südtirol.
„Unsere berechtigten Forderungen hat Rom schließlich akzeptiert, sodass es zum Abschluss des internen Stabilitätspaktes
kommen konnte“, erklärt Landesrat Frick. Dies sei ein wichtiger Verhandlungserfolg für die Finanzpolitik
des Landes, zumal die ursprünglichen Forderungen des Staates für Südtirol bedeutet hätten,
einen Teil der Gelder im Haushalt nicht ausgeben zu dürfen, sagen Landeshauptmann Durnwalder und Landesrat
Frick.
Nach zähen Verhandlungen habe Rom auch für das Haushaltsjahr 2008 schließlich all jene Ausgaben
für Bereiche und Dienste, die im übrigen Staatsgebiet vom Staat vorgenommen werden, und in Südtirol
eben vom Land übernommen werden, nicht für die Belange des Stabilitätspaktes zu zählen, erläutern
Durnwalder und Frick. Dies sind in erster Linie Ausgaben für die Sanität, das Schulpersonal, Invalidenrenten
und Lokalfinanzen. Darüber hinaus konnte man den Staat davon überzeugen, dass weitere knapp 60 Millionen
Euro, die sich zu einem Großteil aus den im Haushalt 2008 reservierten Gelder für die Übernahme
neuer übertragener Funktionen und den Ausgaben für die Freie Universität Bozen zusammen setzen,
dem Stabilitätspakt nicht zu unterwerfen sind. „Allerdings wird es einen eigenen Stabilitätspakt zwischen
Land und der Universität geben, der in Kürze unterschriftsreich sein wird“, sagt der Finanzlandesrat.
„Zieht man all diese Ausgabenpositionen ab, so ist rund 50 Prozent der Landesausgaben den engen Ausgabenhöchstlimits
des Stabilitätspaktes unterworfen“, erklärt der Landesrat. Ein kleiner Erfolg sei auch dabei zu verzeichnen,
und zwar sei es nach langwierigen Verhandlungen gelungen, die Höchstgrenze für Zweckbindungen für
Investitionsausgaben und laufende Ausgaben leicht anzuheben, nämlich von 2,5 auf 2,65 Prozent bezogen auf
2007, freut sich Frick.
Im Vergleich zum Vorjahr erfährt der Landeshaushalt somit einen realen Zuwachs. Bereinigt von der Inflation
fällt der Haushalt 2008 um rund zwei Prozent höher aus als jener des Vorjahres, wodurch erst die Fortführung
der Schwerpunktfinanzierung möglich wird. Dies ist laut Landesrat Frick der zuverlässigen Wirtschaftsleistung
und der Gewissenhaftigkeit der Südtiroler Steuerzahler zu verdanken. Strategische Ausgabenschwerpunkte 2008
sind Sanität und Sozialwesen, Gemeinden, Bildungswesen und Innovation. Die für diese Sparten bereitgestellten
Mittel sind seit Beginn der Legislaturperiode überdurchschnittlich gestiegen.
Stabilitätspakt:
Um die Stabilität der europäischen Einheitswährung „Euro“ bei gleichzeitiger Beibehaltung der Hoheit
über den Staatshaushalt durch die einzelnen Mitgliedsstaaten zu gewährleisten, wurde 1997 der Europäische
Stabilitätspakt geschlossen. Dessen Anforderungen an die Staatshaushalte werden heute Maastricht-Kriterien*
genannt. Der interne Stabilitätspakt ist somit das herunter brechen der europäischen Verpflichtungen
auf die innermitgliedstaatliche Ebene. Vertragsparteien sind in diesem Fall der Staat und die jeweiligen lokalen
bzw. territorialen Körperschaften
Artikel 28 des Gesetzes Nr. 448 von 1998 (staatliches Finanzgesetz) führt einen so genannten „internen Stabilitätspakt“
ein. Demnach müssen sich alle lokalen und territorialen Körperschaften am Prozess der Sanierung der öffentlichen
Finanzen beteiligen. Seitdem werden die quantitativen Aspekte der Verpflichtungen, die die lokalen Körperschaften
zu übernehmen haben, mit jährlichem Finanzgesetz festgelegt. Lediglich die Regionen mit Sonderstatut
und die Autonomen Provinzen Trient und Bozen schließen mit der Regierung in Rom ein jährliches Abkommen
über ihre Verpflichtungsleistungen aus dem internen Stabilitätspakt bis zum 31. März eines jeden
Jahres bei sonstiger direkter Anwendung der entsprechenden finanzgesetzlichen Bestimmungen ab.
*Maastricht-Defizitkriterium: Einhaltung einer maximalen Neuschuldung von drei Prozent des Bruttoinlandproduktes |