Bedarfsorientierte Mindestsicherung  

erstellt am
11. 04. 08

 Buchinger präsentiert Lösung
Angestrebter Termin: Erster Juli 2009
Wien (sk) - "Wir haben Stolperstein für Stolperstein aus dem Weg geräumt. Heute können wir eine Lösung präsentieren", betonte Sozialminister Erwin Buchinger am Abend des 10.04. in einem Pressegespräch. Gemeinsam mit den Soziallandesräten aus Niederösterreich, Wien, Vorarlberg und Oberösterreich präsentierte Buchinger nach der LandessozialreferentInnen- Tagung die Einigung zur bedarfsorientierten Mindestsicherung. Das "Kernanliegen" der Mindestsicherung sei, die Sozialleistungen des Sozialhilfenetzes "nach unten armutsfest zu machen" und durch eine enge Verknüpfung mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen die Menschen schnell wieder in Beschäftigung zu bringen. Als "gemeinsames Ziel" zur Einführung der Mindestsicherung werde der erste Juli 2009 angestrebt, spätestens wolle man jedoch am ersten Jänner 2010 so weit sein.

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung solle wesentliche Verbesserungen für die LeistungsbezieherInnen bringen, so der Sozialminister. Einheitliche Mindeststandards, eingeschränkte Vermögensverwertung, bessere Bestimmungen zum Kostenersatz, mehr Rechtsicherheit, Einbeziehung nicht krankenversicherter BezieherInnen in die gesetzliche Krankenversicherung und somit E-Card für alle, die Senkung der Non-take-up-Rate, bessere Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt und Anreize zur Aufnahme von Erwerbsarbeit seien die zentralen Neuerungen, erläuterte Buchinger.

Trotz der erzielten Einigung "liegt noch viel vor uns", so Buchinger. Noch im ersten Halbjahr 2008 soll die Beschlussfassung im Parlament erfolgen, dann benötige man die Zustimmung der Landeshauptleute zur 15a-Vereinbarung. Es müssen neun Landesgesetze und mindestens drei Bundesgesetze geändert werden, "hier ist noch ein enormer Aufwand zu leisten". Der bisher immer angestrebte Termin vom ersten Jänner 2009 sei durch den aufwändigen legistischen Prozess nicht mehr zu halten, deshalb habe man als gemeinsames Ziel den ersten Juli 2009 definiert, solle dies auch nicht zu halten sein, dann werde die Mindestsicherung eventuell erst am ersten Jänner 2010 in Österreich eingeführt. "Jetzt haben wir eine inhaltliche Übereinstimmung, aber die eine oder andere Finanzierungsfrage wird noch zu klären sein", unterstrich der Sozialminister.

Zu den geschätzten Kosten der Mindestsicherung bemerkte Buchinger, dass sich für die Bundesländer rund 50 Millionen pro Jahr an Kosten ergeben, der Bund werde 200 bis 250 Millionen beitragen. "Insgesamt wird ein Finanzierungsvolumen von 300 Millionen Euro bewegt", so Buchinger.

Der BezieherInnenkreis der bedarfsorientierten Mindestsicherung werde auf 400.000 geschätzt, so Buchinger, wobei in dieser Zahl 250.000 Ausgleichszulagenempfänger integriert seien.

Landesräte hoch erfreut über Zustandekommen der Einigung zur Mindestsicherung
Als "historischen Kompromiss" bezeichnete der oberösterreichische SPÖ-Landesrat Josef Ackerl das Paket der Mindestsicherung, denn "es geht um eine Einigung, an deren Zustandekommen niemand mehr geglaubt hat". Man sei "insgesamt aufeinander zugegangen" und habe etwas getan, was die letzten zwei Jahrzehnte in Österreich nicht gemacht wurde, man bekämpfe nämlich jetzt die Armut und nicht Armen, unterstrich Ackerl.

Die niederösterreichische Neo-Landesrätin Gabriele Heinisch-Hosek lobte die bedarfsorientierte Mindestsicherung als "wichtiges Instrument zur Armutsbekämpfung", vor allem Frauen seien in Österreich von Armut betroffen, deshalb sei die Einigung vor allem für diese Personengruppe wichtig. Die enge Verknüpfung mit dem Arbeitsmarkt sei für sie besonders essentiell, denn auch sie sei der Meinung, dass man dafür eintreten müsse, "dass die Menschen schnell wieder für sich selber sorgen können".

Für Sonja Wehsely, Sozialstadträtin in Wien, ist die Einung zur Mindestsicherung "ein Meilenstein", denn, "was viele Jahre unser Ziel war, steht jetzt vor der Umsetzung". Besonders erfreut zeigte sich Wehsely darüber, dass eine Regelung aus Wien Eingang in die Mindestsicherung gefunden habe, nämlich dass die Sozialhilfe nicht mehr zurückbezahlt werden muss. Ebenfalls positiv sei die E-Card für alle, denn damit werde der Stigmatisierung der BezieherInnen ein Ende gesetzt.

 

 Amon: So rasch wie möglich umsetzen
Einigung mit Ländern rasch herstellen
Wien (övp-pk) - "Sozialminister Buchinger ist nun gefordert, die bedarfsorientierte Mindestsicherung so rasch wie möglich umzusetzen", so ÖVP-Sozialsprecher Werner Amon. "Es ist gut, dass die bedarfsorientierte Mindestsicherung, wie von der ÖVP gefordert, umgesetzt wird - anstatt eines Arbeitslosen- Grundeinkommens, wie von der SPÖ anvisiert wurde", betont Amon und weiter: "Die von der ÖVP geforderte bedarfsorientierte Mindestsicherung bringt den Menschen in Österreich ein mehr an sozialer Vernunft und Gerechtigkeit."

In diesem Zusammenhang ist für Amon wichtig, als nächsten Schritt eine schnelle Unterschrift der Länder unter die 15a- Vereinbarung zu erhalten. Die terminlichen Verzögerungen sind für den ÖVP-Sozialsprecher "schade und bedauerlich", aber immerhin wird die bedarfsorientierte Mindestsicherung als "wichtiges Projekt der Regierung für die Menschen in Österreich angegangen". Ziel jedoch muss eine einheitliche Lösung aller Bundesländer in Österreich sein. "Hilfsbedürftige Bürgerinnen und Bürger am Rhein müssen gleich viel wert sein wie jene an der Donau", stellt Amon fest.

"Das AMS muss eine zentrale Rolle einnehmen", betont Amon, weiter: "Hilfe wird dort gewährt, wo diese auch am besten beurteilt werden kann." Amon verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass Antragstellung, Vorprüfung und Weitervermittlung nun vom AMS durchgeführt werden - die Auszahlung von 747,- Euro/Monat übernehmen die Sozialbehörden der Länder und Gemeinden. "Das AMS nimmt eine zentrale Rolle bei der Betreuung und Beurteilung von Arbeitsfähigkeit ein. Dort kann am besten geprüft werden, wer und vor allem welche Hilfe jemand nötig hat", konstatiert Amon.

Der vernünftige und vor allem sozial sichere Weg für die Menschen in Österreich hat sich durchgesetzt. "Die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist ein Meilenstein in der Sozialpolitik in Österreich und bietet jenen Menschen Hilfe, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden", betont der ÖVP- Sozialsprecher abschließend.

 

 Öllinger: Buchingers Mindestsicherung bleibt Mini-Sicherung
Sozialminister hat im Interesse des Koalitionsfriedens nachgegeben
Wien (grüne) - Die gestern von Bundesminister Buchinger verkündete Einigung zur Mindestsicherung bleibt aus Sicht des Sozialsprechers der Grünen, Karl Öllinger, eine Mini-Sicherung. Gegenüber den bisher geltenden Regelungen sei zwar eine Verbesserung sichtbar, allerdings fehlen substantielle Dinge und viele offene Fragen verunsichern die Betroffenen. "Völlig unklar ist zum Beispiel, ob es einen Rechtsanspruch auf Mindestsicherung geben wird bzw. wie ein solcher geregelt sein könnte. Bisher gab es keinen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe", erinnert Öllinger. Auch seien flankierende Maßnahmen, wie die Organisation von Einrichtungen rund um das AMS und die Sozialämter, beispielsweise Schuldnerberatungen ungeklärt.

"Ein weiteres Problem stellen die Ausnahmeregelungen für zwei Bundesländer dar. Die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen AMS und den Sozialämtern geschieht zu Lasten der Betroffenen", so Öllinger. Die BezieherInnen sind durch die unklaren Äußerungen über den Start der Mindestsicherung - das kann Mitte nächsten Jahres aber auch erst Anfang 2010 sein - massiv verunsichert. - "Buchinger hat allzu schnell im Interesse des Koalitionsfriedens nachgegeben. Wesentliche, für die Betroffenen sinnvolle Elemente einer Mindestsicherung fehlen", schließt Öllinger.

 

 Kickl: Grundsicherungsmodell beinhaltet Kardinalfehler
FPÖ warnt vor fehlender Differenzierung zwischen Staatsbürgern und Nichtstaatsbürgern - Schlag ins Gesicht der Leistenden
Wien (fpd) - "Das derzeitige Modell der bedarfsorientierten Mindestsicherung bewegt sich weiter in die falsche Richtung. Damit arbeitet SPÖ-Unsozialminister Buchinger nur daran, den Sozialstaat endgültig an die Wand zu fahren anstatt ihn zukunftsfähig zu machen", erklärte FPÖ-Generalsekretär und Sozialsprecher NAbg. Herbert Kickl zu der gestern verkündeten Einigung. Zugleich versetze er damit jenen, die zu einem geringen Einkommen einer Beschäftigung nachgehen würden, einen Schlag ins Gesicht.

Die FPÖ kritisiert darüber hinaus vor allem zwei Kardinalfehler in dem Modell: Erstens sei es grob fahrlässig, dass der Bezieherkreis einer solchen Generalsozialleistung nicht ohne Wenn und Aber auf österreichische Staatsbürger eingeschränkt sei. Und zweitens sei nach wie vor nicht sicher gestellt, dass eine entsprechende Differenz des Auszahlungsbetrages zu den Einkommen aus Erwerbstätigkeit gegeben sei.

Schon jetzt sei die Inanspruchnahme des Sozialstaates durch Ausländer extrem hoch. "Statt jedoch endlich für Kostenwahrheit in diesem Bereich zu sorgen, wird Österreich nun endgültig zum Selbstbedienungsladen für Zuwanderer", kritisierte Kickl das Modell scharf. Eine Warnung müsse außerdem die Kritik sein, die etwa die deutsche Gewerkschaft ver.di in den letzten Jahren zur bundesdeutschen Einführung von Hartz IV als Grundsicherung geäußert habe: "Armut ist wieder zu einem Massenphänomen geworden. Ein Weg aus der Arbeitslosigkeit ist für viele nicht sichtbar". Es sei nun auch in Österreich zu befürchten, dass sich mit einer Mindestsicherung die Armut höchstens noch weiter manifestiere und es für viele keine Perspektiven mehr am Arbeitsmarkt geben werde.

Es müsse dringend Sorge getragen werden, dass der Mindestlohn entsprechend angehoben werde. Es dürfe nämlich keinesfalls sein, dass durch dieses Modell nun vermehrt Anreize fürs Nichtstun geschaffen würden. Ein paar Euro mehr für eine Vollbeschäftigung zu erhalten als fürs Nichtstun sei alles andere als eine Motivation zu arbeiten, erklärte Kickl. Und ausgerechnet das AMS, das jetzt schon völlig überfordert sei, zur Drehscheibe der Mindestsicherung zu machen, zeige, was die Ankündigungen über Kontrolle des sozialen Missbrauchs wert seien, nämlich gar nichts.

 

 Haubner: Mindestlohn und Generationengeld statt unsozialer Mindestsicherung
Haubner tritt auch massiv dafür ein, in Österreich ein Generationengeld zu schaffen
Wien (bzö) -
Scharfe Kritik an der Mindestsicherung von Sozialminister Buchinger kommt von der stellvertretenden Klubobfrau des BZÖ Sozialsprecherin Ursula Haubner. "Mit der Mindestsicherung wird ein arbeitsfreies Einkommen geschaffen und Arbeit entwertet. Das ist eine Verhöhnung der rund 2,5 Millionen Menschen die in Österreich um die 1.000 Euro brutto verdienen, das sind gerade 818 Euro netto. Der Bundesregierung ist Arbeit also nur mehr knapp 70 Euro im Monat mehr wert als ein arbeitsfreies Einkommen. Das ist zutiefst unsozial und abzulehnen. Das BZÖ tritt hier vielmehr dafür ein, dass sich Arbeit lohnen muss und fordert deshalb einen Mindestlohn in der Höhe von 1.300 Euro brutto - das sind echte 1.000 Euro netto. Leistung muss sich lohnen, deshalb ein Nein zur Faulensicherung wie sie die Bundesregierung plant", so Haubner.

Haubner tritt auch massiv dafür ein, in Österreich ein Generationengeld zu schaffen, wo in Kärnten mit der Einführung des "Müttergeldes" durch BZÖ-Landeshauptmann Jörg Haider bereits ein erster Schritt in die richtige Richtung gesetzt wurde. Das BZÖ fordert jetzt dass diese Leistung auf ganz Österreich ausgeweitet werden soll, wobei neben Kindererziehung auch Pflegetätigkeiten daheim als Zugangskriterium zugelassen werden sollen. Haubner beruft sich in ihrer Forderung auf eine aktuelle Studie des Institutes für Höhere Studien (IHS) - das das BZÖ-Modell des "Generationengeldes" entwickelt hat. Das Generationengeld soll eine finanzielle Anerkennung unbezahlter sozialer Leistungen (Kindererziehung, Pflege) in Höhe von Euro 300,- (14x jährlich) sein, das un- oder schlecht versorgten Frauen über 60 Jahren in Österreich zur finanziellen Absicherung im Alter ausbezahlt werden soll, wobei den Berechnungen der Ausgleichsrichtsatz unter Euro 9.660,- pro Jahr bzw. unter Euro 690 x 14 zugrunde liegt.

Eine Analyse der Versorgungslage bzw. der Versorgungslücke der Frauen über 60 in Österreich, die im Rahmen der IHS-Studie durchgeführt wurde, hat folgende Zahlen und Fakten ergeben: Die durchschnittliche Direktpension bei Frauen beträgt Euro 934 Euro pro Monat, das sind nur 68% der durchschnittlichen Männerpension (Euro 1.375,-). 10% dieser Frauen haben weniger als Euro 258,- - 20% haben weniger als Euro 413,-. Daraus ergibt sich folgende Abschätzung des vom Generationengeld betroffenen Personenkreises: 13% der Frauen, die gar keine Pension haben; 34% die eine geringe Pension haben (unter AGZL); 47% der Frauen 60+, die pensionsmäßig schlecht versorgt sind. Die Anzahl der durch das Generationengeld profitierenden Frauen in Österreich würde somit rund 78.000 betragen. Das BZÖ hat dieses Generationengeld auch in der gestrigen Sitzung des Nationalrates beantragt. "Eine soziale Absicherung für alle die diese Sicherheit brauchen, aber nicht für alle die Sozialleistungen wollen, um in der sozialen Hängematte zu liegen, das ist der faire Weg des BZÖ", so Haubner abschließend.
 
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