Berger-Entwurf zum Unternehmensrecht einstimmig durch Nationalrat   

erstellt am
11. 04. 08

Ab 1. Juni 2008 strengere Auflagen für Abschlußprüfer und mehr Transparenz für Aktionäre
Wien (bmj) - Der Nationalrat hat am 11.04. einstimmig dem Gesetzesentwurf von Justizministerin Maria Berger zugestimmt, mit dem ab 1. Juni 2008 im Unternehmensrecht entscheidende Änderungen für Abschlußprüfer und Aufsichtsräte eintreten. „Diverse internationale Bilanzskandale wie Parmalat haben gezeigt, dass nicht nur Managementfehler für Unternehmenszusammenbrüche verantwortlich sind. Mit dem neuen Unternehmensrechts-Änderungsgesetz wird nun das Vertrauen in geprüfte Jahresabschlüsse erhöht“, zeigte sich Justizministerin Maria Berger über das gelungene Gesetzesprojekt erfreut.

Der Abschlussprüfer muss bei seiner Tätigkeit möglichst unabhängig agieren können. Seine Unbefangenheit ist zum Beispiel dann gefährdet, wenn zwischen ihm selbst und der geprüften Gesellschaft eine wirtschaftliche oder sonstige Verflechtung besteht. Das Gesetz weitet nun diese Ausschlussgründe aus; sie gelten nicht mehr nur für den einzelnen Prüfer, sondern auch für sein „Netzwerk“. Gemeint sind hier beispielsweise Abschlussprüfer, die gemeinsam oder mit Steuer- und Unternehmensberatern unter einer gemeinsamen Marke auftreten. Der Abschlussprüfer darf weiters zwei Jahre nach Beendigung seiner Tätigkeit keine leitende Stellung im konkreten geprüften Unternehmen einnehmen. Mit dieser sogenannten „Cooling-off-Period“ soll verhindert werden, dass das Verhältnis zwischen geprüfter Gesellschaft und Prüfungsgesellschaft besonders eng wird. Das Gesetz regelt auch erstmals, dass das Honorar des Prüfers nicht durch zusätzliche Leistungen beeinflusst werden darf und in einem angemessenen Verhältnis zum voraussichtlichen Umfang der Prüfung stehen muss.

„Das neue Gesetz bringt auch zusätzliche Verantwortung für den Aufsichtsrat, der nun in allen besonders großen Gesellschaften einen Prüfungsausschuss einrichten muß“, erläuterte die Justizministerin nach der erfolgreichen Abstimmung. Davon umfasst sind alle besonders großen Gesellschaften einschließlich Genossenschaften sowie alle kapitalmarktorientierten Gesellschaften. Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Abschlussprüfung. Die neue gesetzliche Regelung wird in Österreich in etwa die 500 größten Unternehmen treffen, unabhängig von ihrer Rechtsform (GmbH, AG oder Genossenschaft). Der Aufsichtsrat wird daher weiter professionalisiert u stärker in die Pflicht genommen.

„Das neue Gesetz hilft Unternehmen aber auch, Verwaltungskosten zu sparen, da die Schwellenwerte für diverse Berichtspflichten angehoben werden“, fasste die Justizministerin einen weiteren wichtigen Punkt der Reform zusammen. Entsprechend einer Richtlinie der Europäischen Union sind Kapitalgesellschaften in kleine, mittelgroße u große unterteilt. Davon hängt zum Beispiel die Abschlussprüfungspflicht ab, der nur mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen. Die Schwellenwerte - die auf die Bilanzsumme und die Umsatzerlöse abstellen - wird nunmehr um 30% angehoben, wodurch eine größere Anzahl von Unternehmen von Erleichterungen profitieren. Dadurch kann für einige Unternehmen beispielsweise der Lagebericht entfallen oder geringere Anhangangaben notwendig sein.

Das neue Gesetz bringt auch mehr Transparenz für Aktionäre. Bisher gab es in Österreich keine allgemeine gesetzliche Regelung zu Corporance Governance Erklärungen. Alle börsenotierten Gesellschaften müssen nun einmal jährlich einen Corporate Governance-Bericht aufstellen.
 
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