Ab 1. Juni 2008 strengere Auflagen für Abschlußprüfer und mehr Transparenz für
Aktionäre
Wien (bmj) - Der Nationalrat hat am 11.04. einstimmig dem Gesetzesentwurf von Justizministerin Maria
Berger zugestimmt, mit dem ab 1. Juni 2008 im Unternehmensrecht entscheidende Änderungen für Abschlußprüfer
und Aufsichtsräte eintreten. „Diverse internationale Bilanzskandale wie Parmalat haben gezeigt, dass nicht
nur Managementfehler für Unternehmenszusammenbrüche verantwortlich sind. Mit dem neuen Unternehmensrechts-Änderungsgesetz
wird nun das Vertrauen in geprüfte Jahresabschlüsse erhöht“, zeigte sich Justizministerin Maria
Berger über das gelungene Gesetzesprojekt erfreut.
Der Abschlussprüfer muss bei seiner Tätigkeit möglichst unabhängig agieren können. Seine
Unbefangenheit ist zum Beispiel dann gefährdet, wenn zwischen ihm selbst und der geprüften Gesellschaft
eine wirtschaftliche oder sonstige Verflechtung besteht. Das Gesetz weitet nun diese Ausschlussgründe aus;
sie gelten nicht mehr nur für den einzelnen Prüfer, sondern auch für sein „Netzwerk“. Gemeint sind
hier beispielsweise Abschlussprüfer, die gemeinsam oder mit Steuer- und Unternehmensberatern unter einer gemeinsamen
Marke auftreten. Der Abschlussprüfer darf weiters zwei Jahre nach Beendigung seiner Tätigkeit keine leitende
Stellung im konkreten geprüften Unternehmen einnehmen. Mit dieser sogenannten „Cooling-off-Period“ soll verhindert
werden, dass das Verhältnis zwischen geprüfter Gesellschaft und Prüfungsgesellschaft besonders eng
wird. Das Gesetz regelt auch erstmals, dass das Honorar des Prüfers nicht durch zusätzliche Leistungen
beeinflusst werden darf und in einem angemessenen Verhältnis zum voraussichtlichen Umfang der Prüfung
stehen muss.
„Das neue Gesetz bringt auch zusätzliche Verantwortung für den Aufsichtsrat, der nun in allen besonders
großen Gesellschaften einen Prüfungsausschuss einrichten muß“, erläuterte die Justizministerin
nach der erfolgreichen Abstimmung. Davon umfasst sind alle besonders großen Gesellschaften einschließlich
Genossenschaften sowie alle kapitalmarktorientierten Gesellschaften. Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses
gehören die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Abschlussprüfung. Die neue gesetzliche
Regelung wird in Österreich in etwa die 500 größten Unternehmen treffen, unabhängig von ihrer
Rechtsform (GmbH, AG oder Genossenschaft). Der Aufsichtsrat wird daher weiter professionalisiert u stärker
in die Pflicht genommen.
„Das neue Gesetz hilft Unternehmen aber auch, Verwaltungskosten zu sparen, da die Schwellenwerte für diverse
Berichtspflichten angehoben werden“, fasste die Justizministerin einen weiteren wichtigen Punkt der Reform zusammen.
Entsprechend einer Richtlinie der Europäischen Union sind Kapitalgesellschaften in kleine, mittelgroße
u große unterteilt. Davon hängt zum Beispiel die Abschlussprüfungspflicht ab, der nur mittelgroße
und große Kapitalgesellschaften unterliegen. Die Schwellenwerte - die auf die Bilanzsumme und die Umsatzerlöse
abstellen - wird nunmehr um 30% angehoben, wodurch eine größere Anzahl von Unternehmen von Erleichterungen
profitieren. Dadurch kann für einige Unternehmen beispielsweise der Lagebericht entfallen oder geringere Anhangangaben
notwendig sein.
Das neue Gesetz bringt auch mehr Transparenz für Aktionäre. Bisher gab es in Österreich keine allgemeine
gesetzliche Regelung zu Corporance Governance Erklärungen. Alle börsenotierten Gesellschaften müssen
nun einmal jährlich einen Corporate Governance-Bericht aufstellen. |