Enquete zur Weiterentwicklung des Universitätsgesetzes im Parlament
Wien (pk) - Die Weiterentwicklung des Universitätsgesetzes – eines seiner Überzeugung nach
"sehr guten" Gesetzes, wie Wissenschaftsminister Johannes Hahn betonte – ist das Ziel einer parlamentarischen
Enquete, die am 11.04. im Sitzungssaal des Nationalrats vom Obmann des Wissenschaftsausschusses, dem FPÖ-Abgeordnetem
Martin Graf, eröffnet wurde. Graf wechselte sich in der Vorsitzführung mit seinen StellvertreterInnen,
den Abgeordneten Josef Broukal (S), Kurt Grünewald (G) und Gertrude Brinek (V) ab.
Hahn: Die Universitäten stehen vor großen Herausforderungen
Das Universitätsgesetz 2002 werde vielfach im Ausland mehr geschätzt als im Inland, stellte Wissenschaftsminister
Hahn in seinem einleitenden Impulsreferat fest, ja Österreich werde um dieses Gesetz beneidet. Gleichwohl
würde jetzt eine umfassende Diskussion zur Weiterentwicklung gestartet. Dies im Blick auf drei Herausforderungen,
denen sich die Universitäten gegenüber sehen. Die erste sei die steigende Zahl der Studierenden; dies
sei positiv, stellte Hahn klar, brächte aber für die Unis organisatorische Herausforderungen mit sich,
die ebenso als Ausbildungs- wie als Bildungseinrichtungen gesehen werden müssten. Als weitere Herausforderung
nannte der Minister eine stärkere innerstaatliche Zusammenarbeit. Hier gelte es, Netzwerke zu schaffen und
zu fördern und im österreichischen Hochschulraum die Balance zwischen Autonomie und Koordination zu finden.
Als dritte Herausforderung nannte Hahn den internationalen und globalen Wettbewerb um die "besten Köpfe",
und zwar sowohl bezogen auf die Studierenden wie auf die Lehrenden.
Innerhalb Österreichs seien heute die Universitäten ein starker und nachgefragter Teil unserer Gesellschaft
und keine Enklaven, mit einer Vielzahl von Austauschrelationen, betonte der Minister. Dies bedeute auch ein notwendiges
Engagement der Universitäten in Zukunftsfragen, etwa im Zusammenhang mit dem Alterungsprozess der Gesellschaft,
mit dem Klimawandel und mit sozialen Problemen. Auch wenn Universitäten in mancher Hinsicht Unternehmenscharakter
eigene, etwa im Hinblick auf ihr Management, müsse doch klar sein, dass sie Einrichtungen eigener Art seien.
Das bedeute, dass der Anspruch der Freiheit von Forschung und Lehre sich gewissen klassischen unternehmerischen
Betrachtungsweisen entziehe. Es gehe darum, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten
sicherzustellen und die Qualität von Lehre und Qualifikation der Absolventen zu erhöhen.
Der erste Teil der Enquete war dem Themenblock "Autonomie der Universitäten - Erfahrungen, Analysen,
Entwürfe für die Zukunft" gewidmet.
Winckler: Universitäten brauchen mehr Breite und mehr Spitze
Der Präsident der Europäischen Rektorenkonferenz Univ. Prof. Georg Winckler ging von der Feststellung
aus, die Universitätsautonomie des Universitätsgesetzes 2002 sei beispielhaft in Europa, aber nur hinsichtlich
der Wahrnehmung der Personal- und Budgetverantwortung in der Universität und hinsichtlich der Regelung der
Beziehungen zwischen Staat und Universität. Andere Autonomiebereiche, etwa der Studienbereich, seien nicht
ausreichend geregelt. Zudem finde die Debatte über die Universitätsautonomie in Europa in einem größeren
Kontext statt als in Österreich. Dieser Kontext sei laut Winckler gar nicht oder nur unzureichend gestaltet.
Hier seien Zukunftsentwürfe gefragt.
Zur Begründung der ersten These verwies der Präsident der Europäischen Rektorenkonferenz auf die
Vorgeschichte des Universitätsgesetzes 2002 und zeigte sich überrascht, wie viele Probleme mit diesem
Gesetz gelöst werden konnten. Es gelte nun die Flexibilität des Angestelltenrechts und beim Budget die
üblichen Vorschriften des Wirtschaftslebens, das Rechnungswesen der Universitäten wurde modernisiert,
es gebe nun Bilanzen und Kostenrechnungen seien realisierbar. Es werde bald möglich sein, genau zu sagen,
was Lehre und Forschung jeweils kosten. Auf diesem Gebiet sei Österreich europaweit wettbewerbsfähig.
Die große wichtige Tat des UG 2002 sei die Vollrechtsfähigkeit der Universität als juristische
Person des öffentlichen Rechts und die Schaffung von Organen gewesen, die Dienstgeberqualität aufweisen
und die Verantwortung für sehr große Budgets wahrnehmen können. Wichtig sei auch, dass die Universitäten
vor staatlichen Eingriffen geschützt sind. Die staatliche Aufsicht sei eine reine Rechtsaufsicht, keine Fachaufsicht.
Damit habe das UG 2002 international anregend gewirkt, berichtete Winckler.
Der Studienbereich sei aber nur unvollständig in die Autonomie übertragen worden, so habe man etwa die
wichtige Frage der Zulassung zum Studium und die Gestaltung des Prüfungswesens im Wesentlichen beibehalten.
Der Kontext aber, in dem Universitätsautonomie gelebt werden könne, werde in Österreich nur unzureichend
wahrgenommen. Dieser Kontext bestehet laut Winckler aus drei Spannungsfeldern. Moderne Hochschulen müssen
sich diversifizieren, um mehr Breite und mehr Spitze zu gewinnen und es gelte, das lebenslange Lernen zu stärken.
Daher sollten die Hochschulen relativ zugangsoffen gestaltet werden und niedrige Studiengebühren haben. In
diesem Zusammenhang verwies Winckler auf das Beispiel der Community Colleges in den USA, die der Verbreiterung
des Universitätssystems dienen. Um die Spitze zu stärken, sollten Doktorate forschungsorientierter gestaltet
und in den Bereichen Technik und Naturwissenschaften quantitativ verdoppelt zu werden. Dänemark verwirkliche
diesen Weg in den kommenden Jahren, um global wettbewerbsfähig zu bleiben und den Wohlfahrtsstaat zu erhalten.
Dabei seien lokale Talente zu fördern und internationale anzuziehen. Die Universitäten müssen im
Kampf um die besten Köpfe bestehen, unterstrich Winckler.
Universitäten müssten nicht nur national, sondern international als starke Institutionen wahrgenommen
werden, zudem brauchten sie eine regionale Verflechtung, etwa mit Innovationszentren. Wichtig seien auch strategische
Kooperationen der Universitäten, eine Aufgabe die Bürokratien nicht erfüllen können, diese
Aufgabe gelinge am besten im Rahmen der universitären Autonomie. Die Beispiele Frankreichs und Deutschlands
zeigten, wie wichtig es sei, die Universitäten mit außeruniversitären Forschungseinrichtung der
Grundlagenforschung zu vernetzen, ohne dabei die Exzellenz von Forschungseinrichtungen zu zerstören. Denn
Universitäten können nur beschränkt Community Colleges und Spitzenuniversitäten zugleich sein.
Österreich benötige eine Gesamtstrategie zur Weiterentwicklung des Hochschulsektors, die auf die genannten
drei Spannungsfelder eingeht, schloss Georg Winckler.
Badelt: Universitäten müssen Voraussetzungen für weiterführende Studien definieren können
Der Vorsitzende der Österreichischen Universitätenkonferenz, Univ. Prof. Christoph Badelt, bezeichnete
das UG 2002 als einen Erfolg und befasste sich mit den Themen Autonomie in der strategischen Planung und bei den
Zugangsregelungen. In der strategischen Planung werde dem Staat das Recht eingeräumt, ein strategisches Konzept
zu erstellen und es über die Leistungsvereinbarungen in die Zielkonzepte der Universitäten einfließen
zu lassen. Dabei machte Badelt aufmerksam, dass der Sinn der Autonomie der Schutz der Universitäten vor staatlichen
Eingriffen sei. In diesem Bereich sah Badelt keinen Reformbedarf.
Im Studienbereich sei die Autonomie nur in kleinen Bereichen verwirklicht. Aus der Implementierung der Bologna-Architektur
ergibt sich laut Badelt Anpassungsbedarf, die nicht mit der Diskussion über den quantitativen Hochschulzugang
verwechselt werden dürfe. Ein qualitatives Problem bestehe darin, dass Absolventen eines Magister-Studiums
bisher das Recht hatten, ein Doktoratsstudium aufzunehmen, dies sei durch Bologna überholt, weil die Universitäten
zu spezifischen Bachelor- und Master-Programmen aufgefordert wurden, was es nicht mehr zulasse, jedes Bachelor-
oder Master-Studium als Voraussetzung für jedes weiterführende Studium gelten zu lassen. Es sei vielmehr
notwendig, inhaltlich zu definieren, welches Bachelor- oder Master-Studium Voraussetzung für weiterführende
Studien sein könne. Die Universität müsse definieren können, was Voraussetzung für den
Zugang zu weiterführenden Studien sein könne. Diese könne nicht einfach auf den Verordnungsweg gestaltet
werden.
Höllinger: Der Kulturwandel braucht Zeit und Geduld
Sektionschef i.R. Dr. Sigurd Höllinger schilderte zunächst die Vorgeschichte des Universitätsgesetzes
2002 und die kompromisshaften Gesetze auf dem Weg zu einer effizienteren Struktur der Universitäten. Das UG
2002 habe dann die größte Veränderung seit der Thun-Hohensteinschen Reform von 1910/11 gebracht.
Beibehalten wurde der Humboldsche Grundsatz der Einheit von Forschung und Lehre und der Grundsatz "Bildung
durch Wissenschaft". Das Gesetz sei weiterzuentwickeln, betonte Höllinger, aber mit Behutsamkeit. Es
weise zwei Fehlertypen auf, erstens echte Irrtümer und gesetzestechnische Mängel sowie vermeintliche
Fehler. Der Übergang von einer hoheitlichen zu einer partnerschaftlichen Beziehung zwischen Staat und Universitäten
brauche Zeit, weil es sich dabei um einen Kulturwandel handle. Es gelte Einstellungen und Haltungen zu verändern,
das werde mindestens ein Jahrzehnt brauchen.
Zu korrigieren seien die echten Fehler, etwa beim Berufungsverfahren oder das Kettenvertragsverbot über sieben
Jahre, das sich als nicht zweckmäßig herausgestellt habe.
Als vermeintliche Fehler bezeichnete Höllinger die vieldiskutierte Rektorswahl, die er als wohldurchdacht
bezeichnete und die nur in einigen Fällen nicht funktioniere sowie die mangelnde Stärke des Universitätsrates,
der kein Aufsichtsrat sei, weil die Universitäten keine Unternehmen seien. Bei den Leistungsvereinbarungen,
die keine Veränderung der Mittelverteilung gebracht haben, galt die Hoffnung Höllingers der zweiten Leistungsbilanz,
die auf Instrumenten aufbauen könne, die bei der ersten Leistungsvereinbarung noch nicht bestanden haben.
Die zweite Leistungsvereinbarung werde mehr bringen als nur die Fortsetzung des Alten. Die Universitäten brauchen
Geduld und Ungeduld zuerst, Geduld mit dem Kulturwandel und Ungeduld bei der Erfüllung von Aufgaben, die das
Universitätsgesetz 2002 vorsieht, schloss Sektionschef Höllinger.
Horn: Den Begriff der Autonomie mit Inhalt füllen
Hans-Detlef Horn (Deutscher Hochschulverband) betonte, es gehe darum, den Begriff der universitären Autonomie
mit Inhalt zu erfüllen. Autonomie habe eine dienende Funktion, sie müsse die Universitäten besser
befähigen, ihre Aufgaben zu erfüllen und ihr Leistungspotential zu entfalten. Horn betonte dabei den
Unterschied zwischen der Autonomie der Universität und der Autonomie in der Universität, wobei er zu
bedenken gab, Verwaltungsautonomie gehe nicht ohne weiteres einher mit der Wissenschaftsautonomie.
Der Zuwachs der Autonomie nach außen habe einen solchen im Inneren nicht mit sich gebracht, klagte Horn unter
Hinweis auf die Erfahrungen in Deutschland. Es gelte daher, zur universitären Selbstverwaltung verstärkt
auch die akademische Selbstverwaltung treten zu lassen, sodass die Entscheidungen für die Forschung und Lehre
dort liegen, wo auch die Leistungen erbracht werden, nämlich bei den Professoren, betonte Horn. Er forderte
institutionelle Freiräume und gesicherte Sphären der Eigenverantwortung für Forschung und Lehre
und rief dazu auf, die innere Autonomie der Universität zu ermöglichen und die dafür notwendigen
Strukturen zu schaffen.
Erklärungen der WissenschaftssprecherInnen und weitere Debatte
Abgeordneter Josef Broukal (S) eröffnete die Reihe der Statements der Wissenschaftssprecher der Parlamentsfraktionen
mit einem ausdrücklichen Bekenntnis zur Universitätsautonomie, gab allerdings zu bedenken, das Recht
der Universitäten auf Autonomie brauche entsprechende budgetäre Mittel, um mit Leben ausgestattet zu
werden. Kritisch merkte er an, er vermisse diesbezügliche Antworten der Regierung und der Parteien, einschließlich
seiner eigenen. Viele Themen, die immer wieder diskutiert werden, wie etwa Zugangsbeschränkungen, würden
nur deshalb diskutiert, weil die Universitäten finanziell nicht adäquat ausgestattet sind, stand für
Broukal fest.
Abgeordnete Gertrude Brinek (V) sprach sich dafür aus, mit Geduld und Augenmaß zu einer Vollendung der
Universitätsautonomie zu kommen. Sie unterstützte den Reformprozess, erteilte aber einem "Horuck"
eine klare Absage. Für die Rednerin ging es vor allem auch darum, sich mit den geänderten Erwartungen
der Öffentlichkeit auseinanderzusetzen. Wissenschaftlerlaufbahnen müssten ihrer Meinung nach näher
definiert werden, Frauen müssten erwarten können, dass das Bundesgleichbehandlungsgesetz auch in der
universitären Praxis gilt. Eine weitere Forderung Brineks war die Verbesserung des Berufungs- und Habilitationsverfahrens
an den Universitäten. Insgesamt sprach sie sich für eine Lösung im größtmöglichen
Konsens aus.
Abgeordneter Kurt Grünewald (G) plädierte für einen Dialog mit den Universitäten und innerhalb
der Universitäten und meinte, die Universitäten müssten wieder Ort der Auseinandersetzung sein.
Wichtig sei es auch, den Begriff der Leistung zu definieren, zumal, wie Grünewald zu bedenken gab, Leistungsvereinbarungen
alleine noch keine Leistung garantieren. Weiters sprach sich Grünewald für eine klare Trennung von operativen
und strategischen Organen an den Universitäten aus. Mit Nachdruck beklagte er überdies den Rückgang
beim Universitätsbudget, aber auch den Umstand, dass der sozialen Schieflage der Studierenden zu wenig Beachtung
geschenkt wird. Exzellenz ohne breite Ausbildung werde nicht funktionieren, warnte Grünewald.
Univ.Prof. Johannes Rainer (Universität Salzburg) betonte, die Universitäten seien eine Einrichtung sui
generis und benötigten daher eine universitätsadäquate Autonomie. Notwendig sei es, den österreichischen
Hochschulraum in einen europäischen und internationalen Hochschulraum einzubetten. Rainer sah keine Gefahr,
dass der Staat willkürliche Eingriffe in die Universitäten plant, er hielt jedoch für den Notfall
einen ökonomisch versierten Kurator für erforderlich. Generell wünschte er sich, dass an den Universitäten
mehr Breite aber auch mehr Spitze erzielt wird, und er sprach sich für eine erhöhte Mobilität der
Lehrenden aus. Im Hinblick auf die Autonomie sei aus seiner Sicht zu beachten, dass das Studienrecht dem Schutz
der Studierenden dient. Rainer vertrat auch den Standpunkt, dass es keine Beschränkung für weitere Studien
geben dürfe, solange es keine aussagekräftigen Feedbacks zum Bachelor-Studium gibt. Zentrale und nationale
Rahmenbedingungen sind seines Erachtens genauso notwendig wie eine innere Autonomie. Es dürfe keine Maßregelung
der Leistungsträger geben, sagte er.
Abgeordneter Gernot Darmann (B) bezeichnete das Universitätsgesetz 2002 als einen wichtigen und richtigen
Schritt. Vor allem hätten die Leistungsvereinbarungen und die Globalbudgets zur Autonomie beigetragen. Nun
müsse man den Blick in die Zukunft richten und das Gesetz aufgrund der Erfahrungen der ExpertInnen nachjustieren.
Konkret forderte Darmann, das Budget pro StudentIn auszuweiten und an den Universitäten einen optimalen Mix
aus öffentlichen Mitteln, Drittmitteln und Studienbeiträgen herzustellen. Er regte in diesem Zusammenhang
an, die Bonifikationen für Universitäten, die Drittmittel lukrieren, weiter zu entwickeln, um die Zusammenarbeit
mit der Wirtschaft zu intensivieren. Das Zusammenspiel zwischen Universitätsrat, Senat und Rektorrat habe
sich bewährt, weshalb es bei der Nachjustierung nicht darum gehen dürfe, lange über Postenbesetzungen
zu diskutieren.
Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) hinterfragte den Bestellungsmodus des Universitätsrats und ließ
dabei anklingen, dass er dabei eine politische Einflussnahme vermutet. Niederwieser unterstrich die Notwendigkeit,
die Selbstständigkeit vor allem der jungen WissenschafterInnen zu stärken. Dies sei wichtiger als ein
langfristig abgesichertes Dienstrecht, meinte er. Im Rahmen des internationalen Hochschulraums sollte man das Denken
erweitern und Kooperationen einzelner Studien anstreben. Niederwieser sah es als einen Fehler an, dass die Autonomie
beim Universitätsrat beim Senat aufhört und es auf den Ebenen darunter keine mehr gibt.
Auch Abgeordneter Beatrix Karl (V) ist die Autonomie noch nicht weitreichend genug entwickelt. Wenn man sich für
die Autonomie entscheidet, dann dürfe sie nicht halbherzig sein, sagte sie. Reformbedarf sah sie bei den zu
engen Kettenarbeitsverträgen und bei der Probezeit von einem Monat. Dieser Zeitrahmen sei im wissenschaftlichen
Bereich zu kurz gegriffen. Was das Habilitationsverfahren betrifft, so sprach sie sich dafür aus, die GutachterInnen
in die Kommission zu holen, denn diese hätten die Habilitationen auch gründlich gelesen. Karl unterstrich
gegenüber einigen Vorrednern, dass Leistungen nicht nur von berufenen Professoren erbracht werden, sondern
auch vom Mittelbau. Der wissenschaftliche Nachwuchs müsse entsprechend gefördert werden, eine überbordende
Kontrolle, wie sie von Abgeordnetem Grünewald angesprochen worden war, sah sie nicht.
Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) erinnerte an den langen Entwicklungsprozess des Universitätsgesetzes
2002. Bereits das Regierungsprogramm von 1990 habe eine Universitätsreform vorgesehen, der Widerstand dagegen
sei in erster Linie aus der damaligen politischen Konstellation des Jahres 2002 erklärbar. Der immer stärkere
Wettbewerb und die Bedeutung von Forschung und Entwicklung für den Wirtschaftsstandort lassen laut Donnerbauer
keinen Zweifel daran, dass der Weg der richtige war. Auf der Grundlage der Erfahrungen in der Praxis sei nun die
Weiterentwicklung zu bewältigen. Keinesfalls könne es darum gehen, zu einem System zurückzukehren,
das nicht mehr zeitgemäß ist.
Universitätsprofessor Peter Kampits (Universität Wien) räumte ein, dass er dem Universitätsgesetz
2002 mit großer Skepsis gegenüber gestanden sei, er aber nun sehr gut damit leben könne. Er griff
die Wortmeldung von Bundesminister Hahn auf und stellte aus seiner Sicht klar, dass sich die Universitäten
als Einrichtungen sui generis nicht von einem Unternehmenscharakter leiten lassen dürfen. Im Zentrum stünden
Wissenschaft, Forschung und Lehre. Kampits wandte sich dezidiert dagegen, zu gremialen Universitäten alten
Zuschnitts zurück zu kehren. Was man brauche, sei eine Balance zwischen Bildung und Ausbildung und keine Bevormundung
von außen. Die geforderte Diversifikation bedeute, sich nach den Bedürfnissen der einzelnen Wissenschaften
zu richten. Abschließend appellierte er, die Rolle der Dekane und Institutsvorstände nicht zu vergessen
und darüber nachzudenken, wie man diesbezügliche Positionierungen vornehmen könne. |