Salzburg (lk) - Die Landesregierung beschloss am 21.04. das Wahlrechtsreformgesetz 2008 und leitete diesen
Gesetzesvorschlag dem Landtag zur parlamentarischen Behandlung und Beschlussfassung weiter. Dieses "Paket"
beinhaltet Novellen zum Salzburger Landes- Verfassungsgesetz 1999, zur Salzburger Landtagswahlordnung 1998, zum
Salzburger Volks-abstimmungs- und Volksbegehrensgesetz, zum Salzburger Volksbefragungsgesetz und zur Salzburger
Gemeindewahlordnung 1998.
Die im Bundesverfassungsgesetz vorgenommenen Wahlrechtsänderungen sind auch im Recht der Landtags-, Gemeindevertretungs-
und Bürgermeisterwahlen zu berücksichtigen. Die Vorlage für eine Novelle zu den Wahlordnungen und
den Gesetzen betreffend Volksbegehren, -abstimmungen und -befragungen beinhaltet daher folgende Regelungsschwerpunkte:
- Einführung der Briefwahl bei Landtags-, Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen sowie aus Gründen
der Rechtseinheitlichkeit auch bei Volksbefragungen und Volksabstimmungen;
- Ergänzung des Grundprinzips des freien Wahlrechtes im Landes-Verfassungsgesetz 1999 und in der Salzburger
Gemeindewahlordnung 1998.
Von der Möglichkeit, ein Landtags-Wahlrecht für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die keinen
Hauptwohnsitz in Österreich mehr haben (Auslands-Salzburgerinnen und -Salzburger) einzuführen, wird dagegen
nicht Gebrauch gemacht werden.
Die für Wahlen auf Bundesebene vorgenommene Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre ist in Salzburg
bei Gemeindewahlen bereits im Jahr 2004 und bei Landtagswahlen im Jahr 2005 vorgenommen worden. Vorgeschlagen wird
dagegen die Absenkung des passiven Wahlalters von 19 auf 18 Jahre.
Zum Bundesrecht abweichende Regelungen werden bei der Briefwahl vorgeschlagen. Hier stützt man sich auf die
Erfahrungen aus der niederösterreichischen Landtagswahl vom 9. März, z.B. die Auszählung der Briefwahlstimmen
am Wahltag und am 4. Tag nach der Wahl oder die Vorverlegung des Termins, bis zu dem die Wahlvorschläge abgeschlossen
sein müssen, um eine frühere Ausgabe der Wahlkarten zu ermöglichen. Als weitere inhaltliche Änderung
wird auch vorgeschlagen, dass Briefwahlkarten auch auf anderem Weg als dem Postweg (etwa durch Boten) übermittelt
werden können.
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