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Untersuchungsausschuß |
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erstellt am
18. 04. 08
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Kössl:
So einfach kann es sich Prammer nicht machen!
ÖVP-Sicherheitssprecher und ehemaliger Polizeipersonalvertreter stellt sich hinter
Sicherheitsbeamte
Wien (övp-pk) - So einfach, wie Nationalratspräsidentin Prammer es sich in der Frage der
Aktenübermittlung macht, wird es sich Innenminister Günther Platter nicht machen. Es geht um sensible
Daten der Bediensteten des Innenressorts. Wie kommen Dritte und Unbeteiligte dazu, dass der Ausschuss von deren
Krankheiten, Disziplinarverfahren und Dienstbeurteilungen erfährt? Wo kommen wir denn hin, wenn diese sensiblen
Daten so mir nichts dir nichts übermittelt werden und von rund 200 Personen frei eingesehen werden können?
Diese anständigen Polizisten zu verraten, ist wieder bedauerlicher Weise typisch für die Prammer-SPÖ.
Das erklärte heute, Donnerstag, ÖVP-Sicherheitssprecher Abg. Günter Kössl, der sich als ehemaliger
Personalvertreter der Polizei hinter die Sicherheitsbeamten stellt und für den Schutz derer persönlicher
Daten eintritt.
"Hier geht es nicht um aktive oder ehemalige Kabinettsmitarbeiter und Spitzenbeamte, sondern um Leute, die
teilweise zufällig in Akten auftauchen", stellte Kössl klar.
"Es geht hier keinesfalls um eine Weigerung, Akten zu übermitteln, ganz im Gegenteil. Es geht um Klarheit,
Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit. Und klar ist, dass der jeweilige Bundesminister verantwortlich
dafür ist, welche Daten übermittelt werden. Diese Verantwortung wollen Darabos und Berger vielleicht
abschieben, da sie alle Akten in Bausch und Bogen übermittelt haben. Günther Platter hält, was er
verspricht: Der Untersuchungs-Ausschuss wird alle notwendigen Unterlagen bekommen und die Bediensteten des Innenministeriums
können sich darauf verlassen, dass nicht durch die SPÖ oder Peter Pilz in ihrem Privatleben herumgeschnüffelt
wird", so Kössl.
Der ÖVP-Abgeordnete hofft, dass die Gesprächsbereitschaft Prammers bezüglich Schiedsstelle auch
in der Einrichtung einer entsprechenden Stelle mündet. |
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Jarolim: Vorwürfe an Prammer völlig absurd
Aktenübermittlung rechtlich längst geklärt
Wien (sk) - "Die Vorgangsweise zur vollständigen Übermittlung von angeforderten Akten
ist rechtlich längst eindeutig geklärt. Daran sollte sich auch der Innenminister halten. Nur weil Kukacka
ständig die rechtlich völlig unhaltbare Forderung wiederholt, dass dem U-Ausschuss gewisse Akten nicht
vorgelegt werden dürften, wird aus dieser falschen Behauptung keine Tatsache", betont SPÖ-Justizsprecher
Hannes Jarolim als Mitglied des Untersuchungsausschusses zur Causa Innenministerium, gegenüber dem Pressedienst
der SPÖ. Kukackas Ziel scheint zu sein, so Jarolim, durch sein Auftreten als tatsächlich oder scheinbar
Uninformierter, den U-Ausschuss einer gewissen Lächerlichkeit preisgegeben zu wollen. "Das führt
nicht nur zu Kopfschütteln in berufenen Fachkreisen, sondern gefährdet vor allem den Ausschuss als parlamentarische
Einrichtung", warnt Jarolim.
"Der Nationalratspräsidentin, die sich auf ein Gutachten des Legislativdienstes des Nationalrates stützt,
in diesem Zusammenhang eine Lücke im Rechtsbewusstsein sowie Verrat an den Sicherheitsbeamten vorzuwerfen,
zeugt nicht nur von mäßiger Kenntnis der Rechtslage sondern zeigt auf, wie besorgt Teile der alten Schüssel-ÖVP
angesichts der Aufdeckung dieser Skandale reagieren", so Jarolim weiter.
"Statt die Präsidentin und den Legislativdienst - und somit das Parlament - ständig anzupatzen,
sollten alle in der ÖVP an der Aufklärung der Skandale mitwirken. Das würde dem Land gut tun",
fordert der SPÖ-Justizsprecher abschließend. |
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Klarstellung der Parlamentsdirektion
Zur Darstellung in aktuellen Ausgaben von Tageszeitungen
Wien (pk) - Zur Darstellung in einigen Tageszeitungen von heute im Zusammenhang mit Akten für
den Untersuchungsausschuss stellt die Parlamentsdirektion klar: Der Akt des Landesgerichts für Strafsachen
Wien wurde dem Parlament am 28. März 2008 vorgelegt. Auf Wunsch des Gerichts erfolgte die Vorlage im Original
und nicht in Kopie. Hierbei hat die Richterin mittels Beschluss das Protokoll über die Zeugeneinvernahme von
Natascha Kampusch explizit ausgenommen; dieser Teil des Akts ist daher dem Parlament nicht übermittelt worden.
Die Parlamentsdirektion ersucht bei sämtlichen Aktenanforderungen für den Untersuchungsausschuss das
betroffene Ressort um Klassifizierung der Akten. Demnach werden als vertraulich klassifizierte Akten mit Faksimileschutz
kopiert bzw. gescannt, die Kopien (DVDs) werden dann den Fraktionsführern im Untersuchungsausschuss übergeben.
Als vom Überbringer geheim klassifizierte Akten hingegen werden nicht kopiert; sie können daher von den
dazu berechtigten Personen (das sind die Mitglieder des Ausschusses sowie vom Ausschuss beschlossene Personen)
nur in Anwesenheit von Parlamentsbediensteten eingesehen werden.
Das Amtsgeheimnis bezieht sich sowohl auf die kopierten und gescannten Akten sowie auf Akten, in die nur Einsicht
genommen werden darf. Die Abgeordneten wurden darauf von der Präsidentin des Nationalrats vereidigt; die MitarbeiterInnen
der Klubs und der Parlamentsdirektion, die Zugang zu den betreffenden Akten haben, haben eine entsprechende Erklärung
unterschrieben. Jede unbefugte Weitergabe, Veröffentlichung oder Verwertung – auch auszugsweise – ist untersagt
und mit einer Haftstrafe im Ausmaß bis zu drei Jahren bedroht. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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