Das parlamentarische Genehmigungsverfahren ist damit abgeschlossen
Wien (pk) - Nach dem Nationalrat hat sich auch der Bundesrat mit breiter Mehrheit für den EU-Reformvertrag
ausgesprochen. Im Anschluss an eine mehr als fünf Stunden dauernde Debatte wurde am 24.04. dem Vertrag von
Lissabon mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Damit ist das parlamentarische Genehmigungsverfahren abgeschlossen. Für eine endgültige Ratifizierung
bedarf es allerdings noch der Unterschrift des Bundespräsidenten.
Die Debatte im Bundesrat unterschied sich wenig von jener im Nationalrat. Auch hier verliefen die Trennlinien zwischen
SPÖ, ÖVP und Grünen auf der einen sowie FPÖ und BZÖ auf der anderen Seite. Die Befürworter
des Vertrags verwiesen etwa auf die künftige Stärkung der Bürgerrechte und der sozialen Dimension
der EU sowie auf die ausdrückliche Einbindung der nationalen Parlamente in die EU-Gesetzgebung, während
die Gegner Fehlentwicklungen in der Europäischen Union kritisierten und auf eine Volksabstimmung bzw. Volksbefragung
drängten.
Einen kleinen Disput gab es über die ursprüngliche Absicht des Kärntner Landeshauptmanns Jörg
Haider, im Bundesrat eine Erklärung zum EU-Reformvertrag abzugeben. SPÖ-Fraktionsführer Albrecht
Konecny wies darauf hin, dass die Geschäftsordnung des Bundesrats sowohl eine Wortmeldung Haiders im Rahmen
der Debatte über den EU-Reformvertrag als auch eine eigenständige Erklärung des Landeshauptmanns
außerhalb der Tagesordnung zugelassen hätte, Haider habe aber offenbar keine der beiden Optionen wahrnehmen
wollen.
Eingeleitet wurde die Diskussion über den Reformvertrag von Bundesrätin Monika Mühlwerth (oF). Sie
warf den Regierungsparteien eine "arrogante Haltung" vor und klagte, diese blieben von der Tatsache,
dass 60 % der Bevölkerung eine Volksabstimmung wünschten, vollkommen unbeeindruckt. Überdies werden
die Bürgerinnen und Bürger ihrer Ansicht nach hinsichtlich der wahren Inhalte des Vertrags getäuscht.
Mühlwerth fürchtet unter anderem eine Aufrüstung Österreichs unter dem Titel der Gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik, die Einführung von EU-Steuern und die Aufweichung der bestehenden sozialen
Standards. Auch der Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht stieß bei ihr auf Ablehnung.
Bundesrat Albrecht Konecny (S) bekräftigte hingegen, mit dem EU-Reformvertrag gebe Österreich keine weiteren
Rechte an die EU ab. Die Entscheidung, manche Vollmachten von der nationalen Ebene auf die EU-Ebene zu verlagern,
sei mit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 gefallen, betonte er, jetzt gehe es lediglich um die Weiterentwicklung
der Union und um eine Änderung der inneren Strukturen. Besonders erfreut zeigte sich Konecny in diesem Zusammenhang
über die künftige Einbindung der nationalen Parlamente in die EU-Gesetzgebung. Diese seien in Hinkunft
gefordert, die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips auf EU-Ebene zu prüfen und gegebenenfalls einzugreifen.
Es werde am Bundesrat liegen, seine neuen Rechte maximal zu nutzen, erklärte Konecny, wobei es notwendig sei,
mit den Landtagen zusammenzuarbeiten.
In einem von Konecny eingebrachten Entschließungsantrag unterstrichen SPÖ, ÖVP und Grüne ihre
positive Beurteilung des EU-Reformvertrags und ersuchten die Regierung unter anderem, die Bevölkerung breit
über die Arbeit der EU zu informieren und die Anti-Atom-Politik fortzuführen.
Bundesrat Siegfried Kampl (oF) platzierte die Fahnen der Gemeinde Gurk, des Landes Kärnten, Österreichs
sowie der EU auf dem Rednerpult und würdigte unter anderem die Gründungsväter der Europäischen
Union, die, wie er sagte, für Frieden, Freiheit und Wohlstand gekämpft hätten. Er sei grundsätzlich
nicht gegen den Reformvertrag und habe seinerzeit auch für den EU-Beitritt Österreichs gestimmt, unterstrich
Kampl, es gehe aber nicht an, dass die Bevölkerung nicht gefragt werde. Seiner Meinung nach wäre Zeit
genug gewesen, die Bürgerinnen und Bürger umfassend über den EU-Reformvertrag zu informieren und
in die Entscheidung einzubinden. Die Bevölkerung ist ihm zufolge zu Recht misstrauisch, unter anderem verwies
Kampl auf die Notwendigkeit, die weit verbreitete "Korruption" in der EU zu bekämpfen.
Bundesrat Gottfried Kneifel (V) hielt fest, es sei ein Irrglaube zu meinen, die Probleme einer globalisierten Welt
könnten nationalstaatlich gelöst werden. Der EU-Reformvertrag ist seiner Ansicht nach notwendig, um die
Regeln der Zusammenarbeit auf EU-Ebene an die aktuellen Erfordernisse anzupassen. Die EU werde durch den Vertrag
demokratischer, bürgernäher und handlungsfähiger, erklärte er, und sie öffne sich für
neue Themen im Sozial- und Energiebereich. Anhand zahlreicher Daten und Fakten demonstrierte Kneifel den Nutzen
der EU für Österreich. Eine "wahre Sensation" nannte er es, dass er der erste seiner Familie
sei, der keinen Krieg mitmachen musste.
Bundesrat Stefan Schennach (G) führte aus, auch ihm wäre es viel lieber gewesen, hätte man den EU-Reformvertrag
einer Volksabstimmung unterzogen. Seiner Meinung nach hätte aber nicht eine nationale, sondern eine europaweite
Volksabstimmung abgehalten werden müssen, um den Reformvertrag direkt durch das europäische Volk zu legitimieren.
Generell ortete Schennach eine große Vertrauenskrise der EU in Österreich. Diese Vertrauenskrise wurde
seiner Ansicht nach durch falsche Versprechen mitverursacht, überdies warf er der Regierung vor, die Bevölkerung
nicht ausreichend über den Reformvertrag und die EU informiert zu haben. Es sei Faktum, dass die EU durch
den Reformvertrag wesentlich demokratischer gestaltet werde, bekräftigte Schennach, aufgrund der "Desinformation"
der Bevölkerung und der zum Teil aufgeheizten Stimmung komme man mit sachlichen Argumenten jedoch kaum durch.
Für die Zukunft erachtete es der Fraktionsführer der Grünen für notwendig, der sozialen Dimension
der EU besondere Aufmerksamkeit zu schenken und den Demokratisierungsprozess fortzusetzen, wobei er bezüglich
der Wahrung des Subsidiaritätsprinzips nicht zuletzt auch den Bundesrat selbst gefordert sieht.
Staatssekretärin Heidrun Silhavy bekräftigte, der Vertrag von Lissabon sei ein guter Vertrag, weil die
EU damit eine solide rechtliche Grundlage erhalte. Ihrer Ansicht nach geht es den Gegnern des Reformvertrags vor
allem darum, generell Stimmung gegen die Europäische Union zu machen. Gerade für kleine Staaten wie Österreich
sei die Europäische Union jedoch von großer Bedeutung, konstatierte Silhavy und verwies in diesem Zusammenhang
etwa auf die exportorientierte Wirtschaft und die Chancen für die Jugend. Als besonders positive Elemente
des Reformvertrags hob sie u.a. die Einführung der europäischen Bürgerinitiative, die rechtliche
Verankerung der Grundrechtscharta, die Stärkung der so genannten Daseinsvorsorge und die weitere Entwicklung
der EU zu einer sozialen Union hervor.
Staatssekretär Hans Winkler führte aus, die Diskussion mit Gegnern des EU-Reformvertrags gestalte sich
deshalb so schwierig, weil diese nicht auf dem Boden von Tatsachen argumentierten. Man könne über etwas
verschiedener Meinung sein, sagte er, wenn aber Fakten nicht zur Kenntnis genommen würden, führe sich
eine Diskussion ad absurdum. Unter anderem wies Winkler Behauptungen zurück, wonach sich durch den EU-Reformvertrag
am Vorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber dem nationalen Recht etwas ändere und die Europäische
Union ohne Zustimmung der EU-Mitglieder neue Steuern zur Eigenmittelfinanzierung einführen könne. Der
Reformvertrag bringe die EU vielmehr in vielen Punkten weiter, versicherte der Staatssekretär, es wäre
eine Illusion zu glauben, "wir könnten einen besseren Vertrag bekommen".
Im weiteren Verlauf der Diskussion gingen die Mitglieder des Bundesrats auf unterschiedlichste Aspekte des EU-Reformvertrags
ein. So hob Bundesrat Reinhard Todt (S) vor allem die Ausweitung der Rechte des Europäischen Parlaments hervor
und gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass unter diesem Aspekt die Wahlen zum Europäischen Parlament
neue Bedeutung bekämen. Die Bürgerinnen und Bürger könnten in Hinkunft direkt entscheiden,
in welche Richtung sich die EU in Zukunft entwickeln solle.
Bundesrat Hans Ager (V) nannte die EU ein einzigartiges pluralistisches Projekt, das in der Vergangenheit Frieden
gesichert habe und auch in Zukunft sichern werde. Er warnte jedoch vor Vorstellungen, dass sich die anderen 26
EU-Länder stets nach den Wünschen Österreichs richten würden. Ausdrücklich zurückgewiesen
wurden von Ager Behauptungen, dass Österreich durch den EU-Reformvertrag sein Vetorecht in Bezug auf die Bewirtschaftung
von Wasserressourcen verliere und sich am Neutralitätsstatus Österreichs etwas ändern werde.
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G) verwies auf positive Elemente im Reformvertrag, hielt aber gleichzeitig
fest, ihr Ja zum Reformvertrag sei kein euphorisches Ja. Ihrer Ansicht nach gibt es trotz einiger Verbesserungen
immer noch demokratische Defizite auf EU-Ebene, zudem vermisst sie eine stärkere Betonung des Umweltschutzes
und des sozialen Gedankens. Als äußerst erschreckend wertete Kerschbaum den Glaubwürdigkeitsverlust
der Politik. Ihrer Ansicht nach kann dieser Entwicklung nur mit mehr Transparenz und Information begegnet werden.
Bundesrat Werner Herbert (F) kritisierte das "Drüberfahren" der Befürworter des Reformvertrags
über die Bevölkerung. Die Überheblichkeit und die Arroganz der PolitikerInnen sei nicht zu überbieten,
meinte er, dem Volk werde zu verstehen gegeben, es sei zu dumm, um die Inhalte des Reformvertrags zu "kapieren".
Klar gestellt wurde von Herbert, dass die FPÖ nicht für einen Austritt Österreichs aus der EU sei.
Bundesrätin Ana Blatnik (S) warf FPÖ und BZÖ Verunsicherung vor, es gehe aber darum, Vertrauen aufzubauen.
Europa werde durch den Vertrag sozialer, demokratischer und handlungsfähiger, jedoch müsse der Vertrag
auch weiter entwickelt werden. Als besonders wichtig strich sie heraus, dass der Vertrag allen BürgerInnen
den Zugang zum Gerichtshof für Menschenrechte eröffne. Es gehe auch um ein Europa des Respekts und des
Vertrauens; die Mehrsprachigkeit sollte – als Mittel gegen Nationalismen - gefordert, gefördert und geschützt
werden.
Bundesrat Harald Himmer (V) sah den Export von Frieden und Freiheit als wesentliche europäische Idee. Der
Ratifikationsprozess sei, ehe nicht alle Mitgliedsländer zugestimmt haben, noch lange nicht abgeschlossen;
es sei daher ausreichend Zeit, die Bevölkerung umfassend über den Vertrag zu informieren, dabei könnten
auch die Gründe für die Zustimmung klar gemacht werden.
Bundesrätin Eva Konrad (G) sah die EU-Erweiterung als zentrale Begründung für den Reformvertrag.
In der Nachdenkpause nach dem Scheitern der EU-Verfassung sei die Chance für Information und Diskussion nicht
wirklich genützt worden. Der Vertrag habe Schwachstellen und sei kompliziert, sie hoffe aber, dass damit ein
funktionierender Kompromiss erzielt werden konnte. Für viele stünden wirtschaftliche Interessen zu sehr
im Vordergrund, auch eine breite inhaltliche Information habe es nicht gegeben. Die grüne Fraktion stimme
dem Vertrag aber aus einer Vielzahl von Gründen – Konrad nannte u.a. soziale und ökologische Ziele sowie
den Beitritt zur Menschenrechtskonvention – zu. Heute sei zu wählen zwischen dem Vertrag von Lissabon und
dem Vertrag von Nizza.
Bundesrat Peter Mitterer (oF) präsentierte sich als überzeugten Europäer. EU-kritisch zu sein bedeute
nicht, ein EU-Gegner zu sein. Er bemängelte die steigenden Netto-Beiträge, den "Zuwanderungszwang",
die Haltung gegenüber der Atomkraft und den Transit. Der Vertrag von Nizza sei für ein Europa der 27
nicht mehr geeignet, sagte Mitterer. Gleichwohl hätte der Vertrag von Lissabon einer Volksbefragung unterzogen
werden sollen. Mitterer erinnerte an Unterschriftenaktionen und Demonstrationen für eine Volksbefragung und
kritisierte das Vorziehen der Ratifizierung. Kritisch wandte sich Mitterer gegen die Entscheidung der Präsidiale
des Bundesrats, die ins Auge gefasste Erklärung des Kärntner Landeshauptmanns Haider vor dem Bundesrat
nach der Debatte und der Abstimmung über den EU-Vertrag anzusetzen.
Bundesrat Günther Molzbichler (S) sprach zur Subsidiaritätskontrolle und zum Ausschuss der Regionen.
Es gebe keine Verpflichtung zu einer Teilnahme an einer militärischen Aktion für Österreich, die
Selbstverwaltung der Gemeinden werde ausdrücklich anerkannt. Es entspreche der repräsentativen Demokratie,
über den Vertrag im Parlament zu entscheiden, eine Volksabstimmung sei gemäß Verfassung nicht erforderlich,
betonte Molzbichler und kritisierte die Einstellung des Kärntner Landeshauptmanns zur Verfassung anhand der
Ortstafelfrage.
Bundesrat Franz Perhab (V) analysierte mögliche Gründe dafür, dass die Bevölkerung der EU nicht
im erwünschten Maße zustimme. In der Gesamtheit liege man aber richtig, was auch daran erkennbar sei,
dass die Ablehnung ganz links und ganz rechts angesiedelt sei; der Weg der Mitte sei der richtige. Ein "Europa
a la carte" gebe es nicht, dem Kompromiss könne aber die Zustimmung erteilt werden.
Bundesrat Gerald Klug (S) sprach zur sozialen Dimension des Vertrags. Mit dem Vertrag von Lissabon kämen soziale
Grundrechte ins Primärrecht, die Sozialpartner und der soziale Dialog würden gestärkt und eine soziale
Querschnittsklausel werde Europa und dessen Organe an diese Querschnittsmaterie binden. Sozialpolitik bleibe Aufgabe
der Nationalstaaten, der Vertrag bringe aber die soziale Dimension in die Europapolitik ein.
Bundesrat Franz Eduard Kühnel (V) würdigte die Debatten über den EU-Reformvertrag in den betreffenden
Ausschüssen des Bundesrats und stellte fest, dass es ein breites Informationsangebot zum Vertrag gegeben habe
und gebe. Er erinnerte daran, dass es im Zusammenhang mit der EU-Verfassung keine Forderung nach Volksabstimmung
gegeben habe. Kühnel warnte davor, "in die Falle der Volksabstimmung a la FPÖ" zu gehen. Die
Frage sei, ob man die EU haben wolle; wenn nicht, müsse man austreten – und dafür brauche man den Vertrag.
Bundesrat Erwin Preiner (S) ging auf die Vorteile für die Regionen durch die EU ein, von der z.B. auch sein
Bundesland, das Burgenland, profitiert habe. Er sah die EU als "Werk des Friedens". Der Vertrag von Lissabon
garantiere auch das Funktionieren der EU im Inneren. Durch die EU sei vielfach ein enormer Aufholprozess gelungen,
das Burgenland sei aus einer Randposition ins Zentrum gerückt. Es dürfe aber auch nicht verschwiegen
werden, dass es noch Verbesserungspotential gebe.
Bundesrat Martin Preineder (V) erinnerte daran, dass sich mit dem EU-Beitrag für Österreich viel verändert
habe und führte als Beispiel die Landwirtschaft an. Die Landwirtschaft und die Wirtschaft insgesamt hätten
von den offenen Grenzen profitiert. Die EU investiere in die regionale Entwicklung und forciere damit die Wertschöpfung
vor Ort. Preineder ging dann auf andere Themen wie den Klimaschutz ein, der nur grenzüberschreitend erfolgen
könne. Europa müsse handlungsfähiger und bürgernäher werden, diesem Ziel bringe der Reformvertrag
Europa näher, weshalb er ihm zustimme.
Bundesrat Ferdinand Tiefnig (V) sah im Reformvertrag einen weiteren Baustein zum "Haus Europa" und skizzierte
den langen Weg, an dessen Ende die Europäische Union stehe. Durch seine Mitgliedschaft könne Österreich
mitgestalten und profitiere z.B. auch von der Einführung des Euro. Tiefnig gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass
mit der Ratifizierung des Vertrags die Verunsicherung beendet sei.
Bundesrat Jürgen Weiss (V) ging zunächst auf die nicht zustandegekommene Wortmeldung des Kärntner
Landeshauptmanns vor dem Bundesrat ein, erläuterte die diesbezüglichen Bestimmungen der Geschäftsordnung
und empfahl die Orientierung an der bisher geübten Praxis. Zum Reformvertrag stellte Weiss fest, der Bundesrat
müsse Arbeitsweise und Arbeitsintensität im Hinblick auf Europa ändern, etwa im Zusammenhang mit
den EU-Vorhabensberichten der Ressorts. Zum Termin der Ratifizierung meinte Weiss, der Bundesrat könne nicht
dafür, dass die Kärntner Volksbefragung noch nicht stattgefunden habe.
Bundesrat Reinhard Winterauer (S) wertete die Beschlussfassung zum Reformvertrag als einen großen "Schritt
nach vorn" und zeigte kein Verständnis dafür, dass MandatarInnen, die der EU-Verfassung ihre Zustimmung
gegeben haben, dem nicht so weit gehenden Vertrag von Lissabon jetzt ihre Zustimmung verweigern wollten. Positiv
sah der Bundesrat die Regelung bezüglich Daseinsvorsorge und die Erweiterung der Subsidiarität.
Der Vertrag von Lissabon wurde mit der erforderlichen Verfassungsmehrheit angenommen. Der von Bundesrat Konecny
eingebrachte gemeinsame Entschließungsantrag von SPÖ, ÖVP und Grünen betreffend den Vertrag
von Lissabon und die weitere Entwicklung der EU fand ebenfalls mehrheitliche Zustimmung. |