Innsbruck (lk) - Auf Einladung des Vorsitzenden LH Herwig van Staa tagten die Landesfinanzreferenten der
österreichischen Bundesländer im Landhaus in Innsbruck. „Wir haben eine umfangreiche Tagesordnung abgearbeitet.
Im Mittelpunkt standen die Umsetzungsschritte des Finanzausgleichs und die damit verbundenen Auswirkungen auf die
Bundesländer. Besonders wichtig waren die Bereiche der Gesundheitsreform und ein Beschluss zur Einbindung
der Länder in die Beratungen zur Steuerreform“, erklärte der Tiroler Landeshauptmann in einer gemeinsamen
Pressekonferenz mit Vorarlbergs LH Herbert Sausgruber, der Wiener LHStvin Renate Brauner und LR Helmut Bieler aus
dem Burgendland.
„Wir haben einhellig festgestellt, dass die geplante Steuerreform 2010 den Ländern bislang nur aus Medienberichten
bekannt ist. Aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen auf die Bundesländer verlangen wir mit jedem Nachdruck
die Einbeziehung der Länder in die Verhandlungen. Jedenfalls vor einer Beschlussfassung im Ministerrat“, machte
LH van Staa deutlich. „Wenn dies nicht passiert, wäre das ein Casus Belli! Die Landesfinanzreferentenkonferenz
hat mit LH Sausgruber, LH Haider und LHStvin Brauner auch bereits ein Verhandlungsteam nominiert.“
Auch bei den Verhandlungen zur Gesundheitsreform verlangen die Bundesländer eine Einbindung: „Wir haben den
Beschluss gefasst, dass der geltende Finanzausgleich sowie die Art. 15a B-VG Vereinbarung über die Organisation
und Finanzierung des Gesundheitswesens einzuhalten sind. Die Gesundheitsversorgung darf nicht zu einer Frage des
feien Wettbewerbes werden. Bei der Finanzierung sollte vom Prinzip der Pflichtversicherung nicht abgegangen werden,
wobei neun einheitliche Krankenversicherungsträger anzustreben sind“, berichtete der Vorsitzende. „Es macht
wenig Sinn, alle paar Monate Vereinbarungen über Reformen wieder neu zu verhandeln. Es ist keine Reform, wenn
man Finanzlasten und Zuständigkeiten zwischen Gebietskörperschaften hin- und herschiebt. Im Gesundheitssystem
müssen die Strukturen verändert werden“, erklärte LH Sausgruber.
Die Landesfinanzreferenten bekannten sich auch dazu, dass bei der Wohnbauförderung Ziele des Klimaschutzes
zu berücksichtigen sind: „Es darf aber nicht an der im Finanzausgleich paktierten Bereitstellung der Mittel
durch den Bund gerüttelt werden“, stellte LH van Staa klar. „Man darf bei der Wohnbauförderung nicht
umweltpolitische gegen sozialpolitische Interessen gegeneinander ausspielen, sondern es muss beides gemeinsam berücksichtigt
werden“, ergänzte LHStvin Brauner.
Der burgenländische Finanzreferent Bieler berichtete über einen Beschluss zur grundsätzlichen Reform
des Finanzausgleichs: „Wir begrüßen die Tatsache, dass hier eine Arbeitsgruppe eingerichtet wird. Die
Länder müssen aber auch hier eingebunden werden“, so der Landesrat, der starke Zentralisierungstendenzen
seitens des Bundes ortet, die „wir nicht akzeptieren können“. |