Lebenspartnerschaftsgesetz  

erstellt am
24. 04. 08

 Berger: Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare soll beseitigt werden
Justizministerin präsentiert Entwurf zu Lebenspartnerschaftsgesetz
Wien (sk) - "Es ist mir ein großes Anliegen eine aktive Justizpolitik zu betreiben und die rechtlichen Rahmenbedingungen der gesellschaftlichen Realität anzupassen", erklärte Justizministerin Maria Berger am 24.04. in einer Pressekonferenz, wo sie einen Gesetzesentwurf für ein Lebenspartnerschaftsgesetz präsentierte. "Der Entwurf sieht eine neue Form der eingetragenen Lebenspartnerschaft vor. Ziel ist die Beseitigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare im Verhältnis zur Ehe. Es ist nicht die Öffnung des Instituts der Ehe für gleichgeschlechtliche Personen, die Kurzfassung Homo-Ehe ist daher unzutreffend, denn es ist keine Ehe, sondern eine zusätzliche Form der eingetragenen Partnerschaft. Diese eingetragene Partnerschaft verweist zwar auf viele Regelungen des jetzt geltenden Eherechts, sie ist allerdings auch keine 'Ehe light'", betonte Berger, "denn die Verpflichtungen, die im Zuge einer Ehe einzugehen wären, könnten nicht durch eine Light-Form umgangen werden."

Berger erklärte, dass ihr der Ministerrat am 2. Mai 2007 gemeinsam mit Familienministerin Kdolsky einen Arbeitsauftrag für eine Familienrechtsreform erteilt, die unter anderem die Anpassung der Rechtssituation gleichgeschlechtlicher Paare enthalten soll. Daraufhin wurden Arbeitsgruppen eingerichtet, deren Vorarbeiten in den Entwurf zum Lebenspartnerschaftsgesetz Eingang gefunden haben. Die Begutachtungsfrist laufe bis 6. Juni 2008, der Arbeitsplan der Bundesregierung sehe vor, dass das gesamte Familienrechtspakt im Juni 2008 im Ministerrat behandelt wird. Es könnte, wenn der Nationalrat zustimmt, mit 1.1.2009 in Kraft treten.

Um die Lebenspartnerschaft von der Ehe abzugrenzen, gibt es im Text keine Verweisungen zum geltenden Eherecht, vielmehr wurde ein eigenes Sondergesetz mit den entsprechenden zivilrechtlichen Regelungen über die wechselseitigen Rechte und Pflichten geschaffen. Zeitgleich mit der familienrechtlichen Anerkennung und Regelung der Lebenspartnerschaft sollen die notwendigen Grundlagen für die Anpassung weiterer Rechtsbereiche, etwa des Sozialversicherungsrechts, statuiert werden, erklärte die Justizministerin.

Berger präzisierte die Details des Entwurfs: "Die Lebenspartnerschaft soll vor dem Standesamt geschlossen werden. Nur dort verfügt man über die nötige Kompetenz und Expertise, um die Voraussetzungen für die Eingehung einer Partnerschaft zuverlässig zu prüfen. Es muss zum Beispiel sichergestellt sein, ob noch eine aufrechte Ehe oder Lebenspartnerschaft besteht oder ob eine Scheidung im Ausland vorliegt. Die Lebenspartnerschaft wird auf Dauer begründet und endet durch Ableben oder gerichtliche Auflösung."

Weiters sei ein Diskriminierungsverbot für Lebenspartnerschaften vorgesehen. Niemand darf wegen einer eingegangenen Lebenspartnerschaft diskriminiert werden. Der Entwurf entspreche so der Europäischen Menschenrechtskonvention, die das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens festschreibt und ein Diskriminierungsverbot beinhaltet.

Die Rechtswirkungen im Innenverhältnis betreffend, haben die Lebenspartner hat im Wesentlichen die gleichen zivilrechtlichen Pflichten und erhalten die gleichen Rechte wie verheiratete Personen. Die vorgesehenen Verpflichtungen beinhalten die Pflicht zum wechselseitigen Unterhalt, zum Beistand, zur anständigen Begegnung, zum gemeinsamen Wohnen und zur Treue. Damit sollen Diskriminierungen sowohl der verschiedengeschlechtlichen Beziehungen als auch der gleichgeschlechtlichen Personen vermieden werden, es werde keine "Ehe light" geschaffen.

Rechtswirkungen im Außenverhältnis: In allen Justizgesetzen soll die Position eines Lebenspaares der Stellung eines verheirateten Paares angeglichen werden, zum Beispiel bei Entschlagungsrechten hinsichtlich der Zeugenaussage und beim Eintritt und der Übertragung von Mietrechten und Gleichstellung im Erbrecht. So müsse auch etwa im Kleingartengesetz oder im bäuerlichen Anerbenrecht eine Gleichstellung vorgenommen werden, so Berger.

Die Lebenspartner sollen die Möglichkeit eines gemeinsamen Namens mit Bindestrichmöglichkeit haben. Der Begriff "Scheidung" sei nicht vorgesehen, die Wirkungen werden aber im Wesentlichen gleich sein. Die Auflösung einer Lebenspartnerschaft erfolge durch eine gerichtliche Auflösung. Die Adoption eines Kindes sei nicht vorgesehen, erklärte Berger.

Es werden alle anderen Bundesministerien aufgefordert, die anfallenden Anpassungen in ihren Bereichen vorzunehmen. Es werde aber keine Generalklausel geben, da dies ein unfreundlicher und unüblicher Akt gegenüber anderen Ressorts wäre, so die Justizministerin.

In einigen Punkten weiche das Lebenspartnerschaftsgesetz vom Eherecht ab, etwa beim Mindestalter für das Eingehen einer Lebenspartnerschaft. Das liege bei 18 Jahren. Bei der Ehe liege dies bei 16 Jahren, wenn die gesetzlichen Vertreter einwilligen. Auch das Eheverlöbnis aus dem ABGB wurde nicht übernommen, erklärte Berger. Und der Entwurf sieht einen verschuldensabhängigen Unterhalt nach Beendigung der Lebenspartnerschaft vor.

"Nach unserem Stand gibt es nur mehr zehn Mitgliedsländer der Europäischen Union, die keine Form einer eingetragenen Partnerschaft oder eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare vorsehen, im Wesentlichen sind dies die neuen Mitgliedsstaaten. Ich denke, es ist höchste Zeit, dass wir uns hier den europäischen Standards anschließen und eine gesetzliche Regelung schaffen", stellte die Justizministerin abschließend fest.

 

 Donnerbauer: ÖVP hat drei zentrale Ziele
ÖVP-Willensbildung läuft, ÖVP wartet Stellungnahmen ab und führt die Diskussion offen
Wien (övp-pk) - "Die ÖVP hat beim Thema ‚eingetragene Partnerschaft' drei zentrale Ziele: Rechtssicherheit schaffen, Ehe schützen und allfällige Diskriminierungen beseitigen", so ÖVP- Justizsprecher Mag. Heribert Donnerbauer. Die ÖVP-interne Diskussion "läuft und wird auch die Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren mitberücksichtigen. Der von Berger präsentierte Entwurf sei mit der ÖVP "noch nicht akkordiert. Es wird sicherlich noch Änderungen geben".

Die ÖVP stehe zu dem im Regierungsübereinkommen festgelegten Ziel, Diskriminierungen im partnerschaftlichen Zusammenleben zu beseitigen. Ebenso klar sei für die ÖVP, dass sich die eingetragene Partnerschaft in wesentlichen Punkten von der Ehe unterscheiden müsse. Sie sei definitiv keine Grundlage für eine Familiengründung.

Eine gesetzliche Regelung für gleichgeschlechtliche Paare habe sicher zu stellen, dass die Beziehung von gleichgeschlechtlichen Paaren einen rechtlichen Rahmen erhalte - "aber mit einer klaren Abgrenzung zur zivilen Ehe". Für die ÖVP sei weiters klar, dass dies auch die Adoption sowie fortpflanzungsmedizinische Verfahren definitiv ausschließe.

Für den Abschluss der "eingetragenen Partnerschaft" komme die Bezirksverwaltungsbehörde oder das Bezirksgericht in Frage: "Auf Grund der zu erwartenden geringen Zahl von eingetragenen Partnerschaften und einer Vielzahl zu berücksichtigender internationaler Regelungen ist eine Eintragung bei jeder Gemeinde nicht zweckmäßig", so Donnerbauer.

 

 Lunacek: Brauchen echte Gleichstellung und kein Rumpfgesetz
Grüne gegen "Salamitaktik" der Regierung bei gleichgeschlechtlicher Partnerschaft
Wien (grüne) - "Der heute von Justizministerin Berger erneut vorgestellte Vorschlag zur rechtlichen Gleichstellung von Lesben und Schwulen ist alles andere als zufriedenstellend - sowohl inhaltlich als auch von der Vorgangsweise," kommentiert Ulrike Lunacek, offen lesbische Nationalratsabgeordnete der Grünen, den Berger-Entwurf. "Eine ´Salamitaktik´, wie Berger sie vorschlägt, lehne ich vehement ab," so Lunacek zum Plan Bergers, die anderen Ministerien in der Begutachtungsphase aufzufordern, abzuschaffende Diskriminierungen für gleichgeschlechtliche Paare in ihren Zuständigkeitsbereichen zu nennen. "Wir wissen, wo die großen Diskriminierungen liegen: Im Sozial- und Pensionsrecht, im Fremdenrecht und bei der Adoption. Und wir wissen auch, dass in Österreich Provisorien gerne Provisorien bleiben - ein derartiges Stückwerk haben sich Österreichs Lesben und Schwule nicht verdient," erklärte Lunacek.

"Wer jenseits der österreichischen Grenzen wohnt, hat es bereits leichter - etwa in Deutschland, Slowenien und der Schweiz. Dort sind lesbische und schwule Paare bereits gleichgestellt. "Der Berger-Vorschlag bleibt meilenweit hinter dem ÖVP-Perspektivengruppen-Ziel des Schweizer Modells zurück," erläutert Lunacek. Vor diesem Hintergrund sei der ÖVP-interne Streit ums Standesamt "nur lächerlich und reine Schaumschlägerei, die von den wirklich wichtigen rechtlichen Themen ablenken soll," befindet Lunacek.

 

 Klement: Die Verheerung der Ehe führt zur Zerstörung der Gesellschaft
Geschlechterrollen sind arterhaltendes evolutionäres Programm
Wien (fpd) - Bezugnehmend auf seine Teilnahme an der gestrigen Diskussion in ORF-Kärnten "Streitkultur: Gleichgeschlechtliche am Standesamt", stellt der freiheitliche Gleichbehandlungs- beauftragte NAbg DI Karlheinz Klement fest: "Das rege Publikumsinteresse hat gezeigt, dass mit diesem Thema nicht so einspurig und zeitgeistbeflissen umgegangen werden kann wie es sich die Gender-Vorbeter vorstellen. Vielmehr kam klar zum Ausdruck, dass sich viele Menschen das gesunde Gespür erhalten haben, das ihnen versichert, dass mit der Verheerung der Institution Ehe die Zerstörung einer Gesellschaft beginnt."

Die aggressive Forderung nach Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule sei ein Symptom des gezielt betriebenen Werteverfalls, der von den Gender-Extremisten angestrebten Orientierungslosigkeit, so Klement. "Dem gilt es sich entschlossen zu widersetzen. Ehe hat ist nicht primär ein Spielfeld des Vergnügens und der Sexualität, sie ist vor allem anderen das Substrat der Familiengründung und Familienführung. Angesichts hochschnellender Scheidungsraten darf dieser letzte Rückzugsort der Geborgenheit, der Schutzraum Familie, nicht der Beliebigkeit und modischen Interpretationen preisgegeben werden."

Von den ausgefeilten Anleitungen zur Homosexualisierung der Kinder, wie sie an deutschen Schulen Gang und gäbe wären, sei Österreich gottlob noch ein ganzes Stück entfernt, nichtsdestoweniger seien auch hierzulande besorgniserregende Tendenzen zur Erosion der Geschlechterrollen festzustellen. "Geschlechterunterschiede treten bereits bei Föten auf", betont Klement. "Diese vorgeburtliche Prägung durch Brachialvergenderung wegerziehen zu wollen, ist ein Akt pädagogischer Barbarei, der nicht Menschlichkeit, sondern Entmenschung zum Ergebnis hat."

"Der gesellschaftliche Nutzen der Ehe liegt auf der Hand", führt Klement weiter aus. "Jener der Homo-Ehe ist nicht existent. Die Ehe ist nicht nur eine private, sondern auch eine soziale Institution. Sie ist, und da werden sich auch die Multikulturalisten und Egalisten des linken Meinungsspektrums freuen, als solche in allen Kulturen anerkannt und kann daher als universales Welterbe bezeichnet werden."

 

Skepsis der Bischöfe
"Kein Bedarf zur Schaffung eines eigenen Rechtsinstituts"
Wien (kap) - Im Hinblick auf die neue Diskussion um gleichgeschlechtliche Partnerschaften hat das Medienreferat der Österreichischen Bischofskonferenz am 24.04. an die Erklärung der österreichischen Bischöfe zu diesem Thema vom vergangenen November erinnert. Die Bischöfe drückten damals ihre Überzeugung aus, dass in diesem Bereich "kein Bedarf zur Schaffung eines eigenen Rechtsinstituts besteht".

Als Grund für das Drängen auf gesetzliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften werde meist das Vorliegen einer Diskriminierung angeführt, stellten die Bischöfe fest. Hierbei sei grundsätzlich festzuhalten, dass der Gleichheitsgrundsatz der Rechtsordnung "einerseits gebietet, Gleiches gleich zu behandeln; andererseits verbietet er, Ungleiches gleich zu behandeln". Entscheidend bleibe daher die sachliche Differenzierung zwischen der Ehe als einer auf Dauer angelegten vertraglichen Beziehung zwischen Mann und Frau als Voraussetzung für Zeugung und Erziehung von Kindern einerseits und einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft oder anderen Lebensform andererseits. "Bei allem Respekt für homosexuell geprägte Personen" sei daher festzuhalten, dass homosexuelle Partnerschaften in keiner Weise die gleichen Leistungen und Opfer wie eine Familie auf der Grundlage der Ehe für die Entwicklung der Gesellschaft erbringen. Daher liege keine Diskriminierung vor, wenn man eine Gleichstellung (oder Fast-Gleichstellung) gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe ablehnt. Dies beziehe sich auch auf "äußere Zeichen und missdeutbare Symbolhandlungen". Eine Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften auf dem Standesamt sei daher grundsätzlich abzulehnen.

Die seit langem in der österreichischen Rechtsordnung verankerten Regelungen bezüglich Unterhaltspflicht, Wohn-, Pensions-, Steuer- und Erbrecht im Zusammenhang mit Ehe und Familie hätten ihre Begründung darin, dass der Ehebund eine feste Bindung und Verpflichtung füreinander mit sich bringt und in der Regel einer der Ehepartner mit Inkaufnahme finanzieller Einbußen sich verstärkt den Kindern und der Familie widmet, erinnerten die Bischöfe bereits im November. Dies komme der ganzen Gesellschaft zu Gute, und die gesetzlichen Regelungen dienten dazu, die wirtschaftliche und rechtliche Grundlage für den Bestand von Ehe und Familie zu sichern. Diese Normierungen seien heute genauso wichtig wie in früheren Zeiten, sie sollten sogar verstärkt werden, um das "Ja zu Kindern" und ihre bestmögliche Betreuung durch die eigenen Eltern zu fördern.

 

HOSI Wien begrüßt Berger-Entwurf
ÖVP-Ressorts müssen jetzt dringend nachziehen
Wien (hosi) - "Wir begrüßen den heute vorgestellten Gesetzesentwurf von Justizministerin Maria Berger als wichtigen ersten Stein im Fundament für eine umfassende rechtliche Gleichstellung von Ehen und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften", erklärt Christian Högl, Obmann der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien. "Jetzt müssen aber alle anderen Ministerien zügig ihre Entwürfe für jene - teilweise essentiellen - Gesetzesmaterien vorlegen, die in ihre Zuständigkeiten fallen und die ebenfalls angepasst werden müssen. Wir appellieren insbesondere an die ÖVP-geführten Ministerien, jetzt rasch ihre Gesetzesentwürfe für die Begutachtung vorzulegen, damit die Lebenspartnerschaft als Gesamtprojekt möglichst gleichzeitig und quasi aus einem Guss eingeführt werden kann."


ÖVP soll endlich Farbe bekennen
"Wir appellieren daher an die ÖVP, die Scheindiskussion zur Frage Standesamt oder nicht Standesamt zu beenden. Es geht um viel wesentlichere Fragen, die in die ÖVP-Ressorts fallen, wie etwa das Fremdenrecht", ergänzt Högl. "Insgesamt sind noch rund 500 Gesetzesbestimmungen anzupassen, die nicht in die Kompetenz des Justizressorts fallen und daher im Berger-Entwurf noch gar nicht berücksichtigt sind. Insofern ist dieser Entwurf erst dann beschlussreif, wenn wesentliche Gesetzesmaterien wie eben Fremden-, Sozialversicherungs-, Pensions- und Steuerrecht ergänzt werden. Ohne diese Gesetzesänderungen würden vielen Pflichten im Innenverhältnis kaum bzw. keine der wirklich wichtigen Rechte im Außenverhältnis gegenüberstehen."

"Die HOSI Wien fordert daher die zuständigen ÖVP-MinisterInnen dringen auf, sich nicht in Hinhaltetaktik zu üben, sondern sich konkret an die Arbeit zu machen und entsprechende Entwürfe vorzulegen, damit die von der ÖVP-Perspektivengruppe und Josef Pröll angekündigte Lebenspartnerschaft nach dem Schweizer Modell tatsächlich im Umfang einer Regelung wie in der Schweiz umgesetzt wird."
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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