Brüssel (eu-int) - Das Europäische Parlament hat am 23.04. grünes Licht für das europäische
Satellitennavigationssystem Galileo gegeben, das 2013 in Betrieb gehen soll. Die heute verabschiedete Verordnung
legt Sicherheitsanforderungen und Ausschreibungsregeln für die beiden Programme Galileo und EGNOS fest.
Mit Verabschiedung der Verordnung wird die Errichtungsphase von Galileo beginnen, in der bis 2013 die gesamte Infrastruktur
im Weltraum und am Boden aufgebaut werden soll. Danach soll die Betriebsphase beginnen. Der Kompromiss mit dem
Ministerrat über die weitere Durchführung der europäischen Satellitennavigationsprogramme Galileo
und EGNOS (European Geostationary Navigation Overlay Service) greift viele der Änderungen auf, die der Industrieausschuss
des Parlaments am 29. Januar vorgeschlagen hat.
Hochwertige Leistungen zu fairen Preisen
Die Errichtungsphase von Galileo, die bis 2013 abgeschlossen sein soll, wird vollständig aus EU-Mitteln finanziert.
Die EU wird durch eine Investition von 3,4 Milliarden Euro die "Eigentümerin aller materiellen und immateriellen
Vermögenswerte, die im Rahmen der Programme entstehen oder entwickelt werden". Mitgliedstaaten, Drittstaaten
und internationale Organisationen können weitere Mittel zur Verfügung stellen.
Die Entscheidung, ob für den Betrieb und die Erweiterung des Systems nach 2013 öffentlich-private Partnerschaften
oder andere Formen der Auftragsvergabe an die Privatwirtschaft in Frage kommen, soll zu einem späteren Zeitpunkt
getroffen werden. Der Kompromiss fordert die Kommission dazu auf, 2010 einen Vorschlag zu den öffentlichen
Mitteln und etwaigen Verpflichtungen vorzulegen, die für die Betriebsphase Galileos im Finanzplanungszeitraum
ab 2014 benötigt werden. Dieser Vorschlag sollte auch ein Verfahren zur Einnahmenteilung und Zielsetzungen
für eine Preisbildungspolitik beinhalten, um zu garantieren, dass Kunden später hochwertige Leistungen
zu fairen Preisen erhalten werden, so der abgeänderte Gesetzesvorschlag.
Sechs Hauptarbeitspakete für Galileo-Infrastruktur
Die Verordnung legt Regeln für die Auftragsvergabe fest. Die Infrastruktur für Galileo soll in sechs
Hauptarbeitspakete (Systemtechnische Unterstützung, Fertigstellung der Missionsinfrastruktur am Boden, Fertigstellung
der Infrastruktur für die Bodenkontrolle, Satelliten, Starteinrichtungen und Betrieb) sowie in mehrere zusätzliche
Arbeitspakete aufgeteilt werden. Alle Pakete werden dann innerhalb eines einzigen Verfahrens ausgeschrieben. Unternehmen
oder Unternehmensgruppen können jeweils nur für höchstens zwei der sechs Hauptarbeitspakete ein
Angebot abgeben.
Der Kompromisstext hat außerdem den Vorschlag des Industrieausschusses aufgenommen, doppelte Beschaffungsquellen
zu nutzen. Das heißt, ein Produkt soll wann immer möglich von zwei verschiedenen Anbietern bezogen werden,
um einer langfristigen Abhängigkeit von einzelnen Zulieferern und dem Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung vorzubeugen.
Eine weitere Empfehlung, die aufgegriffen wurde, sieht vor, dass mindestens 40 % des Gesamtwerts der Tätigkeiten
an Unternehmen vergeben werden sollen, die nicht zu den Auftragnehmern der Hauptarbeitspakete gehören.
Galileo soll kompatibel zu anderen Navigationssystemen sein
Die Kommission "entwickelt die Vorzüge der Kompatibilität und Interoperabilität von
EGNOS und Galileo mit anderen Navigationssystemen und nach Möglichkeit mit konventionellen Navigationsmitteln
weiter", heißt es im abgeänderten Text außerdem. Die EU hat bereits 2004 ein Abkommen mit
den USA zur Kompatibilität von GPS und Galileo abgeschlossen.
Kontrollierter Zugang zu Sicherheitstechnologien
Die Kommission, die Aufsichtsbehörde für das europäische globale Satellitennavigationssystem (GSA)
und die Europäische Weltraumagentur (ESA) werden das Management von Galileo und dem satellitengestützten
System EGNOS übernehmen. Die Kommission soll dabei wichtigsten technischen Anforderungen festlegen, um den
Zugang bzw. die Handhabe zu den Technologien kontrollieren, die die Systemsicherheit gewährleisten. Die GSA
wird die Sicherheitsverfahren überwachen und Prüfungen der Systemsicherheit durchführen.
Sollte der Betrieb der Systeme die Sicherheit der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten gefährden,
so sollte eine Gemeinsame Aktion im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik ergriffen werden.
Garantierter Datenschutz
Der Kompromisstext übernahm außerdem die Forderung des Industrieausschusses, den Schutz personenbezogener
Daten und der Privatsphäre durch eine entsprechende technische Struktur des Systems sicherzustellen. |