Bessere Pflegegeldeinstufung  

erstellt am
05. 05. 08

 Buchinger will Pflegegeld um fünf Prozent erhöhen
Bessere Pflegegeldeinstufung für behinderte Menschen und Demenzerkrankte - Insgesamt neun Prozent mehr für Pflegeleistungen in dieser Legislaturperiode
Wien (sk) - Sozialminister Erwin Buchinger will das Pflegegeld um fünf Prozent, und zwar linear über alle Pflegestufen, erhöhen. Außerdem soll es eine verbesserte Einstufung für schwer behinderte Personen und Personen mit demenziellen Erkrankungen geben und weiters einen Ausbau in der Unterstützung von pflegenden Angehörigen, konkret, dass schon Pflegegeldbezieher ab der Stufe 1 (bei Demenz und Minderjährigen) bzw. ab der Stufe 3 (bisher ab Stufe 4) in den Genuss einer Förderung für Kurzzeitpflegemaßnahmen kommen.

Wenn diese Vorhaben so wie geplant vom Parlament beschlossen werden, "wäre das die bei weitem größte Verbesserung im Bereich der Pflege seit Einführung des Bundespflegegelds im Jahr 1993", sagte Buchinger am 05.05. in einer Pressekonferenz. Zugleich betonte er, dass das aber auch dringend notwendig sei, zumal das Pflegegeld seit seiner Einführung nur dreimal valorisiert wurde und Pflege und Betreuung "die brennende Frage der kommenden Jahre" sein werden.

Die Erhöhung des Pflegegelds um fünf Prozent und die zusätzlichen Ausgaben für die übrigen Verbesserungen inklusive der Förderung für die Betreuung daheim entsprechen zusammengerechnet einer finanziellen Leistungsverbesserung in der Pflege um neun Prozent. Damit würde die Inflation der laufenden Legislaturperiode ausgeglichen, erläuterte Buchinger. Er zeigte zwar Verständnis für die Forderung von Hilfsorganisationen, die versäumte Valorisierung für die gesamten 15 Jahre Pflegegeld nachzuholen, "politisch ist das aber außerhalb jeder Möglichkeit".

Die Neuerungen im Detail: Bei Demenzerkrankten sollen bei der Pflegegeldeinstufung 30 Stunden als Erschwerniszuschlag angerechnet werden. Damit würde rund die Hälfte der Betroffenen in eine höhere Pflegestufe kommen. Für schwerst behinderte Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr bedeutet die Neuerung, dass bei der Einstufung ein Pauschalwert von 50 Stunden zusätzlich angerechnet wird. Bei schwerst behinderten Kindern und Jugendlichen von acht Jahren bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sollen es pauschal 75 Stunden zusätzlich sein.

Die Kosten für die Erhöhung des Pflegegelds bezifferte der Minister auf 92 Millionen Euro; die Verbesserungen für Demenzerkrankte kosten rund 30 Millionen; für die Ausweitung des Personenkreises für Kurzzeitpflegemaßnahmen werden fünf bis zehn Millionen zusätzlich erwartet. Die Maßnahmen für behinderte Jugendliche wirken sich auf Seiten des Bundes mit weniger als 500.000 Euro aus, bei den Ländern mit fünf bis maximal zehn Millionen Euro.

Der Inhalt der Gesetzesnovelle geht im Wesentlichen auf die Ergebnisse der breit zusammengesetzten Arbeitsgruppe zur Neugestaltung der Pflegevorsorge zurück, berichtete der Sozialminister. Da in dieser Arbeitsgruppe auch Vertreter der Länder dabei sind, geht er davon aus, dass die Verbesserungen für Jugendliche von den Ländern auch angenommen werden. Denn andererseits profitieren die Länder von der Erhöhung des Bundespflegegelds unmittelbar, da dieses ganz wesentlich für die Kosten der stationären Pflege (für die die Länder zuständig sind) aufkomme.

Vor den Gesprächen mit dem Finanzministerium zeigte sich Buchinger zuversichtlich, insbesondere weil er mit seinen Vorschlägen weitestgehend im vereinbarten Budgetpfad für Sozialausgaben bleibe. Freilich seien dabei keine Festlegungen über den Zeitpunkt getroffen worden, daher könne es hier noch Diskussionen geben, sagte Buchinger. Er wird "alle Punkte mit großer Ernsthaftigkeit vertreten, weil sie notwendig sind".

Die vier genannten Punkte hat der Sozialminister in einer Novelle zum Bundespflegegeld zusammengefasst, diese Vorschläge werden diese Woche mit dem Finanzministerium besprochen und sollen Ende der Woche in Begutachtung gehen.

 

 Mikl-Leitner: "Buchingers Pflegegelderhöhung ist Tropfen auf den heißen Stein"
Die Erhöhung des Pflegegeldes um einmalige 3 Prozent ortet Mikl-Leitner als Hohn
St. Pölten (nöi) - "Wenn Minister Buchinger meint, dass eine einmaligen Erhöhung des Pflegegeldes in dieser Periode bis einschließlich 2010 um 3 Prozent die Situation pflegebedürftiger Menschen bessert, kann ich ihm nur eine deutliche Absage erteilen", urteilt VP-Soziallandesrätin Mikl-Leitner. Denn gerade in Zeiten, wo die Preise für das tägliche Leben massiv steigen, ist eine laufende Anpassung des Pflegegeldes unter Berücksichtigung der steigenden Inflation unabdingbar.

"Wir fordern deshalb eine Erhöhung des Pflegegeldes um einen mindestens zweistelligen Betrag, wenn man eine einmalige Anpassung anstrebt", so Mikl-Leitner weiter. Diese Forderung lässt Minister Buchinger ebenso kalt, wie die Forderung einer jährlichen Pflegegeldanpassung je nach Inflation.

"Auch die anderen Vorschläge im Bereich der Demenz oder bei behinderten Kindern sind wenig konkret und daher nicht beurteilbar. Das ist auch nicht weiter verwunderlich, weil ja die diesbezüglichen Beratungen in den Arbeitsgruppen noch im Gange sind. Es ist hier kein guter Stil, hier Ergebnisse vorwegzunehmen", stellt Mikl-Leitner klar.

 

 Haidlmayr: Pflegegelderhöhung von drei Prozent viel zu wenig
Grüne: Erhöhung bedürfnisgerechter Pflegegeldeinstufung ebenfalls überfällig
Wien (grüne) - "Die von Sozialminister Buchinger angekündigte dreiprozentige Erhöhung des Pflegegeldes ist mehr als bescheiden", kritisiert die Behindertensprecherin der Grünen, Theresia Haidlmayr. "Diese Erhöhung wiegt die Preiserhöhungen der vergangen Jahre nicht auf. Ich erwarte mir daher vom Sozialminister dass diese drei Prozent nur ein Gedanke von ihm waren er aber tatsächlich wesentlich mehr realisieren wird", so Haidlmayr.

"Bei der Neuregelung der Pflegegeldeinstufungen für Personen mit Demenzerkrankungen, Kindern und Jugendlichen hoffe ich ebenfalls, dass Minister Buchinger nicht so bescheiden ist. Denn eine bedürfnisgerechte Pflegegeldeinstufung dieser Personengruppen ist ebenfalls seit Jahren überfällig", erläutert Haidlmayr und kritisiert: "Wenn die Arbeitsgruppe im Sozialministerium nur zu Tage gefördert hätte, dass eine dreiprozentige Pflegegeldanpassung genug ist, dann hätte es diese nicht gebraucht. Da ich aber weiß, dass diese Arbeitsgruppe völlig andere Forderungen als Ergebnis hatte, ist es kein positives Zeichen, wenn dem Sozialminister ihre Forderungen nicht interessieren".

 

 Hofer: SPÖ soll endlich ihre Wahlversprechen umsetzen!
FPÖ hat Änderungen bei der Einstufung von Kindern und Demenzkranken bereits im Vorjahr verlangt
Wien (fpd) - Die von Sozialminister Buchinger angedachte Pflegegelderhöhung um drei Prozent veranlasst den freiheitlichen Behindertensprecher NAbg Norbert Hofer, die SPÖ einmal mehr an deren eigene Wahlversprechen zu erinnern. "Für eine tatsächliche Wertanpassung ist ein Erhöhung des Pflegegeldes um 20 Prozent notwendig, wie die FPÖ das bereits vor längerem beantragt hat", so Hofer. "Der Bundeskanzler hat diese vor der letzten Nationalratswahl auch in Aussicht gestellt, wovon er heute nichts mehr zu wissen scheint. Dabei könnte bei 20 Prozent noch nicht einmal von einer >Erhöhung< gesprochen werden, weil es sich schlicht und ergreifend um einen Entwertungsausgleich handelt."

Diesem habe sodann eine jährliche Valorisierung zu folgen. Auch das habe die SPÖ im Nationalratswahlkampf so versprochen. Heute meine Buchinger, das schaffe eine Regierung in einer Periode nicht. Hofer weist außerdem darauf hin, dass die FPÖ bereits im vergangenen Herbst eine Änderung des Bundespflegegeldgesetzes im Parlament beantragt hat, damit der Pflegebedarf von Demenzkranken und Kindern künftig nicht zu niedrig eingestuft wird, wie das derzeit leider meist der Fall ist.

"Auch hier muss der Herr Sozialminister das Rad nicht neu erfinden, sondern lediglich aus der Pflegerealität die entsprechenden Rahmenbedingungen ableiten, wie sie dem genannten FPÖ-Antrag zugrunde liegen. Schlussendlich", so der freiheitliche Behindertensprecher, "sollte Herr Minister Buchinger nicht jene 400.000 Menschen vergessen, die Angehörige zuhause pflegen. Für die Zeit, in der sie Angehörige pflegen, müssen diese Menschen einen Pensionsanspruch erwerben. Das kommt der öffentlichen Hand erheblich günstiger als die Pflegebedürftigen in Heime einzuweisen."

 

 Haubner: Nur unsichere Almosen vom Sozialminister
BZÖ fordert 10 Prozent Pflegegelderhöhung jetzt und danach jährliche Wertsicherung
Wien (bzö) - Als "zu wenig, zu spät und zu unsicher", bezeichnet die stellvertretende Klubobfrau des BZÖ Sozialsprecherin Ursula Haubner die Ankündigungen von Sozialminister Erwin Buchinger betreffend die längst überfällige Pflegegelderhöhung. "Buchinger, als der Ankündigungsminister dieser Regierung, verspricht wieder einmal etwas, ohne sein Versprechen halten zu können. Es spricht nicht gerade für Buchinger wenn er ein Konzept vorstellt ohne sich vorher der Zustimmung des Finanzministers zu holen", so Haubner. Die BZÖ-Sozialsprecherin kritisierte auch die angekündigte Erhöhung als "viel zu gering" und forderte eine echte Erhöhung des Pflegegeldes und endlich die Umsetzung eines Gesamtkonzeptes im Bereich Pflege. Das BZÖ habe hier im Gegensatz zum Sozialminister bereits ein umfassendes Pflegevorsorgekonzept erarbeitet. "Buchinger soll endlich handeln, statt ständig Seifenblasen steigen zu lassen, die am Widerstand der ÖVP wirkungslos zerplatzen. Das Pflegegeld muss, allein angesichts der herrschenden Rekordinflation, um mindestens 10 Prozent erhöht und anschließend eine jährliche Wertsicherung gesetzlich fixiert werden", so Haubner.

Das BZÖ-Pflege-Vorsorgekonzept umfasst folgende Punkte:

  1. Erhöhung des Pflegegeldes und laufende Valorisierung: Das Pflegegeld wurde seit dem Amtsantritt der rot-schwarzen Bundesregierung trotz gegenteiliger Versprechungen im Wahlkampf nicht mehr erhöht. Das BZÖ fordert daher eine sofortige Erhöhung um mindestens 10 Prozent sowie eine jährliche Valorisierung.
  2. Pflegescheck: Das Pflegegeld ist durch einen zweckgebundenen Pflegescheck zusätzlich zu erweitern. Dadurch sollen pflegende Angehörige entlastet werden.
  3. Pflegeberuf als Lehrberuf: Durch die Schaffung neuer Lehrberufe sollen mittelfristig gut ausgebildete heimische Fachkräfte für die Pflege und Betreuung zur Verfügung stehen.
  4. Finanzierung der Pflege aus einer Hand durch Einrichtung eines Pflegefonds: Die Finanzierung der Pflege soll aus einer Hand erfolgen. Zu diesem Zweck soll ein Pflegefonds eingerichtet werden. Eine 2-Klassen-Pflege soll dadurch verhindert werden.
  5. Gesamtpflegekonzept und Gesundheitsreform: Mit der Umsetzung eines Gesamtpflegekonzepts soll auch die Reform des Gesundheitssystems einhergehen. Pflege und medizinische Versorgung müssen zusammengeführt werden.

 

 Blecha: Buchingers Pflege-Paket sehr sehr hilfreich
Erwarte große politische Zustimmung
Wien (pensionistenverband) - Der Präsident des Pensionistenverbandes Österreichs, Karl Blecha, bezeichnete das von Sozialminister Buchinger vorgestellte Pflege-Paket als "sehr, sehr hilfreich" für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. "Der Pensionistenverband Österreichs unterstützt diese Novelle zum Bundespflegegeld-Gesetz mit ganzer Kraft. Damit kommt es zu den umfassendsten Verbesserungen seit der Einführung des Pflegegeldes im Jahr 1993", so Blecha.

Erfreut zeigt man sich im PVÖ über die geplante fünf-prozentige Erhöhung ab 1.1.2009 und über den Stundenaufschlag bei der Pflege von demenzkranken Personen, wodurch sich in vielen Fällen eine höhere Pflegegeldstufe ergibt. Blecha: "Dem Pensionistenverband war die Valorisierung des Pflegegeldes sehr wichtig, weil die Teuerung natürlich auch die Pflege voll erfasst hat. Und uns waren Verbesserungen bei der Einstufung von dementen Personen wichtig, weil diese hochgradig betreuungsbedürftig sind, sich aber zumeist in einer zu niedrigen Pflegegeldstufe befinden. Sozialminister Buchinger erfüllt damit die Forderungen des Pensionistenverbandes und des Seniorenrates. Inklusive der Förderungen für die 24-Stunden-Betreuung steigert der Sozialminister das Pflegevolumen um neun Prozent", so der PVÖ-Präsident.

Blecha begrüßte auch die von Sozialminister Buchinger vorgestellte Ausweitung der Förderungsmaßnahmen bei der Kurzzeitpflege zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. Der PVÖ-Präsident erwartet, dass die Novelle "auf große politische Zustimmung stößt!"

 

 Khol: Buchinger setzt bei Pflege Schritt in die richtige Richtung
Um eine leistbare Betreuung zu Hause zu garantieren, ist eine möglichst rasche Umsetzung eines neuen 4-Säulen Modells zu erreichen
Wien (seniorenbund) - Dr. Andreas Khol, Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes unterstützt Bundesminister Buchinger in seinem Bemühen, die Pflege in Österreich finanziell neu zu ordnen. "Wenn Buchinger jetzt eine Valorisierung des Pflegegeldes andenkt, ist er auf dem richtigen Weg, eine langjährige Seniorenbund-Forderung zu erfüllen", erklärt Khol, der die Schwerpunktsetzung der nun zu treffenden Maßnahmen besonders bei Demenzkranken und bei den höheren Pflegegeldstufen 5, 6 und 7 erwartet.

"Schon vor mehreren Monaten haben wir im Österreichischen Seniorenrat das 4-Säulen-Modell für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause präsentiert", erinnert Khol, der hier noch einmal auf einen der wichtigsten Punkte verweist: "Für Menschen, die zu Hause eine 24-Stunden-Betreuung benötigen muss es 800,- Euro pro Familie pro Monat geben - und zwar ohne Einkommensgrenze und in ganz Österreich", so Khol abschließend.

24-Stunden Betreuung langfristig sicherstellen: 4-Säulen Modell des Österreichischen Seniorenrates
Die Neuregelung der 24-Stunden Betreuung hat leider nicht den gewünschten Effekt gebracht. Bisher haben nur wenige der geschätzten 20.000 betreuungsbedürftigen Personen ihre Betreuungskräfte angemeldet und damit legalisiert. Die derzeitigen Regelungen mit dem Anstellen von Betreuern sind zu bürokratisch und die Förderbeträge, vor allem für selbstständige Betreuer mit bloß 240,- Euro, viel zu niedrig.

Um daher eine leistbare Betreuung zu Hause zu garantieren, die auch wirklich von den Betroffenen angenommen wird, ist eine möglichst rasche Umsetzung dieses neuen 4-Säulen Modells zu erreichen.

  1. Säule: Wer als Anspruchsberechtigter auf Pflegegeld Betreuer beschäftigt bzw. beauftragt, weil sich sein Betreuungsbedarf nachweislich über 24 Stunden erstreckt und er davon mindestens auch 10 Stunden pro Tag aktiv betreut werden muss, erhält - unabhängig vom Einkommen - einen Zuschlag zum Pflegegeld. Dieser beträgt 800 Euro monatlich, wenn zwei Betreuungskräfte beschäftigt bzw. beauftragt werden, bei nur einer Betreuungskraft 400 Euro. Die Betreuungskraft kann selbstständig oder unselbstständig tätig sein (Hausbetreuungsgesetz bzw. selbstständige Tätigkeit mit Gewerbeschein), ein Familienangehöriger sein oder auch von außerhalb des Familienverbandes kommen. Der Betreuungsbedarf ist durch einen Arzt/eine Ärztin oder anderer/andere zur Beurteilung berufenen Experten/in festzustellen, ansonsten gilt das gleiche Verfahren wie beim Pflegegeld. Mit dieser leicht verständlichen und umsetzbaren Maßnahme wird wirksam geholfen. Sie soll die bisherigen Förderregelungen ersetzen.
  2. Säule: Ab 1.1.2009 steht der Arbeitsmarkt in Österreich allen Personen aus dem gesamten EU-Ausland offen. Eine vorzeitige Öffnung des Arbeitsmarktes für den Bereich Betreuung und Pflege ("sektorale Maßnahme") bereits ab 1.1.2008 wäre die einfachste und beste Maßnahme. Falls dies aber nicht möglich ist, wird eine Verlängerung der bereits bestehenden Amnestie bis zum 1.1.2009 vorgeschlagen.
  3. Säule: Nachdem in absehbarer Zeit die aus dem benachbarten EU- Ausland derzeit noch vorhandenen Betreuungs- und Pflegekräfte nicht mehr zur Verfügung stehen werden, sind rechtzeitig Maßnahmen zu treffen, um den - zukünftig sicher noch steigenden - Bedarf primär durch inländische Arbeitskräfte abdecken zu können. In diesem Sinn ist verstärkt in Ausbildung und Qualifikation zu investieren, eine durchgängige Ausbildung vom Lehrberuf bis zur Universität für Betreuungs- und Pflegeberufe, ist möglichst rasch zu installieren. Besondere Bedeutung kommt der Einhaltung von Qualitätsstandards, wie sie im Bereich der medizinischen Pflege selbstverständlich ist, auch im Bereich der Betreuung zu. Um diese auch tatsächlich zu garantieren sind entsprechende Ausbildungsangebote, insbesondere auch für Selbstständige und Familienangehörige, zu schaffen. Wichtig ist auch den im Betreuungsbereich ehrenamtlich Tätigen Qualifikationskurse mit Zertifizierung anzubieten.
  4. Säule: Die großen Träger-Organisationen im Bereich der Gesundheits- und Sozialdienste, wie Caritas, Hilfswerk, Volkshilfe, Rotes Kreuz, Diakonie sollten ebenso wie die Seniorenverbände verstärkt eingebunden werden. Alle diese können insbesondere für Suche, Schulung, Organisation und Vermittlung von freiwilligen Betreuungskräften (Börse, Kooperation mit Gemeinden etc.) einen wesentlichen Beitrag leisten, wobei es für diese Tätigkeiten für die Organisationen auch finanzielle Förderungen seitens der Öffentlichen Hand geben sollte. Grundvoraussetzung ist sozialversicherungsrechtlicher Schutz und (eventuell finanzielle) Anerkennung.
     
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