Beckstein: "Vertragsverletzungsverfahren so schnell wie möglich durchführen"
/ Der Ministerpräsident fordert Tirol auf, Fahrverbot sofort zurückzuziehen
München (staatskanzlei) - Bayerns Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein hat die
Ankündigung der EU-Kommission vom 30.04. begrüßt, wegen des sektoralen Fahrverbots gegen Österreich
die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens einzuleiten. Beckstein: "Der massive Einsatz Bayerns
gegen die Diskriminierung deutscher und bayerischer Unternehmen hat sich offensichtlich ausgezahlt. Das sektorale
Fahrverbot gefährdet die Existenz viele kleiner und mittlerer Unternehmen in Bayern. Es ist wichtig und notwendig,
dass die EU-Kommission hier konsequent die formalen Schritte gegen das vertragswidrige Verhalten Tirols einleitet."
Beckstein forderte die Tiroler Landesregierung auf, jetzt einzulenken und die Verordnung aus dem Verkehr zu ziehen.
Nur so könne Tirol das Vertragsverletzungsverfahren gegenstandslos machen. Ein weiteres Zuwarten würde,
so Beckstein, den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr unzumutbar behindern. Beckstein: "Das Signal der
Kommission ist eindeutig: Die Verordnung ist europarechtswidrig. Wenn Tirol trotzdem daran festhält, wird
das Vertrauen der Menschen in die Wirksamkeit gemeinsamer europäischer Regeln untergraben. Einen solchen Vertrauensverlust
in Institutionen der Europäischen Union darf durch Staatsorgane eines Mitgliedstaats keinesfalls gefördert
werden." Beckstein forderte die Bundesregierung auf, die Kommission im Verfahren zu unterstützen.
Am 2. Mai 2008 soll auf der Inntalautobahn in Tirol das sektorale Fahrverbot in einer ersten Stufe für Fahrzeuge
in Kraft treten, die Abfälle, Steine, Erden und Aushub transportieren. Ab 2. Januar 2009 wird das Transportverbot
auf weitere Güter wie Rundholz, Kork, Eisenerze, Kraftfahrzeuge und Stahl erweitert. Lediglich Transporte,
die in einer Kernzone beginnen oder enden, sollen vom Fahrverbot befreit sein. Bereits 2003 hatte Tirol ein sektorales
Fahrverbot verordnet, das mit Unterstützung Bayerns nach Klage der EU-Kommission ausgesetzt wurde.
Mit der Einleitung der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens wird Österreich innerhalb von 30 Tagen
zu einer Stellungnahme aufgefordert. Sollte die Stellungnahme die Kommission nicht überzeugen, kann sie Österreich
verklagen. |