Hinteleitner und Kaske: "Haben unsere Hausaufgaben gemacht. Jetzt ist die Politik am Zug"
- "Korridorlösung" für Quadratmeter-Grenze bei Zuordnung von Lokalen
Wien (pwk) - Der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den heimischen Gastronomiebetrieben
ist ein vorrangiges, gemeinsames Anliegen der Sozialpartner und zentraler Punkt des Sozialpartnerpapiers zum Nichtraucherschutz,
das Komm.Rat Helmut Hinterleitner, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der WKÖ, und vida-Vorsitzender
Rudolf Kaske am 28.04. in einer gemeinsamen Pressekonferenz präsentierten. Dazu wurden von den Sozialpartnern
entsprechende Kollektivvertragsregelungen vereinbart. Darüber hinaus werden Gesetzesänderungen angeregt.
Die Lösung der Quadratmeter-Frage (Grenze, ab der Gastwirte mit kleinen Ein-Raum-Lokalen, denen die Möglichkeit
zur Schaffung eines Nichtraucherbereichs fehlt, entscheiden könne, ob sie Raucher- oder Nichtraucherlokal
sind) bleibt Sache der Politik. Beide Tourismus-Sozialpartner äußerten sich jedoch zuversichtlichen
hinsichtlich eines baldigen gangbaren Kompromisses.
"Wir freuen uns, dass wir die Verhandlungen partnerschaftlich und in kurzer Zeit zu einem positiven Ergebnis
geführt haben. Nun werden unsere Vorschläge an die Bundesregierung übermittelt. Wir sind überzeugt,
dass mit dieser Einigung und auf Basis der bisherigen politischen Verhandlungen bereits in wenigen Wochen eine
praxisorientiert Lösung möglich sein wird, die sowohl die Wahlfreiheit als auch die berechtigten Interessen
von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der Bevölkerung berücksichtigt", stellten Hinterleitner und
Kaske unisono fest.
Etwa 50.000 Betriebe haben die Möglichkeit einer Raumteilung. Eine solche müsse sich an den Gegebenheiten
und der betrieblichen Situation orientieren und selbstverständlich auch den Kundenwünschen entsprechen.
Konkret sei für den Gästebereich es eine Art "Korridorlösung" rund um eine 75 m2-Grenze
vorstellbar, wobei eine Schwankungsbreite von plus oder minus zehn Prozent im Ermessensspielraum der für die
Genehmigung zuständigen Gewerbebehörde liegen und die Zahl der Sitzplätze als weiterer Indikator
herangezogen werden könnte, präzisierte Hinterleitner.
Die heute vorgestellte Einigung der Sozialpartner sieht Änderungen bzw. Ergänzungen im Kollektivvertrag
sowie drei Anregungen für Gesetzesänderungen vor. Die KV-Änderungen betreffen den Anspruch auf Abfertigung
(bei Kündigung wegen Belastung durch die Einwirkung des Passivrauchens), eine Ausweitung von Gesundheitsmaßnahmen
(Arbeitnehmer erhalten die notwendige Zeit zum Besuch von Untersuchungen im Zusammenhang mit Passivrauchen; gesundheitsfördernde
Aktivitäten wie Beratungen oder Kurse im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber) und einen erweiterten Jugendschutz
(Jugendliche sind grundsätzlich im Nichtraucherbereich auszubilden bzw. zu beschäftigen). "Wichtig
ist, dass die Arbeitnehmer bei Arbeitsplatzwechsel keinen wirtschaftlichen Verlust erleiden", betonte Hinterleitner.
Die Vorschläge für Gesetzesänderungen umfassen die Aufnahme von Erkrankungen, die durch Passivrauchen
verursacht werden, in die Liste der Berufskrankheiten; eine Änderung im Mutterschutzgesetz, wonach Schwangere
nicht mehr in Raucher-Bereichen eingesetzt werden sowie eine Änderung im Arbeitslosenversicherungsgesetz,
die sicherstellen soll, dass ein Arbeitnehmer vom AMS nicht neuerlich in einen Raucherbetrieb vermittelt werden
darf, wenn er zuvor ein Arbeitsverhältnis aufgrund von Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen beendet
hat.
Die erzielte Einigung, so Hinterleitner und Kaske abschließend, ist ein starker Beweis der Handlungsfähigkeit
der Sozialpartner: "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Wir erwarten jetzt, dass die Regierung ihre Hausaufgaben
macht und unsere Empfehlungen umsetzt". |