Nichtraucherschutz: Sozialpartner präsentieren Einigung beim Arbeitnehmerschutz   

erstellt am
29. 04. 08

Hinteleitner und Kaske: "Haben unsere Hausaufgaben gemacht. Jetzt ist die Politik am Zug" - "Korridorlösung" für Quadratmeter-Grenze bei Zuordnung von Lokalen
Wien (pwk) - Der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den heimischen Gastronomiebetrieben ist ein vorrangiges, gemeinsames Anliegen der Sozialpartner und zentraler Punkt des Sozialpartnerpapiers zum Nichtraucherschutz, das Komm.Rat Helmut Hinterleitner, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der WKÖ, und vida-Vorsitzender Rudolf Kaske am 28.04. in einer gemeinsamen Pressekonferenz präsentierten. Dazu wurden von den Sozialpartnern entsprechende Kollektivvertragsregelungen vereinbart. Darüber hinaus werden Gesetzesänderungen angeregt. Die Lösung der Quadratmeter-Frage (Grenze, ab der Gastwirte mit kleinen Ein-Raum-Lokalen, denen die Möglichkeit zur Schaffung eines Nichtraucherbereichs fehlt, entscheiden könne, ob sie Raucher- oder Nichtraucherlokal sind) bleibt Sache der Politik. Beide Tourismus-Sozialpartner äußerten sich jedoch zuversichtlichen hinsichtlich eines baldigen gangbaren Kompromisses.

"Wir freuen uns, dass wir die Verhandlungen partnerschaftlich und in kurzer Zeit zu einem positiven Ergebnis geführt haben. Nun werden unsere Vorschläge an die Bundesregierung übermittelt. Wir sind überzeugt, dass mit dieser Einigung und auf Basis der bisherigen politischen Verhandlungen bereits in wenigen Wochen eine praxisorientiert Lösung möglich sein wird, die sowohl die Wahlfreiheit als auch die berechtigten Interessen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der Bevölkerung berücksichtigt", stellten Hinterleitner und Kaske unisono fest.

Etwa 50.000 Betriebe haben die Möglichkeit einer Raumteilung. Eine solche müsse sich an den Gegebenheiten und der betrieblichen Situation orientieren und selbstverständlich auch den Kundenwünschen entsprechen. Konkret sei für den Gästebereich es eine Art "Korridorlösung" rund um eine 75 m2-Grenze vorstellbar, wobei eine Schwankungsbreite von plus oder minus zehn Prozent im Ermessensspielraum der für die Genehmigung zuständigen Gewerbebehörde liegen und die Zahl der Sitzplätze als weiterer Indikator herangezogen werden könnte, präzisierte Hinterleitner.

Die heute vorgestellte Einigung der Sozialpartner sieht Änderungen bzw. Ergänzungen im Kollektivvertrag sowie drei Anregungen für Gesetzesänderungen vor. Die KV-Änderungen betreffen den Anspruch auf Abfertigung (bei Kündigung wegen Belastung durch die Einwirkung des Passivrauchens), eine Ausweitung von Gesundheitsmaßnahmen (Arbeitnehmer erhalten die notwendige Zeit zum Besuch von Untersuchungen im Zusammenhang mit Passivrauchen; gesundheitsfördernde Aktivitäten wie Beratungen oder Kurse im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber) und einen erweiterten Jugendschutz (Jugendliche sind grundsätzlich im Nichtraucherbereich auszubilden bzw. zu beschäftigen). "Wichtig ist, dass die Arbeitnehmer bei Arbeitsplatzwechsel keinen wirtschaftlichen Verlust erleiden", betonte Hinterleitner. Die Vorschläge für Gesetzesänderungen umfassen die Aufnahme von Erkrankungen, die durch Passivrauchen verursacht werden, in die Liste der Berufskrankheiten; eine Änderung im Mutterschutzgesetz, wonach Schwangere nicht mehr in Raucher-Bereichen eingesetzt werden sowie eine Änderung im Arbeitslosenversicherungsgesetz, die sicherstellen soll, dass ein Arbeitnehmer vom AMS nicht neuerlich in einen Raucherbetrieb vermittelt werden darf, wenn er zuvor ein Arbeitsverhältnis aufgrund von Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen beendet hat.

Die erzielte Einigung, so Hinterleitner und Kaske abschließend, ist ein starker Beweis der Handlungsfähigkeit der Sozialpartner: "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Wir erwarten jetzt, dass die Regierung ihre Hausaufgaben macht und unsere Empfehlungen umsetzt".
 
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