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Erbschafts- und Schenkungssteuer laufen aus |
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erstellt am
08. 05. 08
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Molterer:
"Wichtiges Signal der Entlastung"
"Bundesregierung steht auch zu internationaler humanitärer Verantwortung - Hilfe
in Nahrungsmittelkrise beschlossen"
Wien (övp-pk) - "Wir haben heute im Ministerrat das Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
beschlossen. Dieser Schritt ist eine wichtige Entlastung für die Menschen und bringt eine massive Stärkung
für den Arbeits- und Wirtschaftsstandort Österreich", betonte Vizekanzler Finanzminister Wilhelm
Molterer nach dem Ministerrat am 07.05. "Wir verfolgen damit den Weg in Richtung Steuerentlastung für
die Bürgerinnen und Bürger sowie für den Standort. Auch Betriebsübergaben werden so erleichtert.
Gleichzeitig stellen wir durch den Beschluss des Schenkungsmeldegesetzes sicher, dass es zu keinem Missbrauch kommt.
Künftig gibt es für Schenkungen ab einer gewissen Wertgrenze eine Meldepflicht. Somit kann die Finanzverwaltung
Vermögensverschiebungen nachvollziehen und verhindern, dass Schenkungen zur missbräuchlichen Hinterziehung
anderer Steuern führen", betonte der Vizekanzler.
Auch für Stiftungen sei eine gute Lösung getroffen worden. Stiftungen, die vor dem 1. August 2008 die
5-prozentige Eingangssteuer abführen mussten, können sich diese über 20 Jahre verteilt auf ihre
Körperschaftssteuer anrechnen lassen. "Damit entwickeln wir auch das international attraktive österreichische
Stiftungsmodell weiter und gestalten es auch langfristig attraktiv", so der Vizekanzler. Ab 1.8. 2008 wird
zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, Substanzvermögen steuerfrei aus Stiftungen zu entnehmen.
Weiters habe die Bundesregierung eine wichtige Entscheidung angesichts der weltweit steigenden Nahrungsmittelpreise
getroffen. "Hinsichtlich der in einigen Entwicklungsländern hervorgerufenen Hungerkatastrophen, folgt
Österreich dem Aufruf der internationalen Organisationen zur Soforthilfe. Die Bundesregierung steht zu ihrer
internationaler humanitären Verantwortung und stellt 2,8 Millionen Euro im Rahmen der internationalen Organisationen
zur Verfügung", so Molterer. Darüber hinaus werde man sich im Rahmen der EU an Hilfsaktionen für
das von einer Naturkatastrophe betroffene Burma beteiligen. "Wichtig ist, schnelle Hilfe dort zu leisten,
wo die Menschen leiden. Dafür gibt es aus dem Auslandskatastrophenfonds 250.000 Euro für die notleidende
Bevölkerung", so Molterer abschließend. |
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Matznetter: "Neues Schenkungsmeldegesetz sichert Abgabenaufkommen"
Besteuerung von Stiftungen bleibt erhalten, befürchtete Dominoeffekte werden eingedämmt
Wien (sk) - Zum im Ministerrat beschlossenen Schenkungsmelde- und Stiftungseingangssteuergesetz hält
Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter fest, dass damit sicher gestellt werden konnte, dass die bisherige
Besteuerung von Stiftungsvermögen trotz Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer durch den Verfassungsgerichtshof
weiterhin aufrecht bleibt. Die Regierungsparteien haben einen Kompromiss dahingehend gefunden, dass hinsichtlich
des heutigen Bestandes an Stiftungsvermögen in Österreich der so genannte "Mausefalleneffekt"
aufrecht bleibt und daher alle Ausschüttungen aus diesem Vermögen auch weiterhin der 25-prozentigen Kapitalertragsteuer
unterliegen. Für ab August 2008 neu gestiftetes Vermögen gilt die Kapitalertragsteuerpflicht für
alle Erträge und Vermögenszuwächse.
Es sei bekannt, dass die SPÖ eine Besteuerung von Millionenerbschaften aufrecht erhalten wollte, betonte der
Finanzstaatsekretär gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. In der Koalition konnte eine solch umfassende
Reparatur des Gesetzes mangels Zustimmung des Koalitionspartners nicht gefunden werden. Der Abschaffung der Erbschafts-
und Schenkungssteuer hat die SPÖ daher nicht zugestimmt, das Auslaufen ergibt sich aber aus den beiden Erkenntnissen
des Verfassungsgerichtshofes.
Zur Bekämpfung des von vielen Experten befürchteten "Dominoeffekts" und weiterer Steuerausfälle
wurde im heutigen Ministerrat eine Reihe von Maßnahmen beschlossen. Wichtig war, dass die im Begutachtungsentwurf
vorgesehenen Meldegrenzen bei Angehörigen von 75.000 auf 50.000 Euro und bei sonstigen Schenkungen von 30.000
auf 15.000 Euro herabgesetzt wurden. Einigkeit konnte auch darüber erzielt werden, dass im Falle des Unterbleibens
einer Schenkungsmeldung eine gesetzliche Beweislastumkehr zu Lasten des Abgabenpflichtigen eintritt.
Weiters wurde in den Erläuterungen klar gestellt, dass die für die Steuererhebung relevanten Schenkungstatbestände
auch unterhalb der Meldegrenzen offen gelegt werden müssen und auch Schenkungen unter Berücksichtung
der einschlägigen Missbrauchsbestimmungen (wirtschaftliche Betrachtungsweise oder Missbrauch der Gestaltungsformen)
in Zukunft genau zu prüfen sind. "Ich bin froh, dass wir innerhalb der Regierung im Rahmen eines Kompromisses
auch die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung allfälliger Missbrauchsmöglichkeiten ergriffen
haben", so Finanzstaatssekretär Matznetter abschließend. |
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Rossman: "Regierung bedient die obersten 3.000"
Schenkungsmeldegesetz öffnet Schere zwischen Arm und Reich weiter
Wien (grüne) - "Die Regierung macht die Schere zwischen Arm und Reich weiter auf, statt
das Gegenteil zu tun", erklärte der Budget- und Finanzsprecher der Grünen Bruno Rossmann angesichts
der im Ministerrat beschlossenen Stiftungsprivilegien. "Die Regierung bedient damit die obersten 3.000, das
heißt die Superreichen in Österreich, die ihr Vermögen von mehr als 60 Milliarden Euro in Stiftungen
parken und dafür bereits jetzt kaum Steuer zahlen müssen", so Rossmann. "Während Millionen
BürgerInnen in Österreich in diesem Jahr netto Reallohnverluste in Kauf nehmen müssen und zusätzlich
durch eine nicht funktionierende Pflegevorsorge, durch teure Kinderbetreuung und durch notwendige Nachhilfestunden
belastet sind, sorgt diese Regierung mit dem Schenkungsmeldegesetz dafür, dass die steuerlichen Privilegien
in den Privatstiftungen erhalten bleiben." "Das ist ein Skandal angesichts der immer weiter aufgehenden
Schere zwischen Arm und Reich. Damit hat sich die SPÖ von ihrer Politik der sozialen Gerechtigkeit gänzlich
abgewendet."
"Notwendig wäre angesichts der derzeitigen Situation eine umfassende Umverteilung von oben nach unten",
erklärte Rossmann. Das bedeutet eine massive Entlastung der Arbeitseinkommen durch eine Senkung der Lohn-
und Einkommensteuer und der Sozialversicherungsbeiträge. Gleichzeitig müssten die in Österreich
weit unter dem internationalen Durchschnitt besteuerten Vermögen in die Verantwortung genommen werden. "Die
Grünen haben einen Modell vorgelegt, mit dem Entlastungen in der Höhe von 3,5 Milliarden Euro möglich
wären. Gleichzeitig sollten Vermögen fair belastet werden. Die obersten 10.000 müssen so ihren Beitrag
leisten, nicht der ‚Mittelstand'", so der Budget- und Finanzsprecher der Grünen. |
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Achitz: Wirtschaft ankurbeln durch Lohnsteuersenkung
Das bringt dem Mittelstand mehr als die Abschaffung der Erbschaftssteuer
Wien (ögb) - Dem Mittelstand kann wirklich besser geholfen werden als mit Freudensprüngen
über die Abschaffung von Erbschafts- und Schenkungssteuer", sagt der Leitende Sekretär im ÖGB,
Bernhard Achitz, als erste Reaktion auf eine Aussendung von ÖAAB-Generalsekretär Werner Amon. "Was
die BezieherInnen kleiner und mittlerer Einkommen brauchen, ist eine massive Lohnsteuerentlastung. Und Arbeitsplätze
schafft man nicht dadurch, dass man Firmen billiger erben kann. Arbeitsplätze entstehen durch Wirtschaftswachstum,
und das wird über den Konsum angekurbelt. Um konsumieren zu können, muss den ArbeitnehmerInnen am Monatsende
aber mehr Geld übrig bleiben", so Achitz.
Der Wegfall der Erbschaftssteuer, die übrigens vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben und nicht von
Politikern, die sich jetzt damit schmücken, abgeschafft wurde, bringt nur denjenigen etwas, denen überhaupt
etwas vererbt wird. "Das benachteiligt alle, die eine Mietwohnung haben und kein Eigenheim, sowie jene, die
sich ihr Vermögen hart erarbeiten müssen statt es einfach vererbt zu bekommen", so Achitz. Zudem
hält auch der VfGH eine Erbschaftssteuer nicht grundsätzlich für verfassungswidrig.
Prinzipiell tritt der ÖGB für die Einführung einer Art von Vermögenszuwachs-Besteuerung ein.
Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser oder kleine Erbschaften sollten aber nicht belastet werden bzw. sollte
es großzügige Freibeträge geben. "Niemand soll sein Haus verkaufen müssen, weil er sich
das Erben nicht leisten kann, das ist klar", sagt Achitz.
Nachhaltige Lohnsteuersenkung
Vom Wegfall der Schenkungs- und Erbschaftssteuer würde der Großteil der Menschen nur ein einziges
Mal profitieren, denn "so oft im Leben erbt man nicht. Was die Menschen dringender brauchen, ist eine Lohnsteuersenkung.
Deshalb muss die Bundesregierung das ÖGB-AK-Steuerkonzept so schnell wie möglich umsetzen," so Achitz. |
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Tumpel gegen weitere Steuerprivilegien bei Stiftungen
Das Gebot der Stunde ist nicht, den letzten Platz bei der Vermögenbesteuerung im OECD-Raum
auszubauen
Wien (ak) - "Es ist eigentlich unglaublich, die Stifter fordern noch mehr Privilegien und wollen
die bestehende pauschale Erbschafts- und Schenkungsteuer für Stiftungen (5 Prozent für eingebrachtes
Vermögen) abschaften", kritisiert AK Präsident Herbert Tumpel. Im ursprünglichen Entwurf zum
Schenkungsmeldegesetz wurde diese Steuer unter anderem Namen beibehalten, jetzt soll diese Steuer absetzbar sein.
"Das Gebot der Stunde ist aber nicht den letzten Platz bei der Vermögenbesteuerung im OECD-Raum auszubauen,
sondern endlich die Arbeit zu entlasten. Die ist nämlich im internationalen Vergleich bei uns zu stark belastet",
fordert Tumpel. Bei der nächsten Steuerreform muss das überwiegende Volumen den ArbeitnehmerInnen zu
Gute kommen. Mit der Abzugsfähigkeit der Eingangssteuer von der Körperschaftssteuer passiert jetzt das
Gegenteil: Vermögen wird noch stärker entlastet, während die ArbeitnehmerInnen weiter unter der
starken Inflation und den hohen Steuern leiden. Das ist für Tumpel weder gerecht noch steuerpolitisch durchdacht:
"Wir müssen die Lohnsteuer senken, damit die Nettolöhne steigen." |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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