Erbschafts- und Schenkungssteuer laufen aus  

erstellt am
08. 05. 08

 Molterer: "Wichtiges Signal der Entlastung"
"Bundesregierung steht auch zu internationaler humanitärer Verantwortung - Hilfe in Nahrungsmittelkrise beschlossen"
Wien (övp-pk) - "Wir haben heute im Ministerrat das Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer beschlossen. Dieser Schritt ist eine wichtige Entlastung für die Menschen und bringt eine massive Stärkung für den Arbeits- und Wirtschaftsstandort Österreich", betonte Vizekanzler Finanzminister Wilhelm Molterer nach dem Ministerrat am 07.05. "Wir verfolgen damit den Weg in Richtung Steuerentlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie für den Standort. Auch Betriebsübergaben werden so erleichtert. Gleichzeitig stellen wir durch den Beschluss des Schenkungsmeldegesetzes sicher, dass es zu keinem Missbrauch kommt. Künftig gibt es für Schenkungen ab einer gewissen Wertgrenze eine Meldepflicht. Somit kann die Finanzverwaltung Vermögensverschiebungen nachvollziehen und verhindern, dass Schenkungen zur missbräuchlichen Hinterziehung anderer Steuern führen", betonte der Vizekanzler.

Auch für Stiftungen sei eine gute Lösung getroffen worden. Stiftungen, die vor dem 1. August 2008 die 5-prozentige Eingangssteuer abführen mussten, können sich diese über 20 Jahre verteilt auf ihre Körperschaftssteuer anrechnen lassen. "Damit entwickeln wir auch das international attraktive österreichische Stiftungsmodell weiter und gestalten es auch langfristig attraktiv", so der Vizekanzler. Ab 1.8. 2008 wird zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, Substanzvermögen steuerfrei aus Stiftungen zu entnehmen.

Weiters habe die Bundesregierung eine wichtige Entscheidung angesichts der weltweit steigenden Nahrungsmittelpreise getroffen. "Hinsichtlich der in einigen Entwicklungsländern hervorgerufenen Hungerkatastrophen, folgt Österreich dem Aufruf der internationalen Organisationen zur Soforthilfe. Die Bundesregierung steht zu ihrer internationaler humanitären Verantwortung und stellt 2,8 Millionen Euro im Rahmen der internationalen Organisationen zur Verfügung", so Molterer. Darüber hinaus werde man sich im Rahmen der EU an Hilfsaktionen für das von einer Naturkatastrophe betroffene Burma beteiligen. "Wichtig ist, schnelle Hilfe dort zu leisten, wo die Menschen leiden. Dafür gibt es aus dem Auslandskatastrophenfonds 250.000 Euro für die notleidende Bevölkerung", so Molterer abschließend.

 

 Matznetter: "Neues Schenkungsmeldegesetz sichert Abgabenaufkommen"
Besteuerung von Stiftungen bleibt erhalten, befürchtete Dominoeffekte werden eingedämmt
Wien (sk) - Zum im Ministerrat beschlossenen Schenkungsmelde- und Stiftungseingangssteuergesetz hält Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter fest, dass damit sicher gestellt werden konnte, dass die bisherige Besteuerung von Stiftungsvermögen trotz Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer durch den Verfassungsgerichtshof weiterhin aufrecht bleibt. Die Regierungsparteien haben einen Kompromiss dahingehend gefunden, dass hinsichtlich des heutigen Bestandes an Stiftungsvermögen in Österreich der so genannte "Mausefalleneffekt" aufrecht bleibt und daher alle Ausschüttungen aus diesem Vermögen auch weiterhin der 25-prozentigen Kapitalertragsteuer unterliegen. Für ab August 2008 neu gestiftetes Vermögen gilt die Kapitalertragsteuerpflicht für alle Erträge und Vermögenszuwächse.

Es sei bekannt, dass die SPÖ eine Besteuerung von Millionenerbschaften aufrecht erhalten wollte, betonte der Finanzstaatsekretär gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. In der Koalition konnte eine solch umfassende Reparatur des Gesetzes mangels Zustimmung des Koalitionspartners nicht gefunden werden. Der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer hat die SPÖ daher nicht zugestimmt, das Auslaufen ergibt sich aber aus den beiden Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes.

Zur Bekämpfung des von vielen Experten befürchteten "Dominoeffekts" und weiterer Steuerausfälle wurde im heutigen Ministerrat eine Reihe von Maßnahmen beschlossen. Wichtig war, dass die im Begutachtungsentwurf vorgesehenen Meldegrenzen bei Angehörigen von 75.000 auf 50.000 Euro und bei sonstigen Schenkungen von 30.000 auf 15.000 Euro herabgesetzt wurden. Einigkeit konnte auch darüber erzielt werden, dass im Falle des Unterbleibens einer Schenkungsmeldung eine gesetzliche Beweislastumkehr zu Lasten des Abgabenpflichtigen eintritt.

Weiters wurde in den Erläuterungen klar gestellt, dass die für die Steuererhebung relevanten Schenkungstatbestände auch unterhalb der Meldegrenzen offen gelegt werden müssen und auch Schenkungen unter Berücksichtung der einschlägigen Missbrauchsbestimmungen (wirtschaftliche Betrachtungsweise oder Missbrauch der Gestaltungsformen) in Zukunft genau zu prüfen sind. "Ich bin froh, dass wir innerhalb der Regierung im Rahmen eines Kompromisses auch die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung allfälliger Missbrauchsmöglichkeiten ergriffen haben", so Finanzstaatssekretär Matznetter abschließend.

 

 Rossman: "Regierung bedient die obersten 3.000"
Schenkungsmeldegesetz öffnet Schere zwischen Arm und Reich weiter
Wien (grüne) - "Die Regierung macht die Schere zwischen Arm und Reich weiter auf, statt das Gegenteil zu tun", erklärte der Budget- und Finanzsprecher der Grünen Bruno Rossmann angesichts der im Ministerrat beschlossenen Stiftungsprivilegien. "Die Regierung bedient damit die obersten 3.000, das heißt die Superreichen in Österreich, die ihr Vermögen von mehr als 60 Milliarden Euro in Stiftungen parken und dafür bereits jetzt kaum Steuer zahlen müssen", so Rossmann. "Während Millionen BürgerInnen in Österreich in diesem Jahr netto Reallohnverluste in Kauf nehmen müssen und zusätzlich durch eine nicht funktionierende Pflegevorsorge, durch teure Kinderbetreuung und durch notwendige Nachhilfestunden belastet sind, sorgt diese Regierung mit dem Schenkungsmeldegesetz dafür, dass die steuerlichen Privilegien in den Privatstiftungen erhalten bleiben." "Das ist ein Skandal angesichts der immer weiter aufgehenden Schere zwischen Arm und Reich. Damit hat sich die SPÖ von ihrer Politik der sozialen Gerechtigkeit gänzlich abgewendet."

"Notwendig wäre angesichts der derzeitigen Situation eine umfassende Umverteilung von oben nach unten", erklärte Rossmann. Das bedeutet eine massive Entlastung der Arbeitseinkommen durch eine Senkung der Lohn- und Einkommensteuer und der Sozialversicherungsbeiträge. Gleichzeitig müssten die in Österreich weit unter dem internationalen Durchschnitt besteuerten Vermögen in die Verantwortung genommen werden. "Die Grünen haben einen Modell vorgelegt, mit dem Entlastungen in der Höhe von 3,5 Milliarden Euro möglich wären. Gleichzeitig sollten Vermögen fair belastet werden. Die obersten 10.000 müssen so ihren Beitrag leisten, nicht der ‚Mittelstand'", so der Budget- und Finanzsprecher der Grünen.

 

 Achitz: Wirtschaft ankurbeln durch Lohnsteuersenkung
Das bringt dem Mittelstand mehr als die Abschaffung der Erbschaftssteuer
Wien (ögb) - Dem Mittelstand kann wirklich besser geholfen werden als mit Freudensprüngen über die Abschaffung von Erbschafts- und Schenkungssteuer", sagt der Leitende Sekretär im ÖGB, Bernhard Achitz, als erste Reaktion auf eine Aussendung von ÖAAB-Generalsekretär Werner Amon. "Was die BezieherInnen kleiner und mittlerer Einkommen brauchen, ist eine massive Lohnsteuerentlastung. Und Arbeitsplätze schafft man nicht dadurch, dass man Firmen billiger erben kann. Arbeitsplätze entstehen durch Wirtschaftswachstum, und das wird über den Konsum angekurbelt. Um konsumieren zu können, muss den ArbeitnehmerInnen am Monatsende aber mehr Geld übrig bleiben", so Achitz.

Der Wegfall der Erbschaftssteuer, die übrigens vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben und nicht von Politikern, die sich jetzt damit schmücken, abgeschafft wurde, bringt nur denjenigen etwas, denen überhaupt etwas vererbt wird. "Das benachteiligt alle, die eine Mietwohnung haben und kein Eigenheim, sowie jene, die sich ihr Vermögen hart erarbeiten müssen statt es einfach vererbt zu bekommen", so Achitz. Zudem hält auch der VfGH eine Erbschaftssteuer nicht grundsätzlich für verfassungswidrig.

Prinzipiell tritt der ÖGB für die Einführung einer Art von Vermögenszuwachs-Besteuerung ein. Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser oder kleine Erbschaften sollten aber nicht belastet werden bzw. sollte es großzügige Freibeträge geben. "Niemand soll sein Haus verkaufen müssen, weil er sich das Erben nicht leisten kann, das ist klar", sagt Achitz.

Nachhaltige Lohnsteuersenkung
Vom Wegfall der Schenkungs- und Erbschaftssteuer würde der Großteil der Menschen nur ein einziges Mal profitieren, denn "so oft im Leben erbt man nicht. Was die Menschen dringender brauchen, ist eine Lohnsteuersenkung. Deshalb muss die Bundesregierung das ÖGB-AK-Steuerkonzept so schnell wie möglich umsetzen," so Achitz.

 

Tumpel gegen weitere Steuerprivilegien bei Stiftungen
Das Gebot der Stunde ist nicht, den letzten Platz bei der Vermögenbesteuerung im OECD-Raum auszubauen
Wien (ak) -
"Es ist eigentlich unglaublich, die Stifter fordern noch mehr Privilegien und wollen die bestehende pauschale Erbschafts- und Schenkungsteuer für Stiftungen (5 Prozent für eingebrachtes Vermögen) abschaften", kritisiert AK Präsident Herbert Tumpel. Im ursprünglichen Entwurf zum Schenkungsmeldegesetz wurde diese Steuer unter anderem Namen beibehalten, jetzt soll diese Steuer absetzbar sein. "Das Gebot der Stunde ist aber nicht den letzten Platz bei der Vermögenbesteuerung im OECD-Raum auszubauen, sondern endlich die Arbeit zu entlasten. Die ist nämlich im internationalen Vergleich bei uns zu stark belastet", fordert Tumpel. Bei der nächsten Steuerreform muss das überwiegende Volumen den ArbeitnehmerInnen zu Gute kommen. Mit der Abzugsfähigkeit der Eingangssteuer von der Körperschaftssteuer passiert jetzt das Gegenteil: Vermögen wird noch stärker entlastet, während die ArbeitnehmerInnen weiter unter der starken Inflation und den hohen Steuern leiden. Das ist für Tumpel weder gerecht noch steuerpolitisch durchdacht: "Wir müssen die Lohnsteuer senken, damit die Nettolöhne steigen."
     

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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