Wien (bgf) - Der Ministerrat hat am 07.05. auf Antrag von Gesundheitsministerin Dr. Andrea Kdolsky einstimmig
das Musiktherapiegesetz beschlossen."Die Schaffung eines Berufsgesetzes für Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten
ist ein notwendiger und wichtiger Schritt. Mit dem Musiktherapiegesetz wird der Bereich der psychosozialen Gesundheitsversorgung
in Österreich zusätzlich gestärkt und dessen Bedeutung unterstrichen", betonte Kdolsky.
Musiktherapie ist eine eigenständige, wissenschaftlich-künstlerisch-kreative und ausdrucksfördernde
Therapieform zur Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung seelischer, körperlicher und geistiger Gesundheit.
Es geht hier um die bewusste und geplante Behandlung von Leidenszuständen mit musikalischen Mitteln im Rahmen
einer therapeutischen Beziehung. Das vielfältige Einsatzgebiet von Musiktherapie umfasst unter anderem Psychiatrie,
Neurologie, Psychosomatik, Geriatrie, Pädiatrie, Interne Medizin, Onkologie sowie Rehabilitation. Musiktherapie
bietet nachweisbar Hilfe unter anderem für Menschen mit Psychosen, für Koma-Patienten, Patienten mit
Schädel-Hirn-Trauma oder auch krebskranke Kinder und Jugendliche.
Die Ausübung der Musiktherapie verlangt eine fundierte wissenschaftliche Ausbildung, die derzeit insbesondere
an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien im Rahmen eines vierjährigen Diplomstudiums
angeboten wird. In anderen europäischen Staaten bestehen bereits Berufsgesetze für Musiktherapeuten.
Die Schaffung eines solchen Berufsgesetzes in Österreich beugt damit einem möglichen Abwandern der Absolventen
aus Österreich vor. |