Winkler: "Europarat: Weltweit einzigartiges Rechtschutzsystem im Bereich der Menschenrechte"   

erstellt am
08. 05. 08

Staatssekretär Hans Winkler bei der Tagung des Ministerkomitees des Europarates
Strassburg (bmeia) - "Der Europarat hat im letzten Jahr einige wesentliche Schritte gesetzt: Maßnahmen gegen Menschenhandel, Schritte hin zu einem verstärkten Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung, der Beschluss von Konventionen gegen Terrorismus und Cyber-Kriminalität. Alle diese Vereinbarungen verkörpern eine neue Generation von Rechtsvorschriften des Europarates", sagte Staatssekretär Hans Winkler anlässlich der 118. Sitzung des Ministerkomitees des Europarates.

"Der Schutz der Menschenrechte zählt seit jeher zu den Kernaufgaben des Europarates. Der Schutz der Menschen muss überall dort garantiert und verbessert werden, wo es notwendig ist. Gerade darauf sollte auch künftig die Konzentration der Organisation - auch was ihre finanziellen und humanen Ressourcen betrifft - liegen", so der Staatssekretär.

"Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg sind zu Markenzeichen für das hohe Niveau des Menschenrechtsschutzes in Europa geworden. Im Mittelpunkt steht die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Systems der Individualbeschwerde. Wir brauchen einen EGMR, der weiterhin seine Aufgabe so wahrnimmt, dass das Vertrauen der Menschen in ihn gerechtfertigt ist. Er muss in Zukunft effizienter arbeiten und darf nicht selbst zum Problem werden, statt Probleme zu lösen."

Winkler betonte nochmals die Wichtigkeit der Ratifizierung des 14. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention und forderte die Russische Föderation auf, als nunmehr einzig verbleibender Staat, das Protokoll ehest möglich zu ratifizieren. Das Protokoll sieht Maßnahmen zur besseren Bewältigung der anhängigen Beschwerden, sowie zur Sicherung und Stärkung der Effizienz des Gerichtshofes vor.

"Der Europarat betreibt ein umfassendes Rechtsschutzsystem, das in der Welt sicherlich einzigartig ist. Der Schutz der Menschenrechte erschöpft sich aber keineswegs nur im EGMR. Menschenrechtsschutz im Europa von heute ist unvorstellbar ohne die hervorragende Arbeit des Menschenrechtskommissars, des Anti-Folter-Komitees, der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) oder ohne die Mechanismen zum Schutz von Minderheiten, sowie viele andere", so Winkler.

Der Staatsekretär wies abschließend auch auf die Bedeutung der Arbeit des Europarates in der Heranführung der Staaten des Westbalkans an europäische Standards insbesondere im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und des Menschenrechtsschutzes hin.
 
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