Nationalrat beschließt Änderung bei Studienberechtigung
Wien (pk) - Am 07.05. standen Bildungsthemen auf der Tagesordnung des Nationalrats. Beim vorliegenden
Gesetz stehe die weitere Professionalisierung der pädagogischen Berufe im Mittelpunkt, erklärte Abgeordneter
DDr. NIEDERWIESER (S) als erster Redner. Heute gehe es vor allem darum, den Zugang zu den pädagogischen Hochschulen
auch Personen ohne Matura zu eröffnen, wenn sie die entsprechenden Vorkenntnisse mitbringen und eine bestimmte
Zahl von Prüfungen ablegen. Im Zusammenhang mit der Reform der pädagogischen Hochschulen sollte man im
Sinne der Qualität und im Interesse der Studierenden zudem noch über die Einführung einer Aufnahmsprüfung
nachdenken, schlug Niederwieser vor. Sodann brachte er einen Fünf-Parteien-Abänderungsantrag ein, der
einen erleichterten Zugang zum Studium für Personen mit Meisterprüfung vorsieht.
Abgeordneter NEUGEBAUER (V) erläuterte ebenso wie sein Vorredner die Eckpunkte des Hochschul-Studienberechtigungsgesetzes
(HStudBerG). Positiv sei, dass die Absolvierung einer Meisterprüfung im Rahmen des Studienberechtigungsverfahrens
anerkannt wird, wodurch u.a. auch die Anerkennung der Wertigkeit der Facharbeiter zum Ausdruck komme. Er freue
sich, dass es auch in diesem Punkt zu einer Fünf-Parteien-Einigung gekommen ist. Schließlich appellierte
Neugebauer, in der Bildungsarbeit gerade die ethischen Werte hochzuhalten, weil das ein wichtiger Beitrag zu einem
respektvolleren und verständnisvolleren Umgang der Jugendlichen mit den Mitmenschen sein könne.
Abgeordneter BROSZ (G) begrüßte die Vorlage, die seiner Meinung nach aber dennoch nicht als mutiger
oder weitreichender Schritt bezeichnet werden könne. Diese kritische Betrachtung beziehe sich vor allem auf
die LehrerInnenausbildung, wo es noch zahlreiche Defizite gebe. Als Beispiele führte er die immer noch getrennten
Ausbildungsgänge und die mangelnde Qualität an. In einem Entschließungsantrag forderte Brosz die
Bundesregierung auf, einen Entwurf für eine gemeinsame LehrerInnenausbildung für alle pädagogischen
Berufe vom Kindergarten bis zur höheren Schule auf Hochschulniveau vorzulegen.
Auch Abgeordneter Dr. GRAF (F) befürwortete die LehrerInnenausbildung auf Universitätsniveau. Das vorliegende
Gesetz, das von allen Fraktionen unterstützt wird, betrachte er daher nur als einen notwendigen Zwischenschritt.
Nicht so sehr gefalle ihm, dass eine Privilegierung von konfessionellen Hochschulen in das Gesetz hineingeschrieben
wird. Seiner Ansicht nach sollten andere private Schulen gleichgestellt werden. Unter Bezugnahme auf ein Zeitungsinterview
mit Bundesministerin Schmied stellte Graf klar, dass er Zugangsbeschränkungen für pädagogische Hochschulen
ablehne. Seiner Meinung nach sollte jeder zum Studium zugelassen werden, der dies möchte und der die Voraussetzungen
mit sich bringt. Ein von ihm eingebrachter Entschließungsantrag betraf die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren.
Die Regierungsvorlage schaffe die Basis für den erleichterten Zugang zur Studienberechtigungsprüfung,
die Voraussetzung für die Zulassung zu den pädagogischen Hochschulen sei, konstatierte Abgeordnete HAUBNER
(B). Nicht ganz nachvollziehen könne sie jedoch, warum die Regelungen nicht in das bestehende Studienberechtigungsgesetz
aufgenommen wurden. Da es sich um einen sehr verantwortungsvollen Beruf handle, trat Haubner dafür ein, dass
wirklich nur die Besten Lehrer und Lehrerinnen werden sollten. Sehr erfreulich sei, dass nun auch die Meisterprüfung
als Teil der Studienberechtigungsprüfung anerkannt wird.
Die Vorlage sei eine formale Notwendigkeit, erklärte Bundesministerin Dr. SCHMIED, da sie die Grundlage für
einen erweiterten Zugang zu den pädagogischen Hochschulen darstelle. Auf Initiative des Abgeordneten Graf
werde nun auch beschlossen, dass die Meisterprüfung nunmehr als Wahlfach anerkannt wird, hob Schmied hervor.
Sie freue sich außerordentlich über die Fünf-Parteien-Zustimmung.
Abgeordneter BROUKAL (S) erinnerte daran, dass F-Abgeordneter Graf am 23. November 2000 im Rahmen einer namentlichen
Abstimmung für die Einführung von Studiengebühren votiert habe. Es möge sein, dass er damals
daran geglaubt habe, dass dadurch zusätzliches Geld für die Universitäten bereit gestellt wird und
die nicht sehr guten Studienbedingungen verbessert werden. Nicht nur Herr Graf, sondern ganz Österreich sei
aber schwer enttäuscht worden von dem Nicht-Einhalten des Versprechens von den früheren Ministern Grasser
und Gehrer. Heute stellt Graf den Antrag, die Studiengebühren abzuschaffen, und dafür wolle er ihm auch
danken, betonte Broukal. Denn dadurch gebe es nun eine breite, absolute Mehrheit im Hohen Haus für dieses
Anliegen. Seine Fraktion könne den Antrag aber aus Rücksicht auf den Koalitionspartner nicht unterstützen.
Abgeordnete Dr. BRINEK (V) machte darauf aufmerksam, dass die Hochschulstudienberechtigungsprüfung nur den
Zugang zu Studien an den Pädagogischen Hochschulen öffnet. Dies sei ein vernünftiger und pragmatischer
Schritt, stellte sie fest. Sie zeigte sich jedoch sehr zufrieden mit der Entwicklung der Berufsreifeprüfung,
die den Weg zu allen Studien an den Universitäten ebnet. Diese Form der Studienberechtigung erfreue sich steigender
Beliebtheit. Während im Jahr 2001 861 Personen diese Möglichkeit genutzt haben, waren es im Jahr 2007
bereits 2.144. Brinek zeigte sich insbesondere deshalb zufrieden, weil diesen Weg mehrheitlich Frauen nützen.
Abgeordnete ZWERSCHITZ (G) beurteilte die Möglichkeit der Hochschulstudienberechtigungsprüfung zwar grundsätzlich
positiv, sie kritisierte aber, dass die Pädagogischen Hochschulen noch immer nicht den vollen Universitätsstatus
haben. Wenn jemand die Berechtigungsprüfung positiv ablegt, aber dann an der Hochschule nicht genommen wird,
habe die betreffende Person nichts in der Hand. Außerdem werde durch die Pädagogischen Hochschulen eine
gemeinsame Ausbildung aller PädagogInnen verhindert. Dies sei umso bedauerlicher, als in den nächsten
Jahren der Bedarf an bestens ausgebildeten LehrerInnen steigen werde. Zwerschitz äußerte abschließend
den Wunsch, zukünftige LehrerInnen auch darauf vorzubereiten, Gewalt an Kindern und Jugendlichen in ihrer
unterschiedlichsten Ausprägung zu erkennen.
Abgeordneter KURZMANN (F) ging zunächst auf den Inhalt des Gesetzes ein und zeigte sich zufrieden darüber,
dass die Anregung seiner Fraktion aufgegriffen worden ist, die Meisterprüfung in das Kriterium für die
Studienberechtigungsprüfung aufzunehmen. Das sei ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal zur Anerkennung
des Handwerks. Kurzmann unterstrich die Bedeutung der Bestimmungen in
§5, wo auf Geschichtskenntnisse und die Beherrschung der deutschen Sprache besonderer Wert gelegt wird.
Abgeordnete SCHASCHING (S) bekannte sich zum Ziel, alle pädagogischen Ausbildungen unter Einschluss der KindergärtnerInnen
in einer einheitlichen universitären Ausbildung zusammenzuführen. Große Bedeutung maß die
Rednerin dabei der Einstiegsqualifikation der Lehrer bei, aber auch der praktischen pädagogischen Ausbildung
sowie einer qualifizierten akademischen Grundausbildung. Schasching unterstrich auch die Rolle der Lehrer als Bezugsperson
für die Schüler - Lehrer dürfen sich nicht nur als Wissensvermittler sehen, sie müssen den
Kindern und Jugendlichen zuhören und Zuwendung geben, sagte Schasching.
Abgeordnete FUHRMANN (V) schloss sich ihrer Vorrednerin in der Forderung an, den Kindern bestausgebildete Lehrer
zur Verfügung zu stellen und regte ebenfalls an, eine einheitlich Ausbildung für alle Lehrer ins Auge
zu fassen. Die Ausdehnung des Personenkreises, der Zugang zu einer Lehrerausbildung haben soll, auch im Wege von
Studienberechtigungsprüfungen, begrüßte die Rednerin ausdrücklich. Menschen mit praktischen
Berufserfahrungen können so ihr Wissen in den Schulen weitergeben.
Abgeordneter Dr. RADA (S) bekannte sich ebenfalls zu einer gemeinsamen LehrerInnenausbildung und forderte eine
bestmögliche Ausbildung für alle Lehrer ohne soziale Schranken. Dabei bezeichnete Rada das Bemühen
um eine Angleichung der Gehaltsschemata als notwendig. Positiv bewertete der Abgeordnete auch die neue Möglichkeit,
Lehrer mit praktischer Erfahrung in der Wirtschaft an die Schulen zu holen. Die Ministerin sei auf einem gutem
Weg zu einer gemeinsamen LehrerInnenausbildung in Österreich.
Abgeordnete FRANZ (V) begrüßte die Fünf-Parteien-Einigung zur Anerkennung der Meister-Prüfung,
wodurch auch die Lehre aufgewertet werde. Pädagogische Hochschulen bieten eine sehr gute Ausbildungsqualität,
sagte die Vorarlberger Abgeordnete und schilderte den Weg vieler Hochschulen, gerade auch in ihrem Land, zu pädagogischen
Kompetenzzentren. Franz wollte großes Augenmerk auf die persönliche Qualifikation der Lehrer legen und
meinte: Gute Lehrer betrachten ihren Beruf nicht als einen Job, sondern als Engagement für junge Menschen.
Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) begrüßte die höhere Durchlässigkeit auf dem Weg zu einer pädagogischen
Ausbildung durch die Einführung einer Studienberechtigungsprüfung an Pädagogischen Hochschulen.
Die beruflichen Anforderungen an Lehrer seien hoch, sagte Muttonen, man sollte daher möglichst engagierte
Menschen für die Arbeit in den Schulen gewinnen. Dabei unterstrich die Rednerin das neue Selbstverständnis
der Schule durch neue Rollen und Aufgaben beim Kampf gegen die Gewalt und bei der Vermittlung von Kultur.
Abgeordneter Dr. SCHELLING (V) sprach von einer wichtigen Neuregelung der Studienberechtigungsprüfung für
pädagogische Hochschulen und hielt es für die Zukunft für wünschenswert, vor der Berufsreifeprüfung
für pädagogische Hochschulen verbindliche Eignungstests für die angehenden Lehrer vorzusehen. Schelling
begrüßte die Berücksichtigung der Meister-Prüfungen und sah darin einen Anreiz für Menschen,
aus der Berufspraxis in die Schule zu wechseln und den Schulalltag zu beleben.
Abgeordneter MAYER (S) sah die Chancen auf einen Durchbruch in Richtung gemeinsame Lehrerausbildung deutlich größer
geworden und unterstrich die Notwendigkeit, Pädagogen auf Universitätsniveau auszubilden. Der Redner
sprach auch zu den Themen Bildungsstandards und Zentralmatura und zeigte sich erleichtert, dass nun die Zeit zu
Ende gehe, in der Menschen mit hoher Sozialkompetenz daran gehindert wurden, Lehrer zu werden, nur weil sie 5000
Meter nicht in einer bestimmten Zeit laufen konnten.
Der Gesetzentwurf wurde, nach differenzierter Abstimmung in zweiter Lesung, in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Der Entschließungsantrag der Grünen zur Verbesserung der LehrerInnenausbildung blieb in der Minderheit
und wurde abgelehnt.
Die Ablehnung des FPÖ-Entschließungsantrags zur Abschaffung der Studiengebühren erfolgte in namentlicher
Abstimmung mit 122 Nein- zu 37 Ja-Stimmen. |