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Novelle zum Ökostromgesetz passiert Ministerrat |
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erstellt am
07. 05. 08
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Gusenbauer:
Gesamtpaket zur massiven CO2-Reduktion hat positive Effekte für Umwelt und Wirtschaft in Österreich
Novelle Ökostromgesetz, neues Gesetz für Kälte/Wärme-Leitungen und
neues Gesetz für Kraft-Wärme-Kopplungen
Wien (sk) - Auch in der Frage des Klimaschutzes und der Novelle des Ökostromgesetzes ist es
am 07.05. im Ministerrat zu einer "umfassenden Einigung gekommen", wie Bundeskanzler Alfred Gusenbauer
im Pressefoyer nach dem Ministerrat betonte. Weil Österreich beim Erreichen seiner Kyoto-Ziele leider recht
schlecht liege, sei es notwendig gewesen, Maßnahmen zu setzen, um die Lücke von 10,5 Millionen Tonnen
CO2-Reduktion zu schließen. "Mit diesem Gesamtpaket werden wir davon sechs Millionen Tonnen CO2 einsparen.
Und es wird, im Unterschied zu Zertifikaten, sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch in Österreich
wirksam."
Mit den neuen Regelungen, werde der Anteil des Ökostroms in Österreich auf 15 Prozent angehoben. "Es
wird verstärkte Förderungen für die Photovoltaik und die kleine und mittlere Wasserkraft geben.
Die bisherige Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungen - die eigentlich keinen Ökostrom darstellt -
wird in ein neues Gesetz übergeführt", so der Bundeskanzler.
Massiver Ausbau der Fernwärme
Durch eine kräftige Förderung von Kälte/Wärme-Leitungen, werde es zu einem enormen
Ausbau der Fernwärme kommen. Die jährliche Deckelung der Förderung betrage hier 60 Millionen Euro.
"Das ist die größte Investition in die Fernwärme, die es je gegeben hat. Denn das ist eine
der effizientesten Maßnahmen, um die CO2-Emissionen in Österreich rasch zu senken."
Die Maßnahmen des Gesamtpakets werden auch zu einem großen Teil in Österreich schlagend. "Sie
sorgen für technologische Innovation und die Luftqualität in Österreich wird sich verbessern. Es
ist ein verantwortungsvolles Paket und ich bin froh, dass wir das heute beschließen konnten", so Gusenbauer. |
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Bartenstein: Gesetzesnovelle für weiteren Ökostromausbau vom Ministerrat beschlossen
Der Anteil des Ökostroms wird mit dieser Novelle von derzeit knapp acht auf 15 Prozent
bis 2015 gesteigert
Wien (bmwa) - "Die heute vom Ministerrat beschlossenen Novelle zum Ökostromgesetz wird einen Relaunch
im Bereich Ökostrom bringen", sagte Wirtschaftsminister Martin Bartenstein im Anschluss an die Regierungssitzung
am 07.05. Der Anteil des Ökostroms wird mit dieser Novelle von derzeit knapp acht auf 15 Prozent bis 2015
gesteigert. Die CO2-Reduktion durch das bestehende Ökostromgesetz liegt derzeit bei 3 Millionen Tonnen CO2
pro Jahr. "Durch diese Novelle mit den Schwerpunkten Wasserkraft, Windkraft und Biomasse werden bis 2015 nochmals
3 Millionen Tonnen CO2 erwartet. 750.000 Tonnen CO2 durch Windkraftausbau, 300.000 Tonnen CO2 durch Biomasseausbau,
1 Million Tonnen CO2 durch geförderte Klein/Mittelwasserkraft sowie 1 Million Tonnen CO2 durch nicht geförderte
Großwasserkraft", so Bartenstein. Künftig wird auch der Ausbau von Fernwärme-Netzen gefördert.
Zudem wurde die Auskoppelung der Kraft-Wärme-Kopplung in ein eigenes Gesetz beschlossen.
Eckpunkte der heute beschlossenen Novelle zum Ökostromgesetz:
Für sämtliche Ökostromtechnologien werden neue Einspeisetarife festgelegt werden. Kleinwasserkraft
bekommt in Zukunft Investitionszuschüsse von bis zu 20 Prozent. Einspeisegarantiezeiten werden bei den nicht
rohstoff-gebundenen Ökostromtechnologien, also etwa bei Windkraft, von derzeit 11,25 auf 13 Jahre ausgedehnt.
Bei Rohstoff-gebunden Technologien, wie Biomasse oder Biogas, wird die Laufzeit von derzeit 11,25 Jahren auf 15
Jahre ausgeweitet - mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf bis zu 20 Jahre.
"Klimapolitik ist auch Standortpolitik", so Bartenstein. Daher sieht das neue Ökostromgesetz vor,
dass für energieintensive Unternehmen der Aufwand für Ökostrom teilweise gedeckelt wird, sofern
dieser mehr als 0,5 Prozent des Nettoproduktionswertes ausmacht.
Photovoltaik: Anlagen bis 5 Kilowatt werden künftig im Rahmen eines Technologieschwerpunkts
des KLI.EN ("10.000-Dächerprogramm") gefördert. Anlagen über 5 Kilowatt erhalten weiterhin
Einspeisetarife über das Ökostromgesetz.
Wasserkraft: Einen besonderen Schwerpunkt in der Ökostromnovelle bildet die forcierte Unterstützung
für die Nutzung der Wasserkraft. Sowohl die Optimierung bestehender Anlagen als auch ein umweltverträglicher
Ausbau von Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Megawatt werden durch Investitionszuschüsse
von bis zu 20 Prozent (bis 20 MW bis 10 Prozent) gefördert.
Klimaschutzkosten fair verteilen
Derzeit belaufen sich die Kosten für Ökostrom auf 300 Millionen Euro im Jahr. "Für
den einzelnen Haushalt liegen die Kosten derzeit bei 35 Euro pro Jahr", so Bartenstein. Der Ausbau des Ökostroms
werde gewisse Mehrkosten von rund 10 Euro pro Jahr bezogen auf 2015 mit sich bringen. "Wir haben uns bemüht,
diese fair und damit Halbe-Halbe zwischen der Wirtschaft und den Konsumenten zu verteilen." Eine soziale Verbesserung
enthält das Ökostromgesetz etwa für Mindestpensionisten oder Sozialhilfeempfänger: Sie werden
von der so genannten Zählpunktpauschale befreit,womit 15 Euro der Kosten pro Jahr für diese Haushalte
entfallen.
Das jährliche Zusatzförderungsvolumen der so genannte "Deckel" - wird von derzeit 17 auf 21
Millionen Euro angehoben. Damit werden bis 2015 zusätzlich 500 Millionen Euro in den Ausbau und die Förderung
von Ökostrom investiert. Den Deckel bezeichnet Bartenstein allerdings nicht mehr als "absolut",
da er anders als bisher flexibel sein wird. "Wenn das neue Fördervolumen von 21 Millionen ausgeschöpft
ist, ist kein Förderstopp sondern eine Evaluierung des Ökostromgesetzes vorgesehen. Damit ist es vielmehr
ein relativer Deckel", so der Energieminister.
Österreich nimmt bei erneuerbaren Energien Vorreiterrolle ein
Derzeit liegt der Anteil erneuerbarer Energien in Österreich bei 23 Prozent. Damit liegt Österreich
EU-weit auf dem exzellenten 4. Platz. Die EU-Energie- und Klimaziele sehen bis 2020 einen Anteil von 20 Prozent
erneuerbarer Energie in der EU vor. Für Österreich schlägt die Kommission die Erhöhung dieses
Anteils auf 34 Prozent vor. Zur Erreichung dieses Zieles müssen alle Optionen genutzt werden - insbesondere
die Steigerung der Energieeffizienz und die vermehrte Nutzung der Wasserkraft (Stichwort "Masterplan Wasserkraft")
sind die günstigsten Optionen. |
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Lichtenecker: Regierung blockiert weiter Ausbau Erneuerbarer Energie
Ausstieg aus Öl, Gas, Kohle und Atomstrom rückt damit in weiter Ferne
Wien (grüne) - BM Bartenstein und BM Pröll setzen de facto die Blockade beim Ausbau Erneuerbarer
Energie fort", kritisiert Ruperta Lichtenecker, Umwelt- und Energiesprecherin der Grünen die Einigung
auf die Novellierung des Ökostromgesetzes im Ministerrat. "Mit dieser Novelle verhindert die Regierung
das Entstehen eines neuen Wirtschaftszweigs und die Schaffung tausender Arbeitsplätze. Der Ausstieg aus Öl,
Gas, Kohle und Atomstrom ist damit in weite Ferne gerückt. Die Regierung setzt die Abhängigkeit von Putin/Medwedew
und den Ölscheichs fort", so Lichtenecker.
Die angebliche Verdoppelung des Ökostroms bis 2015 ist pure Täuschung. Das im Ökostromgesetz genannte
Ziel 15% Ökostrom bis 2015 ist maximal eine Steigerung von 2%, da die Kleinwasserkraft neu hinzugerechnet
wird. Die Tariflaufzeiten sind für zukunftorientierte Technologien wie Photovoltaik mit 13 Jahren nach wie
vor zu kurz. Zudem fallen PV-Anlagen unter 5 kW aus der Förderung heraus, was ein Rückschritt ist. Das
Fördervolumen ist nach wie vor gedeckelt. "BM Bartenstein und BM Pröll ignorieren die Chancen der
Zukunftstechnologie Photovoltaik", so Lichtenecker. Die Fördermittel für Ökostromanlagen auf
21 Millionen Euro zu beschränken ist angesichts der neu hinzukommenden Rohstoffzuschläge und des Technologiebonus
kein Fortschritt. Zudem wird die fossile Kraft-Wärme-Kopplung nach wie vor über das neue Ökostromgesetz
gefördert. "Dieses Ökostromgesetz gewährleistet wieder keine Planungs- und Investitionssicherheit
für die Ökostromanlagenbetreiber," kritisiert Lichtenecker.
"Wir brauchen ein Ökostromgesetz nach Vorbild des deutschen Erneuerbaren Energien Gesetzes: Keine Deckelung
der Fördermittel, eine Erhöhung der Fördermittel auf 50 Mio. Euro, die Ausweitung der Förderlaufzeiten
und faire Tarife sind die Eckpunkte. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz, Energieversorgungssicherheit
und Förderung der heimischen Wirtschaft, beton Lichtenecker. |
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Koren: Industrie fordert effizienten Mitteleinsatz
Begrenzung der Ökostrombelastungen für energieintensive Industrie zu begrüßen
- Mehr Kostenwahrheit für Konsumenten dringend erforderlich
Wien (pdi) - Die Industrie fordert anlässlich der im Ministerrat beschlossenen Novelle zum Ökostrom-Gesetz
einen effizienten Einsatz der Fördermittel. Als "nicht nachvollziehbar" bezeichnete es der Vize-Generalsekretär
der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Peter Koren, "dass das jährliche Fördervolumen für
neue Ökostromanlagen zu Lasten aller Stromkonsumenten nunmehr von 17 auf 21 Millionen Euro aufgestockt werden
soll". Allein diese Aufstockung der Mittel um 23,2 Prozent und die Ausdehnung der Förderlaufzeit auf
15 Jahre führe zu Mehrbelastungen für die Stromkonsumenten von rund 1,27 Milliarden Euro zusätzlich
zu den bereits verplanten vier Milliarden Euro. "Hier wäre mehr Kostenwahrheit für die Konsumenten
dringend erforderlich", so Koren. Bevor die vorhandenen Mittel nicht verbraucht sind, sei eine Erhöhung
der Förderungen "weder notwendig noch im Interesse der Konsumenten", so der IV-Vize-Generalsekretär.
Positiv sieht die Industrie die Begrenzung der Ökostromkosten für die energieintensive Industrie auf
0,5 Prozent des Nettoproduktionswertes. "Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der Förder-Aufstockung
ein notwendiger Schritt zur Sicherung des Standorts Österreich und der im internationalen Wettbewerb stehenden
energieintensiven Industrie", so Koren. Heimische Unternehmen zahlen mit ca. 0,53 ct/kWh bereits das 10-fache
an Ökostrom-Aufwendungen im Vergleich etwa zu unseren deutschen Mitbewerbern, wo die Kosten klar mit 0,05
ct/kwh begrenzt sind. "Die Erwartungshaltung der Unternehmen an diese Regelung ist daher hoch. Die Regierung
muss sicherstellen, dass der versprochene 0,5-Prozent-Deckel auch gegenüber der EU-Kommission fix hält",
fordert Koren. Eine nationale Regelung, wonach der Wirtschaftsminister die Höhe des Deckels per Verordnung
variieren kann, ist aus Sicht der Industrie jedenfalls unzureichend, um die gebotene Rechtssicherheit für
die Unternehmen zu gewährleisten.
Kritisch sieht die Industrie hingegen die Gewährung zusätzlicher Subventionen für Rohstoff-gebundene
Ökostromanlagen. "Der Rohstoffverknappung mit noch höheren Subventionen zu begegnen, ist der falsche
Weg und motiviert zu keinerlei Technologieschüben, die die Erzeugungskosten senken könnten", so
Koren. Daher müsse der Vorrang der stofflichen Verwertung vor der energetischen Nutzung von Rohstoffen klar
im Gesetz verankert werden. Die Anhebung der Investitionszuschüsse verbessere die Rahmenbedingungen für
den effizienten Einsatz von Biomasselauge. Um die Potenziale zur hocheffizienten Stromerzeugung aus Lauge für
das öffentliche Netz nutzbar zu machen, wäre allerdings eine Tarifförderung notwendig. |
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Muhm: Massive Proteste gegen geplantes Ökostromgesetz
Novelle fördert vorrangig die Landwirtschaft. 100 Millionen Belastungspaket auf Kosten
der Privathaushalte
Wien (ak) - Vor einem massiven Belastungspaket auf Kosten der privaten Haushalte warnt die Arbeiterkammer.
"Die geplante Novelle des Ökostromgesetzes bringt uns im Klimaschutz kaum voran, nutzt vor allem der
Landwirtschaft, den Löwenanteil zahlen die privaten Stromkonsumenten. Was jetzt auf dem Tisch liegt, wird
kein Ökostromgesetz sondern ein Biogas-Fördergesetz", warnt AK Direktor Werner Muhm. Muhm kündigte
massive Proteste gegen die heute im Ministerrat beschlossenen Gesetzesnovelle an. "Die Arbeiterkammer wird
mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln versuchen, diesen Irrweg zu stoppen", so Muhm.
Rund 600 Millionen Euro an Fördermitteln sollen laut derzeitigem Ökostromgesetz-Entwurf bis zum Jahr
2015 verteilt werden, um umweltgerechte Energiegewinnung zu fördern. Nutznießer sind aber in erster
Linie die umstrittenen Biogas-Anlagen, die Lebensmittelpflanzen wie Mais und Getreide zur Stromerzeugung verfeuern.
"Das ist eine versteckte Förderung der Landwirtschaft. Und bezahlen sollen das nach dem jetzigen Entwurf
fast ausschließlich die Privathaushalte." Derzeit zahlt ein durchschnittlicher 2-3 Personenhaushalt
schon rund 35 Euro im Jahr für die Förderung des Ökostroms. Mit der Novelle würden rund 25
Euro (exklusive Umsatzsteuer) pro Haushalt, insgesamt rund 100 Millionen Euro im Jahr hinzukommen. "Angesichts
der explodierenden Lebenshaltungskosten kann das kein Beitrag zur Inflationsbekämpfung sein", so Muhm.
Dass das Wirtschaftsministerium nur von 10 Euro Mehrbelastung pro Haushalt spricht, sei nach Berechnungen der Arbeiterkammer
"nicht nachvollziehbar." Und damit noch nicht genug: "Die Industrie wird im geplanten Gesetzentwurf
um jährlich 44 Millionen Euro entlastet, auf Kosten der Konsumenten", so Muhm.
"Unverständlich ist auch, dass das Gesetz klammheimlich und schnell - entgegen der Ankündigungen
von Wirtschaftsminister Bartenstein - durchgepeitscht werden soll, ohne den berechtigten Einwänden der Sozialpartner
Rechnung zu tragen", so Muhm weiter. Er fordert dringend eine "Denkpause".
Auch in Sachen Klimaschutz gehe das Gesetz den falschen Weg: "Weltweit leiden die Menschen unter steigenden
Lebensmittelpreisen und wir heizen sie mit der Verstromung von Mais und Getreide weiter an", so Muhm. "Mit
der jetzt anstehenden Novelle des Ökostromgesetzes hätte die Regierung die Chance, die sinnlose und teure
Förderung ineffizienter Biogas-Anlagen endlich aufzugeben. Sie soll diese Gelegenheit endlich nutzen."
Denn die Nutzung von Biomasse für die Energiegewinnung ist teuer: Die Vermeidung von 1 Tonne des Treibhausgases
Kohlendioxid kostet rund 200 Euro, während effizientere Maßnahmen wie Wärmedämmung nur rund
40 Euro kosten.
Statt dessen sollte man sich jetzt auf die Förderung von effizienten Energiequellen konzentrieren, zum Beispiel
Wasser oder Wind. Die Biomasse- und Biogasanlagen sollten, wenn überhaupt, aus dem Topf der Agrarförderung
gespeist werden. Außerdem fordert die AK, mehr auf die Förderung von Energiesparmaßnahmen wie
Wärmedämmung zu setzen.
Deshalb fordert die AK
+ Die Fördermittel sind nur für betriebswirtschaftlich und klimatechnisch effiziente Anlagen zu gewähren,
zum Beispiel für Energiegewinnung durch Wind oder Wasser. + Zusätzliche Fördermittel sind für
innovative Maßnahmen sowohl in der Verbrauchseindämmung als auch in der Erzeugung zu verwenden: Dazu
zählen die Biogasanlagen jedenfalls nicht. + Die geplante Novelle des Öko-Stromgesetzes darf nicht ausschließlich
zu Lasten der privaten Stromkonsumenten gehen. + Verbunden mit der geplanten Fernwärmeförderung muss
ein für die Fernwärmekunden transparentes und ökologisches Abrechnungssystem (Heizkostenabrechnungsgesetz)
geschaffen werden. + Ähnlich wie Biosprit trägt auch die Förderung von Biogas-Anlagen zum Preisauftrieb
bei Lebensmitteln bei, solange beispielsweise Mais zum Betrieb der Anlagen verwendet wird. Deshalb darf das nicht
mehr gefördert werden. + Umsetzung der Klimaziele durch volkswirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen wie
vor allem Förderung und Ausbau des öffentlichen Verkehrs, Forcierung der Fernwärme aus Abwärme
und massive Steigerung der Wärmedämmung von Gebäuden. |
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