Landwirtschaftsausschuss: Novellierung des Marktordnungsgesetzes   

erstellt am
07. 05. 08

Milchquotenzuteilung auch für österreichische Bauern beschlossen
Wien (pk) - In der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses fanden am 06.05. zunächst Beratungen über die geplanten Änderungen des Marktordnungsgesetzes 2007 (MOG 2007) und des Marktordnungs-Überleitungsgesetzes statt. Ausgangsbasis dafür war zunächst ein von den ÖVP-Abgeordneten Fritz Grillitsch und Jakob Auer vorgelegter Initiativantrag, wobei im Laufe der Sitzung ein von ÖVP und SPÖ gemeinsam erarbeiteter Abänderungsantrag eingebracht – und mehrheitlich beschlossen - wurde. Ebenso mehrheitlich beschlossen wurde ein damit im inhaltlichen Zusammenhang stehender Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Referenzmengen-Zuteilungs-Verordnung 2006 geändert wird. Im konkreten geht es darin um die Zuteilung der Milchquoten bis 2009.

Vertagt wurde hingegen ein G-Entschließungsantrag, in dem die Grünen vor der gravierenden Abnahme der biologischen Vielfalt warnen und sich u.a. für das Selbstbestimmungsrecht der Regionen auf eine gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in Europa einsetzen. Allerdings kündigten Vertreter von SPÖ und ÖVP an, bis zum Plenum am Donnerstag noch eine Fünfparteien-Einigung in dieser Frage zu suchen.

Umsetzung des EU-Marktordnungsrechts auf nationaler Ebene
Die Marktordnungsänderungen betreffen vor allem den Bereich Cross Compliance, die Kriterien für Erzeugerorganisationen im Bereich des Obst- und Gemüsesektors, die Nutzung der für die einheitliche Betriebsprämie beihilfefähigen Flächen für Obst- und Gemüsekulturen, den Ausschluss oder die Zulassung bestimmter Erzeugnisse oder Kulturen für die Gewährung der Beihilfe für Energiepflanzen sowie die Nutzung von Stilllegungsflächen für die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe.

Der Abänderungsantrag sieht u.a. vor, dass "in Verordnungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Rodungsregelung bei Rebflächen Anträge abgelehnt werden, wenn die kombinierte gerodete Fläche 8 % der nationalen Rebfläche oder 10 % einer bestimmten Region erreicht hat, und Reben in Berggebieten und Steillagen sowie Flächen, bei denen die Anwendung der Regelung mit den Umweltbelangen unvereinbar sein würde, von der Rodungsregelung ausgeschlossen werden". Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), was in Hinkunft durch die AMA vorzunehmen ist. Die zu veröffentlichenden Informationen können auch die Maßnahmen, für die die jeweiligen Empfänger Mittel erhalten haben, als weitere Information enthalten.

Was den Antrag bezüglich der Milchquoten angeht, so wird die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Zuteilung von Referenzmengen wie folgt geändert: Für den Zwölfmonatszeitraum 2006/2007 stehen 20.000 Tonnen, für den Zwölfmonatszeitraum 2007/2008 stehen 13.000 Tonnen und für den Zwölfmonatszeitraum 2008/2009 stehen 69.000 Tonnen Anlieferungs-Referenzmengen (Quoten für Lieferungen) aus der einzelstaatlichen Reserve zur Zuteilung an Milcherzeuger zur Verfügung.

Abgeordnete Anna Höllerer (V) sprach insbesondere die nationale Umsetzung der Weinmarktreform sowie die vorhandenen nationalen Spielräume an. Ein großer Verhandlungserfolg für Österreich seien auch die Ausnahmeregelungen bezüglich der Rodungsgebiete im Weinbau, unterstrich sie.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) befasste sich zunächst mit den Regelungen bezüglich Neueinsteiger und der Härtefälle. Ausdrücklich begrüßte er die Vereinfachungen im Cross Compliance-Bereich sowie die Transparenz der Fördermaßnahmen. Er stellte zudem eine Reihe von Detailfragen und erkundigte sich beispielsweise danach, ob garantiert sei, dass bei den Energiepflanzen nur gentechnikfreies Saatgut verwendet wird. Negativ beurteilte Pirklhuber die Milchquotenaufstockung, zumal die Handelsketten eine Preissenkung bei Milch bereits angekündigt haben.

Abgeordneter Karlheinz Klement (F) ging auf die Weinmarktreform ein und kritisierte die massiven Rodungspläne der EU. Es sei fast unglaublich, dass eine Mrd. € für die Zerstörung von Kulturlandschaft bezahlt werden soll. Positiv beurteilte er die Entschärfung der Cross Compliance-Bestimmungen, weil dies eine Entlastung für die Bauern bringe.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) lobte die verbesserten Transparenzregelungen, befürchtete jedoch, dass es sich dabei nur um Kann-Bestimmungen handle.

Abgeordneter Franz Eßl (V) hob die bürokratischen Erleichterungen für die Bauern hervor, etwa die Einführung von Bagatellgrenzen. Daraufhin brachte er den Antrag betreffend die Milchquoten ein und begründete ihn mit der gesamteuropäischen Entwicklung: Wenn ganz Europa zuteilt, dann müsse auch Österreich nachziehen. Sein Fraktionskollege Hermann Schultes lobte die Verlängerung der Neueinsteigerregelung sowie die praxisgerechte Organisation des Schulmilchwesens. Auch er verteidigte die Milchquotenzuteilung. Die heimischen Molkereien müssen über ausreichend gute Milch verfügen, um ihre Qualitätsprodukte exportieren zu können.

Abgeordneter Kurt Gaßner (S) war der Meinung, dass ein gutes Ergebnis erzielt wurde. Im besonderen hob er die Härtefallkommission hervor, die eine wichtige Einrichtung darstelle, sowie die neuen Transparenzbestimmungen. Bei der Veröffentlichung der Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem EGFL und dem ELER, die von der AMA vorgenommen wird, gehe es nicht um das Schüren von Neidkomplexen, sondern um die transparente Darstellung von Verwendung von Steuergeldern.

Seine Fraktionskollegin Petra Bayr (S) kam auf die aktuelle Diskussion rund um die Biotreibstoffe zu sprechen und erinnerte daran, dass die Vereinten Nationen für eine Senkung der Beimischungsziele eintreten. Auch Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass Österreich und die EU bereits jetzt enorme Mengen an biogenen Kraftstoffen importieren.

Pröll für umfassende Offenlegung der Ausgleichszahlungen
Bundesminister Josef Pröll war der Auffassung, dass mit der Weinmarktordnung ein wichtiger Schritt gelungen sei. Hinsichtlich der Kritik von Seiten des Abgeordneten Klement bezüglich der Rodungspläne gab er zu bedenken, dass derzeit in Europa Weine im Wert von 500 Mill. € jährlich für die Verspritung verwendet werden. Er halte es daher für sinnvoll, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen und den Schwerpunkt auf Qualitätsprodukte zu setzen. Es sei ein Verhandlungserfolg für Österreich, dass nun auf nationaler Ebene definiert werden könne, wo nicht gerodet werden darf, hob Pröll hervor. Damit könne verhindert werden, dass etwa durch Pensionierungen "Lücken in die besten Riede gerissen werden". Positiv erwähnte der Minister auch die Härtefallregelungen, den nationalen Spielraum bezüglich der Kriterien für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen im Bereich des Obst- und Gemüsesektors, die Einführung von Bagatellgrenzen sowie die Erstreckung der Neueinsteigerregelung um ein Jahr. Dem Abgeordneten Dolinschek versicherte Pröll, dass alle Informationen offen gelegt werden, und zwar die Namen der Bauern, die Betriebe und die Summen. Er kündigte auch an, dass im Herbst das gesamte Ausgleichszahlungspaket veröffentlicht wird.

Bei den Energiepflanzen gebe es keine Hintertür, entgegnete Pröll dem Abgeordneten Klement, durch die neuen Regelungen werde das Prinzip der Gentechnikfreiheit noch unterstrichen. Was die Zuteilung der Milchquoten angeht, so sei es richtig, dass er in der EU gegen dieses System votiert habe, räumte der Minister ein, und er werde sich auch in Hinkunft für andere, seiner Meinung nach bessere, Mechanismen einsetzen. Da nun die europaweite Zuteilung (plus 2 %) komme, könne man aus Gründen der Fairness und Wettbewerbsgleichheit den österreichischen Bauern ihren Anteil nicht vorenthalten. Bei der Diskussion um die Biotreibstoffe wünschte sich Pröll eine umfassende und objektive Debatte, die alle Facetten umfasse. Die europäische Biotreibstoffproduktion könne etwa nicht dafür schuldig gemacht werden, dass z.B. in Zimbabwe aufgrund der Ausweisung der weißen Farmer nun die Landwirtschaft seit Monaten brach liege und eine Hungersnot ausgebrochen ist.

Grüne für biologische Vielfalt und gentechnikfreie Landwirtschaft

Gegenwärtig geht die biologische Vielfalt in einem noch nie da gewesenen Ausmaß verloren, gibt Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) in einem Entschließungsantrag zu bedenken, der im Ausschuss vertagt wurde. Die Abgeordneten Fritz Grillitsch (V) und Kurt Gaßner (S) verwiesen auf eine interne Absprache zwischen den Fraktionen, noch bis zum Plenum am Donnerstag in dieser Frage eine Fünf-Parteien-Einigung anzustreben.

Der Achte Umweltkontrollbericht zeige laut G-Antrag auch in Österreich eine gravierende Abnahme der biologischen Vielfalt: die Nutzungsveränderungen in der Landwirtschaft bewirken eine Segregation in Intensiv- und Extensivgebiete; in Extensivgebieten (Gründlandflächen mit Mager- und Feuchtwiesen, Bergmähder, Streuobstwiesen) wird die Landwirtschaft immer häufiger aufgegeben (rund 5.000 ha Grünlandfläche pro Jahr); die alpine Biodiversität ist durch den Klimawandel bedroht.

Die Bundesregierung wird deshalb von den Grünen ersucht, auf EU-Ebene und anlässlich der UN-Konferenz zur biologischen Vielfalt im Mai 2008 in Bonn für folgende Ziele einzutreten: das Selbstbestimmungsrecht der Regionen auf eine gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in Europa, Haftung für Schäden der Gentechniklandwirtschaft nach dem Verursacherprinzip sowie Erhaltung eines gentechnikfreien Saatgutes durch Arten- und Lebensraumschutz sowie durch kontinuierliche In-situ-Vermehrung des Saat- und Pflanzgutes traditioneller Landsorten.
 
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