Opferschutz  

erstellt am
06. 05. 08

 Donnerbauer: Null Toleranz bei Sexualdelikten
Opferschutz muss im Vordergrund stehen - aktuelle Ereignisse zeigen politischen Handlungs- und Änderungsbedarf
Wien (övp-pk) - "Für die ÖVP gilt bei Sexualdelikten null Toleranz. Der Opferschutz muss in jedem Fall im Vordergrund stehen - gerade vor dem Hintergrund, dass sich Täter oftmals bei den schwächsten unserer Gesellschaft vergehen, bei den Kindern", so ÖVP-Justizsprecher Mag. Heribert Donnerbauer, der darauf hinweist, dass die aktuellen Ereignisse "politischen "Handlungs- und Änderungsbedarf" zeigen.

"Sexualdelikte gehören zu den abscheulichsten Verbrechen überhaupt. Vorbeugen und Ahnden verlangen daher nach klaren gesellschaftlichen und rechtlichen Signalen", so der ÖVP- Justizsprecher, der in diesem Zusammenhang an die fünf zentralen Forderungen der ÖVP erinnert:

  1. Rasche Umsetzung der von Innenminister Platter angestrebten Sexualstraftäterdatei
  2. Umgehende Evaluierung der Strafhöhen für Sexualstraftaten durch das Justizministerium (wie schon im Entschließungsantrag vom 22. März 2007 vorgesehen)
  3. Umfassendes und verpflichtendes Berufsverbot: Sexualstraftäter sollen nie wieder beruflich mit Kindern in Kontakt kommen können
  4. Verlängerung der Tilgungsfristen und Ausschluss der Tilgung bei bestimmten Delikten
  5. Auskunftmöglichkeit aus der Sexualstraftäterdatei für betroffene Organisationen (z.B. Kindergärten und Jugendeinrichtungen)
  6. Evaluierung der medikamentösen Behandlung von Sexualstraftätern.

 

Weinzinger: Verbesserungen im Gewaltschutzgesetz sind längst überfällig
Dringend verbesserungswürdig ist die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz, damit ein lückenloser Schutz der Opfer gewährleistet werden kann.
Wien (grüne) -
"Es ist ein positives Zeichen, dass die Gewalt gegen Frauen bzw. Kindern nicht weiter als Kavaliersdelikt abgetan wird. Die steigende Zahl der Wegweisungen zeigt deutlich auf, dass diese Gewalt endlich aus dem Dunklen herauskommt", meint Brigid Weinzinger, Frauensprecherin der Grünen, zu den Zahlen der Wegweisungen für Männer.

"Der Entwurf von Justizministerin Berger zu einem 'Zweiten Gewaltschutzgesetz' ist vernünftig und schon längst überfällig. Aus der Praxis ist bekannt, dass es trotzdem noch immer genug Anzeigen von Frauen gibt, die nicht zu Wegweisungen oder polizeilichen Einschreitungen führen." Die Grünen fordern daher die Einrichtung eines "Sondereinsatzkommandos" gegen häusliche Gewalt. Durch speziell geschulte PolizistInnen soll eine optimale Reaktion bei Fällen von häuslicher Gewalt gewährleistet werden. Dringend verbesserungswürdig ist die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz, damit ein lückenloser Schutz der Opfer gewährleistet werden kann. Die Schaffung einer "Sonderstaatsanwaltschaft" gegen häusliche Gewalt wäre ein wichtiger Schritt dazu.

Weinzinger kritisiert, dass sich zwar die Zahl der Wegweisungen verfünffacht habe, das Budget der Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie, die diese Fälle zu betreuen haben, aber nicht. "Das Budget wurde zwar aufgestockt, aber angesichts dieses dramatischen Anstiegs ist das noch immer unzureichend", schließt Weinzinger.

 

 Strache: Volle Härte des Gesetzes für Sexualstraftäter
FPÖ lädt alle Parteien ein, Gesetze zum Schutz der Opfer zu verbessern
Wien (fpd) - Im Vorfeld der Plenarsitzung am 07.05. nahm FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache heute im Rahmen einer Pressekonferenz ausführlich Stellung zu der aktuellen Debatte rund um legislative Änderungen bei Sexualstraftaten. Die FPÖ hat dazu ein Maßnahmenpaket geschnürt, das den Schutz der Opfer und präventive Maßnahmen in den Vordergrund stellt. Strache erwähnte ausdrücklich, dass die Initiativen der FPÖ dahingehend ausgerichtet seien, inhaltlich Verbesserungen der Gesetze zu schaffen. Alle Parteien seien eingeladen, gemeinsam mit der FPÖ Schutzmaßnahmen für zukünftige Opfer - oft die Schwächsten der Gesellschaft - umzusetzen.

"Ich will, dass solchen Bestien in Menschengestalt, wie im Fall Amstetten, die volle Härte des Gesetzes trifft", schickte Strache voraus und erklärte, dass "es unsere Aufgabe ist, die Schutzrechte der Opfer oder zukünftiger Opfer sicher zustellen. Null Toleranz für die Täter! Wer sich an wehrlosen Mitgliedern unserer Gesellschaft vergreift, verdient es nicht, ein akzeptierter Teil unserer Gesellschaft zu sein, und muss auf schnellstem Wege aus dem Verkehr gezogen werden. Solche Leute gehören weggesperrt. Und wenn es die Schwere des Falles erfordert, auch lebenslänglich."

Keine Tilgung der Verurteilung bei Sexualstraftaten
Eine der Maßnahmen des FPÖ-Pakets ist, dass es in Zukunft verhindert werden muss, dass es bei Personen, die wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung verurteilt wurden, zu einer Tilgung einer Verurteilung kommen kann. "Gerade aus dem Fall Amstetten ist ersichtlich, dass so eine Bestimmung unbedingt erforderlich ist", so Strache, denn eine Tilgung bedeute das Löschen aller nachteiligen Folgen, die kraft Gesetzes mit der Verurteilung verbunden seien. "Unser Antrag lautet daher, das Tilgungsgesetz folgendermaßen zu ändern: 'Verurteilungen wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und Verurteilungen zu lebenslanger Freiheitsstrafe werden nicht getilgt und schließen auch die Tilgung aller anderen Verurteilungen aus'."

Verlängerung der Haft bei Freiheitsentzug
"Wir fordern auch eine Änderung in der Gesetzgebung beim Strafrahmen für Freiheitsentzug", erklärte Strache. Der Paragraf 99 Strafgesetzbuch sehe nur einen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren vor. Und das sei völlig ungenügend. Keinesfalls dürfe die Haft kürzer dauern, als die Dauer der Freiheitsentziehung selbst. Strache: "Unsere Forderung: 'Wer die Freiheitsentziehung länger als einen Monat aufrecht erhält oder sie auf solche Weise, dass sie dem Festgehaltenen besondere Qualen bereitet, oder unter solchen Umständen begeht, dass sie für ihn mit besonders schweren Nachteilen verbunden ist, ist mit Freiheitsstrafe von drei bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen. Keinesfalls soll die Dauer der Haft kürzer sein, als die Dauer der Freiheitsentziehung.' Und weiter: 'Ist die Freiheitsentziehung von besonders langer Dauer und erfolgt sie unter besonders qualvollen Umständen, soll die Dauer der Haft die doppelte Dauer der Freiheitsentziehung betragen'."

Paragraf 201 nach Absatz 2 ergänzender Absatz 3: Lebenslange Haft
"Eine weitere gravierende Änderung verlangen wir beim Paragrafen 201. Dieser regelt den Strafrahmen für folgende Verbrechen: Nötigung einer Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung. Dies ist mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahren bedroht. Hat die Tat eine schwere Körperverletzung oder eine Schwangerschaft der vergewaltigten Person zur Folge oder wird die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat die Tat aber den Tod der vergewaltigten Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen", so Strache und erläuterte, dass gerade im Zusammenhang mit dem Fall "Amstetten", wo eine Frau 24 Jahre lang ununterbrochen in einem Verlies ohne Tageslicht eingesperrt gewesen sei und dort wiederholt das Opfer von Vergewaltigungen geworden sei, aus denen sieben Kinder entstanden, sei diese Gesetzeslage mehr als unzureichend.

Strache: "Wir fordern daher: In Paragraf 201 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 3 angefügt: 'Wer eine Person länger Zeit widerrechtlich gefangen hält und während der Freiheitsentziehung diese Person wiederholt zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen'."

Verbot der vorzeitigen Entlassung
Der Fall "Amstetten" habe zudem gezeigt, wie wichtig die Ausweitung der strafrechtlichen Bestimmungen sei, vor allem die Anhebung der Strafsätze und der Entfall der Verjährung bei Straftatbeständen, welche gegenüber Minderjährigen verübt werden, ist der FPÖ-Chef überzeugt und forderte, dass eine logische Folge dazu auch ein Verbot der vorzeitigen Entlassung sein müsse. Die FPÖ wird einen parlamentarischen Entschließungsantrag dazu einbringen: "Der Nationalrat wolle beschließen:

'Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die zur dringenden Verbesserung des Schutzes Unmündiger, bzw. Minderjähriger folgende Änderungen der Rechtslage erfassen soll:

  • Das Anheben der Strafsätze sämtlicher Straftatbestände gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, welche insbesondere gegenüber Minderjährigen verübt werden;
  • Den Entfall der Verjährung der Strafbarkeit bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, in jenen Fällen, in denen die Opfer insbesondere Minderjährige sind;
  • Ein gesetzliches Verbot vorzeitiger Entlassung und bedingter Strafen bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, in jenen Fällen, in denen die Opfer insbesondere Minderjährige sind.'

Strache sprach sich offen gegen eine Therapierung des Täters von Amstetten, Fritzl, aus. Überhaupt müsse man die Sinnhaftigkeit von Therapien für Sexualstraftäter hinterfragen. Sinnvoll sei so etwas im Grunde nur dann, wenn jemand erstauffällig wird und es noch Möglichkeiten gibt, dieses Verhalten zu korrigieren, so Strache.

"Wir werden jetzt sehr genau schauen, wie die Bundesregierung in diesen Fragen weiter agieren wird. Es darf jetzt nicht einfach wieder zur Tagesordnung übergegangen werden", erklärte der FPÖ-Chef abschließend.


 

 Westenthaler: Kinderschänder sind Mörder an den Seelen unserer Kinder!
BZÖ nicht Trittbrettfahrer sondern Vorreiter beim Kinderschutz
Wien (bzö) - BZÖ-Chef Klubobmann Peter Westenthaler bekräftigte am 06.05. im Rahmen einer Pressekonferenz die harte Linie des BZÖ im Kampf gegen sexuellen Missbrauch und gegen Gewalt an Kindern. "Wir sind nicht die Verteidiger von Sexualstraftätern. Kinderschänder sind Mörder an den Seelen und Körpern unserer Kinder und sind im Strafgesetzbuch als solche zu behandeln", betonte Westenthaler.

Der BZÖ-Klubobmann übte in diesem Zusammenhang heftige Kritik an SPÖ-Justizministerin Berger die säumig sei und seit eineinhalb Jahren keine einzige und wirksame Maßnahme für den Kinderschutz gesetzt habe. Westenthaler verwies auf den tragischen Fall Luca, der von seinem Stiefvater zu Tode geprügelt wurde, die Innsbrucker Babymorde, die Causa Natascha Kampusch oder den Fall Fritzl. "Jährlich werden rund 1.200 Sexualverbrechen in Österreich bekannt, die Dunkelziffer liegt jedoch bei 20.000. Daher keine Gnade und keine zweite Chance für Mörder an den Kinderseelen."

Westenthaler wies Unterstellungen von politischen Mitbewerbern und Kommentatoren schärfstens zurück, das BZÖ sei ein Trittbrettfahrer oder missbrauche den aktuellen Fall Fritzl. "Das BZÖ war Vorreiter beim Kinderschutz in Österreich." Der BZÖ-Chef präsentierte zahlreiche Anträge und Initiativen des BZÖ seit Beginn des vergangenen Jahres. So hat das BZÖ am 17.10.2007 einen Initiativantrag zur Strafverschärfung eingebracht, am 22.3.2007 die Anhebung der Mindeststrafen beantragt, am 6.12.2007 einen Antrag für eine Untersuchungspflicht von Kindern eingebracht sowie am 30.10 2007 die Abschaffung der Verjährungsfrist beantragt. Höhepunkt war die BZÖ-Initiative für ein Berufsverbot für Sexualstraftäter am 3.5.2007, die von vier Parteien im Parlament beschlossen wurde. "Die Justizministerin hätte bis September 2007 dem Parlament diesbezüglich einen Bericht erstatten müssen. Berger hat jedoch bis heute den Auftrag des Parlaments missachtet. Bis jetzt gibt es kein Berufsverbot für Sexualstraftäter." Westenthaler verwies in diesem Zusammenhang auf einen Fall in Oberösterreich, wo sich Eltern, Schüler und Lehrer dagegen wehren, dass ein rechtskräftig verurteilter Kinderpornokonsument wieder unterrichten darf. "Hätte man bereits das Berufsverbot für Sexualstraftäter beschlossen, hätte der Täter keine Chance mehr in diese Schule einen Fuß hineinzusetzen."

Der BZÖ-Chef kündigte daher einen Missbrauchsantrag des BZÖ gegen Justizministerin Berger an. "Es muss Schluss damit sein, dass diese Ministerin wegschaut, verharmlost, pardoniert und offensichtlich nicht wahrhaben will, dass in Österreich solche Sexualstraftaten begangen werden und man etwas dagegen tun soll", sagte Westenthaler.
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
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