Strache: Volle Härte des Gesetzes für Sexualstraftäter
FPÖ lädt alle Parteien ein, Gesetze zum Schutz der Opfer zu verbessern
Wien (fpd) - Im Vorfeld der Plenarsitzung am 07.05. nahm FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache heute
im Rahmen einer Pressekonferenz ausführlich Stellung zu der aktuellen Debatte rund um legislative Änderungen
bei Sexualstraftaten. Die FPÖ hat dazu ein Maßnahmenpaket geschnürt, das den Schutz der Opfer und
präventive Maßnahmen in den Vordergrund stellt. Strache erwähnte ausdrücklich, dass die Initiativen
der FPÖ dahingehend ausgerichtet seien, inhaltlich Verbesserungen der Gesetze zu schaffen. Alle Parteien seien
eingeladen, gemeinsam mit der FPÖ Schutzmaßnahmen für zukünftige Opfer - oft die Schwächsten
der Gesellschaft - umzusetzen.
"Ich will, dass solchen Bestien in Menschengestalt, wie im Fall Amstetten, die volle Härte des Gesetzes
trifft", schickte Strache voraus und erklärte, dass "es unsere Aufgabe ist, die Schutzrechte der
Opfer oder zukünftiger Opfer sicher zustellen. Null Toleranz für die Täter! Wer sich an wehrlosen
Mitgliedern unserer Gesellschaft vergreift, verdient es nicht, ein akzeptierter Teil unserer Gesellschaft zu sein,
und muss auf schnellstem Wege aus dem Verkehr gezogen werden. Solche Leute gehören weggesperrt. Und wenn es
die Schwere des Falles erfordert, auch lebenslänglich."
Keine Tilgung der Verurteilung bei Sexualstraftaten
Eine der Maßnahmen des FPÖ-Pakets ist, dass es in Zukunft verhindert werden muss, dass es bei
Personen, die wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung verurteilt wurden,
zu einer Tilgung einer Verurteilung kommen kann. "Gerade aus dem Fall Amstetten ist ersichtlich, dass so eine
Bestimmung unbedingt erforderlich ist", so Strache, denn eine Tilgung bedeute das Löschen aller nachteiligen
Folgen, die kraft Gesetzes mit der Verurteilung verbunden seien. "Unser Antrag lautet daher, das Tilgungsgesetz
folgendermaßen zu ändern: 'Verurteilungen wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität
und Selbstbestimmung und Verurteilungen zu lebenslanger Freiheitsstrafe werden nicht getilgt und schließen
auch die Tilgung aller anderen Verurteilungen aus'."
Verlängerung der Haft bei Freiheitsentzug
"Wir fordern auch eine Änderung in der Gesetzgebung beim Strafrahmen für Freiheitsentzug",
erklärte Strache. Der Paragraf 99 Strafgesetzbuch sehe nur einen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren vor. Und
das sei völlig ungenügend. Keinesfalls dürfe die Haft kürzer dauern, als die Dauer der Freiheitsentziehung
selbst. Strache: "Unsere Forderung: 'Wer die Freiheitsentziehung länger als einen Monat aufrecht erhält
oder sie auf solche Weise, dass sie dem Festgehaltenen besondere Qualen bereitet, oder unter solchen Umständen
begeht, dass sie für ihn mit besonders schweren Nachteilen verbunden ist, ist mit Freiheitsstrafe von drei
bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen. Keinesfalls soll die Dauer der Haft kürzer sein, als die Dauer der Freiheitsentziehung.'
Und weiter: 'Ist die Freiheitsentziehung von besonders langer Dauer und erfolgt sie unter besonders qualvollen
Umständen, soll die Dauer der Haft die doppelte Dauer der Freiheitsentziehung betragen'."
Paragraf 201 nach Absatz 2 ergänzender Absatz 3: Lebenslange Haft
"Eine weitere gravierende Änderung verlangen wir beim Paragrafen 201. Dieser regelt den Strafrahmen
für folgende Verbrechen: Nötigung einer Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit
oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes
oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung. Dies ist mit einem Strafrahmen von sechs
Monaten bis zehn Jahren bedroht. Hat die Tat eine schwere Körperverletzung oder eine Schwangerschaft der vergewaltigten
Person zur Folge oder wird die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen
Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis
zu fünfzehn Jahren, hat die Tat aber den Tod der vergewaltigten Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von
zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen", so Strache und erläuterte,
dass gerade im Zusammenhang mit dem Fall "Amstetten", wo eine Frau 24 Jahre lang ununterbrochen in einem
Verlies ohne Tageslicht eingesperrt gewesen sei und dort wiederholt das Opfer von Vergewaltigungen geworden sei,
aus denen sieben Kinder entstanden, sei diese Gesetzeslage mehr als unzureichend.
Strache: "Wir fordern daher: In Paragraf 201 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 3 angefügt: 'Wer
eine Person länger Zeit widerrechtlich gefangen hält und während der Freiheitsentziehung diese Person
wiederholt zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen
Handlung nötigt, ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen'."
Verbot der vorzeitigen Entlassung
Der Fall "Amstetten" habe zudem gezeigt, wie wichtig die Ausweitung der strafrechtlichen Bestimmungen
sei, vor allem die Anhebung der Strafsätze und der Entfall der Verjährung bei Straftatbeständen,
welche gegenüber Minderjährigen verübt werden, ist der FPÖ-Chef überzeugt und forderte,
dass eine logische Folge dazu auch ein Verbot der vorzeitigen Entlassung sein müsse. Die FPÖ wird einen
parlamentarischen Entschließungsantrag dazu einbringen: "Der Nationalrat wolle beschließen:
'Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die zur dringenden
Verbesserung des Schutzes Unmündiger, bzw. Minderjähriger folgende Änderungen der Rechtslage erfassen
soll:
- Das Anheben der Strafsätze sämtlicher Straftatbestände gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit
oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, welche insbesondere gegenüber Minderjährigen
verübt werden;
- Den Entfall der Verjährung der Strafbarkeit bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder
gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, in jenen Fällen, in denen die Opfer insbesondere
Minderjährige sind;
- Ein gesetzliches Verbot vorzeitiger Entlassung und bedingter Strafen bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen
die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, in jenen Fällen, in denen die Opfer
insbesondere Minderjährige sind.'
Strache sprach sich offen gegen eine Therapierung des Täters von Amstetten, Fritzl, aus. Überhaupt
müsse man die Sinnhaftigkeit von Therapien für Sexualstraftäter hinterfragen. Sinnvoll sei so etwas
im Grunde nur dann, wenn jemand erstauffällig wird und es noch Möglichkeiten gibt, dieses Verhalten zu
korrigieren, so Strache.
"Wir werden jetzt sehr genau schauen, wie die Bundesregierung in diesen Fragen weiter agieren wird. Es
darf jetzt nicht einfach wieder zur Tagesordnung übergegangen werden", erklärte der FPÖ-Chef
abschließend.
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