Zweite Ökostromgesetz-Novelle im Parlament
Wien (pk) - Zur Umsetzung von Entschließungen des Nationalrats und Empfehlungen der Energie-Control
folgend, hat die Bundesregierung dem Nationalrat einen Entwurf für eine Novelle des Ökostromgesetzes
mit neuen Zielen für den Ausbau von Ökostromanlagen vorgelegt. Erneuerbare Energieträger sollen
bis 2015 einen Anteil von 15 % am elektrischen Endverbrauch aus öffentlichen Netzen erreichen. Neue und erweiterte
Laufkraftwerke sowie Windkraftanlagen sollen bis 2015 jeweils um 700 MW mehr Leistung aus Wasser und Wind bringen,
wobei die Hälfte der geplanten zusätzlichen Wasserkraftkapazität auf kleine- und mittlere Anlagen
entfällt. Unter der Voraussetzung verfügbarer Rohstoffe sollen zudem neue Biomasse- und Biogas-Ökostromanlagen
mit 100 MW Leistung errichtet werden. Investitionen zur energetischen Nutzung von Ablauge aus der Zellstoff- oder
Papiererzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden in die Ökostrom-Förderung einbezogen. Um
Bau und Ausbau von Anlagen zu beschleunigen, wird das zusätzliche jährliche Unterstützungsvolumen
von 17 Mill. Euro auf 21 Mill. Euro aufgestockt und die Vergabe der Mittel flexibler gestaltet.
Optimale Nutzung von Agrarrohstoffen
Beim Einsatz von Brennstoffen zur Erzeugung von Ökostrom schreibt die Novelle vor, sorgfältig
auf die Verfügbarkeit der Rohstoffe und auf deren optimalen Einsatz zu achten. Die bestmögliche Nutzung
von Biomasse und Agrarprodukten sei wichtiger als Stromerzeugung um jeden Preis. Neue Ökostromtechnologien
(Photovoltaik und Geothermie) sollen in enger Abstimmung mit EU-Forschungsprojekten in Programmen wie dem KLI.EN-Fonds
gefördert und in Forschungszentren entwickelt werden. Der Photovoltaikanteil an der Ökostrom-Förderung
wird von bisher 10 % auf 12 % angehoben. Photovoltaik sei zukunftsträchtig, auf Basis der derzeit verfügbaren
Technik werde ihr Beitrag zur Stromversorgung bis 2015 aber noch nicht signifikant sein können, heißt
es in den Erläuterungen.
Masterpläne für Wasser- und Windkraftausbau
Der geplante Wasserkraftausbau wird im Weg von Einzelverfahren der Investoren allein nicht realisierbar
sein, schreibt die Bundesregierung und regt Masterpläne für jedes Bundesland an. Diese sollen in Zusammenarbeit
von Genehmigungsbehörden und Netzbetreibern erstellt und periodisch aktualisiert werden.
Auch der Windkraftausbau setze eine koordinierte Standortauswahl und - angesichts steigenden Widerstands der Anrainer
- eine aktive Unterstützung der Projekte durch die Gebietskörperschaften voraus. Die Länder (primär
Niederösterreich und Burgenland) sollten gemeinsam mit Gemeinden und Netzbetreibern Windkraft-Ausbauregionen
definieren und dort die Akzeptanz der Bevölkerung verbessern. Da die Lieferfristen für Windkraftanlagen
derzeit etwa zwei Jahre betragen, könne der geplante Windkraftausbau nicht vor 2010 beginnen.
Höhere Energieeffizienz
Durch effektives Management und laufendes Controlling zur Stromverbrauchsentwicklung soll die Gesamtenergieeffizienz
und die Effizienz beim Stromverbrauch deutlich verbessert werden. Die Förderung von Ökostrom reiche -
unabhängig von den dafür aufgewendeten Fördermitteln - zur Erreichung von Klimaschutz- und Ökostrom-Quotenzielen
nicht aus, heißt es in den Erläuterungen.
Neue Einspeisetarife
Für bestehende oder genehmigte Ökostromanlagen bleiben die Einspeisetarife in Kraft. Neben administrativen
Verbesserungen, rechtlichen und begrifflichen Klarstellungen sieht die Novelle für neue Ökostromanlagen
geänderte Tarife vor. Die Errichtung neuer Wasserkraftanlagen wird künftig statt mit Einspeisetarifen
mit Investitionszuschüssen gefördert. Beibehalten wird die Abnahmegarantie für Anlagen bis zu 1
MW für den erzeugten Strom zum Marktpreis minus Ausgleichsenergie. Die Tarife für neue Windräder
orientieren sich an den Konditionen der Ökostromverordnung 2002 mit 13 Jahren Laufzeit für garantierte
Einspeisetarife.
Neue Biomasse/Biogas-Ökostromanlagen werden künftig nur dann gefördert, wenn sie längerfristig
wirtschaftlich betrieben werden können und die Brennstoffe zu vertretbaren Preisen verfügbar sind. Anlagen
mit einer Brennstoffnutzung von mindestens 60 % erhalten für eine 13-jährige Garantiezeit und für
eine Folgeperiode von bis zu 12 Jahren Einspeisetarife, die die variablen Kosten des Betriebs decken. Anlagen mit
einer Brennstoffnutzung unter 60 % sollen durch effizientere Anlagen ersetzt werden.
Zuschlag für Anlagen mit Biogas und flüssiger Biomasse
Die Preise für flüssige Biomasse und Abfälle mit hohem biogenem Anteil stiegen zuletzt weit
über die Kalkulationen hinaus, die der Errichtung von Ökostromanlagen zugrunde lagen und werden auch
in Zukunft hoch bleiben. Daher sieht die 2. Ökostromgesetz-Novelle für gefährdete Ökostromanlagen
auch nach 2008 einen Rohstoffzuschlag von höchstens 2 Cent/kWh vor.
Die Novelle habe keine Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die Planstellen des Bundes oder auf andere Gebietskörperschaften,
heißt es in den Erläuterungen. Die Erhöhung der Investitions- und Bestandsicherheit von Ökostromanlagen
führe zu einer Verringerung des Ausfallsrisikos insolvenzgefährdeter Anlagen und lasse weitergehende
Investitionen erwarten. Die Energie-Control geht in ihrer Evaluierungsstudie von positiven Effekten auf Beschäftigung
und Wirtschaftsstandort in Österreich aus.
Ein neues Gesetz zur Regelung der Kraft-Wärme-Kopplung
Im Zusammenhang mit der Zweiten Ökostromgesetz-Novelle hat die Bundesregierung dem Nationalrat auch
einen Entwurf für ein Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vorgelegt. Dieses neue Gesetz normiert - inhaltlich
unverändert - die bislang im Ökostromgesetz geregelte Förderung fossiler Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.
Die Bundesregierung erklärt die Vorlage mit allgemeinen systematischen Überlegungen und mit dem Umstand,
dass die EU für die Förderung erneuerbarer Energieträger und für die Förderung von KWK-Anlagen
jeweils unterschiedliche Richtlinien vorsieht. |