Forderung nach Aufenthaltbewilligung für Opfer auch ohne verpflichtende Prozessaussage
Brüssel/Wien (sk) - "Frauenhandel ist ein europaweit stattfindendes Verbrechen und eine
besonders grausame Form der modernen Sklaverei. Zusätzlich ist es auch ein lukratives Geschäft für
skrupellose Geschäftemacher." Das sagte die SPÖ-Europaabgeordnete Christa Prets am 14.05. im Rahmen
eines Pressegesprächs in Brüssel. "Es ist bekannt, dass Großereignisse einen Anstieg der Zahl
von Zwangsprostituierten mit sich bringen können. Daher ist es notwendig, bereits im Vorfeld dieser Veranstaltungen
die Sensibilisierung zu erhöhen", sprach Prets konkret die kommende Fußballeuropameisterschaft
in Österreich und der Schweiz an.
Laut internationaler Arbeitsorganisation (ILO) werden jährlich rund 2,4 Millionen Menschen Opfer von Menschenhändlern,
80 Prozent davon sind weiblich. Ein Großteil der Frauen wird zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gehandelt.
Der Gewinn aus dem Menschenhandel wird auf bis zu 44 Milliarden US-Dollar geschätzt. "Die Zahlen machen
deutlich, wie brisant das Thema ist", so Prets, "gerade auch in Ländern wie Österreich und
der Schweiz, die von der UNO als wichtige Zielländer für Menschenhandel eingestuft werden."
Prets fordert eine Reihe von Maßnahmen, um gegen den Menschenhandel vorzugehen. "Eine entscheidende
Forderung ist eine Aufenthaltgenehmigung für Opfer von Menschenhändlern - unabhängig von ihrer Bereitschaft,
in einem Prozess auszusagen oder mit den Behörden zu kooperieren. Dies setzt die Opfer weiter unter Druck
und verschlimmert die Situation statt eine Verbesserung herbeizuführen", so die SPÖ-Europaabgeordnete.
Bereits im Jahr 2005 wurde vom Rat ein EU-Plan zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels verabschiedet.
Dieser Aktionsplan enthält klare Zielvorgaben wie zum Beispiel die Ausarbeitung gemeinsamer Leitlinien für
die Datenerhebung, Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten oder die EU-weite Gewährleistung
gemeinsamer Normen. "Der Großteil der Maßnahmen hätte bereits 2006 in die Praxis umgesetzt
werden sollen, aber die meisten Staaten hinken diesem Ziel noch nach", kritisiert Prets.
Klar stellt Prets, dass sie gegen ein Verbot der Prostitution eintritt. "Es muss zwischen Prostitution und
Zwangsprostitution unterschieden werden. Zwangsprostitution ist ein Verbrechen gegen die Menschheit und muss strafrechtlich
verfolgt werden. Ein Verbot der Prostitution an sich, wie es einige nordische Staaten praktizieren, ist jedoch
keine Alternative zur Beseitigung des Menschenhandels. Im Gegenteil, Prostituierte werden in die Illegalität
gedrängt und somit verstärkt den Menschenhändlern ausgesetzt", so das Mitglied des Frauenausschusses
im Europäischen Parlament. |