Entwurf zur Familienrechtsreform  

erstellt am
13. 05. 08

 Jarolim: Bergers Entwurf ist ein Gebot der Stunde
Neue Rechtslage unterstützt die Lebensrealitäten der Menschen
Wien (sk) - Für SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim ist der am 13.05. von Maria Berger präsentierte und in Begutachtung gegebene Entwurf zur Familienrechtsreform "ein wichtiger Schritt und ein Gebot der Stunde in einem entwickelten Rechtsstaat". Damit würden einerseits Rechtsnormen gesetzt, die den Lebensrealitäten der Menschen entsprechen, andererseits werde damit eine Anpassung an internationales Niveau vorgenommen. "Die Europäerin Maria Berger setzt europäische Standards um", zeigte sich Jarolim am 13.05. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst erfreut.

"Das Einbeziehen der Stiefeltern in die Obsorge ist vor dem Hintergrund der immer mehr ansteigenden Zahl von Patchwork-Familien ein notwendiges Nachziehen der Rechtslage an die realen Lebensverhältnisse. Ebenso verhält es sich bei der Beschleunigung der Unterhaltsvorschussverfahren, sowie der Beseitigung der Diskriminierung von Lebensgefährten - etwa im Mietrecht oder bei der Entschlagung einer Zeugenaussage", sagte Jarolim. Vor dem Hintergrund der tragischen Ereignisse in Niederösterreich ist eine Neuerung im Adoptionsrecht von besonderer Brisanz: Hier soll es künftig eine verpflichtende Einholung eines Strafregisterauszugs geben.

"Der Entwurf der Justizministerin zeigt deutlich, dass die neue Rechtslage die Lebensrealitäten der Menschen unterstützen soll und sich ihnen anpasst. So soll es ja auch sein - und nicht umgekehrt", betonte Jarolim abschließend.

 

 Donnerbauer: Entsprechende Beratung für Ehepaare mit Kindern fehlt
Verpflichtende Beratung bei Scheidungen war ÖVP-Vorstoß
Wien (övp-pk) - "Es ist erfreulich, dass Justizministerin Berger den ÖVP-Vorschlag von verpflichtenden Beratungen bei Scheidungen endlich aufgenommen hat", erklärt ÖVP- Justizsprecher Mag. Heribert Donnerbauer zum Vorstoß der SPÖ-Justizministerin. "Verpflichtende Beratungen bei Scheidungen sind zu begrüßen, zum Schutz beider Ehepartner - unabhängig vom Geschlecht", so Donnerbauer. "Was aber klar fehlt, ist eine entsprechende Beratung betreffend den rechtlichen Konsequenzen einer Scheidung auf allfällige minderjährige Kinder. Diesen Bereich hat die Justizministerin in ihrem Gesetzesentwurf völlig außer Acht gelassen."

Es sei wichtig, Ehepaare mit Kindern über rechtliche Konsequenzen und Pflichten nach der Scheidung aufzuklären, so der ÖVP-Justizsprecher weiter. "Die Kinder müssen dabei absolut im Mittelpunkt stehen. Donerbauer verweist in diesem Zusammenhang auch auf Studien, die belegen, dass 90 Prozent der jugendlichen Straftäter ohne Väter aufgewachsen sind." Zudem kritisiert Donnerbauer, dass Berger ihren Entwurf nicht mit der ÖVP akkordiert hat. "Wir werden uns daher in der Phase der Begutachtung noch intensiv mit einzelnen Punkten auseinandersetzen müssen", schließt Donnerbauer.

 

 Mandak: Betroffene brauchen Mindestunterhalt
Grüne begrüßen Überarbeitung des Unterhaltsvorschussrechts
Wien (grüne) - Sabine Mandak, Familiensprecherin der Grünen, begrüßte die Pläne von Justizministerin Berger, das Unterhaltsvorschussverfahren zu beschleunigen. "Denn das größte Problem ist in der Praxis derzeit, dass das Titelverfahren oft sehr lange dauert und AlleinverdienerInnen in dieser Zeit einer großen finanziellen Belastung ausgesetzt sind", so Mandak. Doch neben einer Verkürzung des Vorschussverfahrens fordern die Grünen auch einen existenzsichernden Mindestunterhalt für AlleinerzieherInnen. Die Höhe des gewährten Unterhaltsvorschusses ist meistens nicht ausreichend, da er oftmals weit unter dem Regelbedarf für Kinder liegt. "1.350 Kinder mit Unterhaltsanspruch bekamen im Jahr 2006 weniger als 50 Euro Unterhalt im Monat. Die leidtragenden dieser Situation sind neben den Kindern natürlich die Mütter", so die grüne Familiensprecherin.

Ein weiteren Veränderungsbedarf sieht Mandak im Bereich des Unterhaltsvorschussrechts bei jenen Fällen die, derzeit überhaupt keinen Unterhaltsanspruch gegenüber dem zweiten Elternteil haben. Wenn dieser Elternteil gestorben oder unbekannt ist, oder unverschuldet kein Einkommen hat, dann wird derzeit kein Unterhaltsvorschuss bezahlt. Nach Schätzungen haben derzeit rund 17 Prozent der Kinder von AlleinerzieherInnen keinen Anspruch auf Unterhalt. "Jedes Kind in Österreich muss eine finanzielle Mindestabsicherung haben. Die Grünen fordern eine Unterhaltssicherung, die dem Regelbedarf entspricht", so Mandak.

 

Haubner fordert kostenlose Beratung bei Scheidungen
Es ist hoch an der Zeit, dass dies jetzt zum Wohl der Kinder auch auf Bundesebene umgesetzt wird
Wien (bzö) -
"Die Anwalts- beziehungsweise Beratungspflicht bei einvernehmlichen Scheidungen muss kostenlos sein und darf nicht zu einer zusätzlichen Belastung führen", forderte BZÖ- Familiensprecherin NAbg. Ursula Haubner.

Grundsätzlich sei eine Beratungspflicht bei Scheidungen zu begrüßen, um Nachteile insbesondere für Frauen nach einer Scheidung zu verhindern. "Viele können sich bei einer Scheidung keinen Anwalt leisten und werden über den Tisch gezogen. Das böse Erwachen erfolgt oft erst dann, wenn es schon zu spät ist", erklärte Haubner.

Bezüglich des geplanten Unterhaltsvorschusses für Alleinerzieherinnen, wenn der verpflichtende Elternteil den Unterhalt nicht zahlt, sagte Haubner, dass diese Maßnahme einer langjährigen Forderung des BZÖ entspreche und die Voraussetzungen dafür bereits in der BZÖ-Regierungszeit getroffen wurden. "In Kärnten unter BZÖ-Landeshauptmann Jörg Haider wurde bereits im September 2006 ein Not-Unterhaltsvorschuss beschlosen, um Lücken beim Kinderunterhalt zu schließen. Es ist hoch an der Zeit, dass dies jetzt zum Wohl der Kinder auch auf Bundesebene umgesetzt wird", so Haubner abschließend. 

 

 

 

 
 

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