Wien (austrian airlines) - Gemäß der vertraglichen Vereinbarungen wurde die Frist für die
Vorlage einer Bankgarantie seitens JJW Central & Eastern Europe Beteiligungsverwaltungs GmbH und Sheikh Mohamed
Bin Issa Al Jaber für den geplanten Einstieg des Investors bei der Austrian Airlines AG mit 12. Mai 2008 festgesetzt.
Da bis Ablauf der Frist keine Bankgarantie übergeben wurde, setzen Austrian Airlines eine angemessene Nachfrist
bis zum 21. Mai 2008. Der Investor hat in mehreren Schreiben unter anderem arglistige Irreführung behauptet;
eine gerichtliche Anfechtung, die erforderlich wäre, ist nicht erfolgt. Austrian Airlines weisen diese Vorwürfe
auf das Schärfste zurück und gehen von gültigen Verträgen aus. |