Verkehrsminister Faymann gibt Erlaß zu § 54 des KfG bekannt
Wien (bmvit) - Für den Paragraph 54 des Kraftfahrgesetzes (KfG), der das Befestigen von
Fahnen und Wimpeln an Fahrzeugen regelmentiert, wird es für die Zeit vor und während der Fußballeuropameisterschaft
2008 einen Erlass geben, der festlegt, dass das Mitführen von Fanwimpeln und Flaggen nicht bestraft wird.
"Natürlich sollen patriotische Fußballfans ihr Auto mit dem österreichischen Wappen schmücken
dürfen. Der Paragraph dient dazu, groben Missbrauch zu verhindern. Während der Euro2008 sollen österreichische
Fußballfans ihre Begeisterung in dieser Form aber ausleben dürfen", so Minister Faymann. Ob diese
Bestimmung im KfG weiterhin bleiben oder generell aufgehoben werden soll, wird derzeit im Verkehrsministerium geprüft. |