Keine Strafen beim Tragen der österreichischen Fanwimpel während der EURO 08   

erstellt am
13. 05. 08

Verkehrsminister Faymann gibt Erlaß zu § 54 des KfG bekannt
Wien (bmvit) - Für den Paragraph 54 des Kraftfahrgesetzes (KfG), der das Befestigen von Fahnen und Wimpeln an Fahrzeugen regelmentiert, wird es für die Zeit vor und während der Fußballeuropameisterschaft 2008 einen Erlass geben, der festlegt, dass das Mitführen von Fanwimpeln und Flaggen nicht bestraft wird. "Natürlich sollen patriotische Fußballfans ihr Auto mit dem österreichischen Wappen schmücken dürfen. Der Paragraph dient dazu, groben Missbrauch zu verhindern. Während der Euro2008 sollen österreichische Fußballfans ihre Begeisterung in dieser Form aber ausleben dürfen", so Minister Faymann. Ob diese Bestimmung im KfG weiterhin bleiben oder generell aufgehoben werden soll, wird derzeit im Verkehrsministerium geprüft.
 
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