Frist für Vergleichsverfahren verlängert
Wien (oenb) - Wie der Vorsitzende der Vermittlungskommission Brandkatastrophe Kaprun, Gouverneur
Dr. Klaus Liebscher mitteilt, sind zum Stichtag 30.4.2008 nahezu von allen AnspruchstellerInnen die erforderlichen
Vergleichsangebote fristgerecht eingelangt. Es wird jedoch erst frühestens Anfang/Mitte Juni d.J. möglich
sein bekanntzugeben, ob die Kommissionslösung zu Stande gekommen ist, da die rückgelangten Vergleichstexte
auf ihre Vollständigkeit überprüft und fehlende Informationen bzw. Unterlagen nachgefordert werden
müssen. So wurden von vielen Anspruchstellern z. B. die Kontoverbindungen, pflegschaftsgerichtliche Genehmigungen
bzw. Anträge derselben, Freizeichnungserklärungen, nicht angeschlossen.
Zur Beibringung der fehlenden Unterlagen wurde eine Nachfrist bis maximal Ende Mai d.J. gesetzt. Erst danach ist
die Beurteilung durch die Republik Österreich, Gletscherbahnen Kaprun AG und Generali Versicherungs AG, ob
die Annahme des Vergleichsangebotes in Höhe von 13,4 Millionen Euro erklärt werden kann, möglich. |