Steueranteil an Mineralölprodukten sinkt kontinuierlich   

erstellt am
26. 05. 08

Fiskus kein "Profiteur" steigender Treibstoffpreise
Wien (bmf) - Im Zusammenhang mit der Diskussion um steigende Treibstoffpreise stellt das Bundesministerium für Finanzen fest: Behauptungen, wonach der Fiskus "größter Profiteur" steigender Treibstoffpreise wäre, weil diese zu höheren Steuereinnahmen führten, entsprechen trotz häufiger Wiederholung in den Medien nicht den Tatsachen.

Die Mineralölsteuer (MöSt) bemisst sich an der verkauften Treibstoffmenge, nicht am Preis. Höhere Treibstoffpreise können daher auch nicht zu höheren MöSt-Einnahmen führen. Bei der preisabhängigen Umsatzsteuer findet hingegen aus steuerlicher Sicht ein Nullsummen-Spiel statt. Die Umsatzsteuerstatistik des vergangenen Jahres zeigt, dass ein höheres Aufkommen bei Mineralölprodukten zu einem geringeren Aufkommen bei anderen Konsumprodukten führt, weil die Haushalte die Mehrausgaben für Treibstoffe durch Einsparungen in anderen Bereichen finanzieren. Das jeweilige Umsatzsteueraufkommen - die einzig relevante Größe für den Fiskus - bleibt dadurch weitgehend unverändert.

Im Übrigen hält das BMF fest, dass der Steueranteil an Mineralölprodukten kontinuierlich sinkt. Lag er pro verkauftem Liter Eurosuper zu Beginn des Jahrzehnts noch bei über 60 Prozent und im Vorjahr noch bei rund 55 Prozent, so liegt er derzeit bei etwa 48 Prozent. Bei Diesel lag der Steueranteil zu Beginn des Jahrzehnts bei 54 Prozent, im Vorjahr lag er immerhin noch bei 46 Prozent. Jetzt liegt er nur noch knapp über 40 Prozent. Der Effekt der sinkenden Steuerbelastung ergibt sich aus der Tatsache, dass die MöSt eine mengenabhängige Abgabe ist und somit bei steigenden Preisen gleich bleibt.

Zu den Wünschen diverser Abgabensenkungen im Bereich der Mineralölprodukte hält das BMF fest: Es ist gemäß der Vorgaben der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie nicht möglich, die Mehrwertsteuer lediglich für Mineralölprodukte zu senken. Was die Mineralölsteuer betrifft, so gibt es auch hier kaum Spielraum, weil die EU-Energiesteuer-Richtlinie Mindeststeuersätze vorsieht.

Im Bereich der Pendler verweist das BMF darauf, dass vor weniger als einem Jahr sämtliche Pendlerpauschalien um 10 Prozent angehoben wurden. Für Pendler mit niedrigem Einkommen wurde die Negativsteuer zu Jahresbeginn von 10 auf 15 Prozent der Werbungskosten erhöht. Die maximale Negativsteuer wurde von 110 auf 240 Euro angehoben.
 
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