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Datenschutznovelle |
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erstellt am
23. 05. 08
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Maier:
Erstmals gesetzliche Regelung für Videoüberwachung
Verbesserter Rechtschutz für Betroffene und betrieblicher Datenschutzbeauftragter
absolut notwendig
Wien (sk) - "Die SPÖ ist sich im Klaren, dass es sich bei der geplanten Novelle des Datenschutzgesetzes
um eine höchst sensible Materie handelt. Aus diesem Grund werden alle Kritikpunkte und Anmerkungen ausreichend
beachtet und diskutiert. Um genügend Zeit für eine ausführliche Diskussion zu gewährleisten,
ist die entsprechende Regierungsvorlage erst für den Herbst dieses Jahres geplant", betonte der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher
und stv. Vorsitzende des Datenschutzrates Johann Maier anlässlich der Kritik an der geplanten Gesetzesnovelle.
Die geplante Novelle werde erstmals, informiert Maier weiter, eine gesetzliche Regelung für Videoüberwachung
sowie einen verbesserten Rechtschutz für Betroffene bringen. "Die derzeitige unsichere rechtliche Situation
bei der Videoüberwachung durch Private soll somit endlich bereinigt und der Wildwuchs illegaler Videoüberwachungsanlagen
beseitigt werden", bekräftigt Maier.
"Auch die Einführung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist absolut notwendig", so der
stv. Vorsitzende des Datenschutzrates weiter. Dies würde nicht nur durch die Einschätzung vieler Fachgewerkschaften
und Betriebsräten bestätigt, sondern auch durch die jüngsten Ereignisse in diversen Unternehmen,
wo Mitarbeiter sogar in Toiletten und Umkleidekabinen bespitzelt wurden.
"Völlig inakzeptabel ist in diesem Zusammenhang die unbegründete Weigerung der Wirtschaft, dieses
wichtige Anliegen zu unterstützen", kritisiert Maier eine entsprechende Aussendung der WKÖ. Im Gegensatz
zur Wirtschaftskammer gebe es seitens der ÖVP-dominierten Gewerkschaft Öffentlicher Dienst positive Signale
in Richtung betrieblicher Datenschutzbeauftragter. "Das ist zu begrüßen. Erfreulich wäre es,
wenn dazu bald auch ein entsprechender GÖD-Beschluss vorliegen würde", erklärt der stv. Vorsitzender
des Datenschutzrates abschließend. |
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Steinhauser: Datenschutznovelle löst Probleme nicht
Datenverlust vollkommen ungeregelt
Wien (grüne) - "Die Datenschutznovelle lässt mehr Fragen offen, als sie Antworten
gibt", kritisiert der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser den jüngsten Gesetzesentwurf des Bundeskanzlers.
Gerade die Affäre um den Datenverlust von Häftlingsdaten im Strafvollzug, der jüngst bekannt geworden
ist, dokumentiert das eindrucksvoll. Justizministerin Berger hat keinen Grund gesehen die Betroffenen zu informieren.
Ihre Begründung - das Datenschutzgesetz verlange dies nicht.
Auch der neue Entwurf bleibt diesbezüglich mangelhaft. Trotz des ersten bekannten innerösterreichischen
Datenverlusts und zahlreicher internationaler Beispiele von Datenklau, gibt es wiederum keine Regelungen für
derartige Fälle im Entwurf zum Datenschutzgesetz. "Wir brauchen eine ausdrückliche Informationspflicht
und klare Schadenersatzregelungen für den Datenverarbeiter und jene, die die Daten weitergeben haben",
fordert Steinhauser.
Auch die Regelungen zur privaten Videoüberwachung werden von Steinhauser kritisiert. Derzeit gibt es in Österreich
geschätzte 250 000 private Videokameras. "Hier geht es in der Novelle nicht mehr um Datenschutz, sondern
um die Legitimation dieses Wildwuchses", sieht Steinhauser wenig Fortschritte.
Verhältnismäßigkeit und Zweckmäßigkeit der privaten Videoüberwachung fehlen als
Genehmigungskriterium. Die beliebige Festlegung der 100.000,- Euro Wertgrenze für die Zulässigkeit der
Videoüberwachung ist Steinhauser zu niedrig. Denn damit wäre für Steinhauser schon fast jeder Wohnungsinhaber
zur Videoüberwachung legitimiert. Auch wird der höchstpersönliche Lebensbereich zu wenig geschützt.
Offensichtlich soll und darf alles überwacht werden. Auch der fehlende Ausbau des individuellen Rechtsschutzes
vor unzulässiger privater Videoüberwachung stellt für Steinhauser einen unverantwortbaren Mangel
dar. |
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Benn-Ibler: Datenschutz muss zentrales Anliegen des Gesetzgebers
sein
Benn-Ibler streicht insbesondere die Schaffung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten
in großen Unternehmen positiv hervor
Wien (örak) - "Das Eintreten der österreichischen Rechtsanwälte für Datenschutz
und verantwortungsvollen Umgang mit Daten trägt Früchte!" Der Umfang der Novelle zeige grundsätzlich
die Ernsthaftigkeit und das Engagement mit dem das Bundeskanzleramt an die Neugestaltung des Datenschutzgesetzes
herangegangen ist, würdigt der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) in seiner von RA Dr.
Rainer Knyrim vorbereiteten Stellungnahme den vorliegenden Gesetzesentwurf. Nichtsdestotrotz bedarf es hinsichtlich
einiger Eckpunkte wichtiger Nachbesserungen.
In dieser sehr umfangreichen Auseinandersetzung mit dem neuen legistischen Vorhaben der Bundesregierung, streicht
ÖRAK-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler insbesondere die Schaffung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten
in großen Unternehmen positiv hervor: "Eine solche Maßnahme motiviert auch das Unternehmen selbst,
betriebliche Datensicherheit und die Ausgestaltung der Unternehmens-EDV entsprechend ernst zu nehmen und zu fördern.
Dies bringt nicht nur sensibleren Umgang mit Daten in der gesamten Unternehmenskultur mit sich, sondern ist heute
oft auch unabdingbar mit dem dauerhaften Erfolg, gerade großer Betriebe, verbunden."
"Als äußerst unerfreulich", sieht Benn-Ibler hingegen die immer noch bestehende Intransparenz
des Verwaltungsstrafverfahrens im Datenschutzrecht: "Es ist längst an der Zeit, die Anzeiger zumindest
über den Verfahrensausgang zu informieren", so der ÖRAK-Präsident, der es darüber hinaus
für notwendig erachtet, den Behörden die Verpflichtung aufzuerlegen, entsprechende Statistiken zu führen
und zu veröffentlichen. Nur so könne man garantieren, dass die gesetzlichen Neuerungen auch Wirkung haben.
"Dass es in Österreich keinerlei statistische Information gibt, ob Datenschutzrecht überhaupt sanktioniert
wird, kann nicht das Ende vom Lied sein." Hier fordert der ÖRAK eine generalpräventive Information,
einerseits um klar zu machen, dass datenschutzwidriges Verhalten kein Kavaliersdelikt ist, andererseits um damit
gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass "schwarze Schafe" im Datenschutzbereich nicht ungeschoren bleiben.
Neben der großflächigen Zustimmung zu den Eckpunkten des Entwurfs, ortet Benn-Ibler aber auch wesentlichen
Änderungsbedarf: "Die Einschränkung des Grundrechtes auf Datenschutz auf natürliche Personen
lehnt die österreichische Rechtsanwaltschaft entschieden ab. Es erscheint nicht verständlich warum viele
Freiberufler, so auch Rechtsanwälte, je nach Form ihres Tätigwerdens als Einzelperson oder aber eingebunden
in eine Gesellschaft oder eine Personengemeinschaft, einmal unter diesen Grundrechtsschutz fallen und einmal nicht."
Diese Stoßrichtung geht auch völlig an der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte vorbei, der schon 1980 juristische Personen unter den Schutz des Art. 8 MRK stellte.
"Die Benachteiligung vieler Unternehmensformen kann ich als Präsident des ÖRAK und Vertreter aller
Freiberufler in Österreich so nicht akzeptieren, wenngleich ich dem Entwurf viel Positives entnehmen kann",
so Benn-Ibler abschließend.
In Österreich gibt es 5300 Rechtsanwälte, rund sechzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte
sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und
verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner.
Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige
Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern
in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in
Wien. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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