Verbraucherpolitische Strategie der EU (2007-2013)   

erstellt am
21. 05. 08

Brüssel (europarl) - In einem am 20.05. angenommenen Bericht "über die verbraucherpolitische Strategie der EU (2007-2013)" fordert das EU-Parlament, den Erwartungen und Belangen der Bürger stärker entgegenzukommen. Grenzüberschreitende Käufe sollen erleichtert werden, um das Vertrauen der Bürger zu fördern. Darüber hinaus sollen geeignete Maßnahmen bei Rechtsstreitigkeiten und Standardverträge beim Kauf entwickelt werden.

Der Verbraucherschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des Binnenmarktes und des Konsums. Verbraucher sollten im Hinblick auf Preis, Qualität und Vielfalt unter den besten Optionen auswählen können. Das Parlament unterstreicht die wichtige Rolle des elektronischen Handels für die Stärkung des Wettbewerbs im Binnenmarkt. Der elektronische Handel biete sich besonders für die Finanz-, Banken- und Versicherungsmärkte an. Deshalb werden die Kommission und die Mitgliedstaaten dringend aufgefordert, günstigere Bedingungen für die Entwicklung des grenzüberschreitenden elektronischen Einkaufs sicherzustellen. Dadurch könne das Vertrauen der Verbraucher in grenzüberschreitende Käufe und Verträge gewonnen werden.

Außerdem soll eine "solide Grundlage für den Verbraucherschutz" geschaffen werden, die vor allem im Bereich der Finanzdienstleistungen von wesentlicher Bedeutung ist. Die Förderung grenzüberschreitender Transaktionen sei bedeutend für die Verbesserung der "Wahlfreiheit und der Rolle der Wettbewerbspolitik" sowie der Erziehung zu einem "verantwortungsbewussten Konsum".

Einführung von Standardverträgen

Zu den größten Hindernissen bei der Entwicklung eines Binnenmarktes für Einzelhandelsgeschäfte gehören Unsicherheiten bei den Verbraucherverträgen. Die Abgeordneten unterstützen daher die Kommission bei ihren Bemühungen um die Einführung von Standardverträgen und "standardisierten Bedingungen" für online abgeschlossene Verträge, die in sämtlichen Mitgliedstaaten die gleiche Rechtskraft haben würden.

Maßnahmen bei Rechtstreitigkeiten

Das EU-Parlament ist der Auffassung, dass Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Wirtschaftsbeteiligten primär außergerichtlich beigelegt werden sollten. Lösungen, die mit Hilfe von außergerichtlichen Rechtsmitteln erreicht werden können, seien unter Umständen zügiger und kostengünstiger.

In einigen – jedoch noch nicht allen – Mitgliedstaaten bestünden bereits Ansatzpunkte eines spezifischen Systems des Verbraucherrechtsschutzes, z. B. Sammelklagen, Gruppenklagen, repräsentative Klagen, Testfälle und Abschöpfungsverfahren. Das Parlament weist aber darauf hin, dass die Verbraucher infolge dessen in dieser Hinsicht in grenzüberschreitenden Fällen mit unterschiedlichen Rechtsvorschriften konfrontiert sein können.

Verbraucherdatenbank für Verbraucherverständnis

Die Abgeordneten verweisen auf die vom Europäischen Parlament vorgeschlagene und neu verabschiedete Haushaltslinie für ein Pilotvorhaben mit dem Ziel, eine Verbraucherdatenbank zu entwickeln, Erhebungen und Befragungen durchzuführen und einen Vergleich der Leistungen in den Mitgliedstaaten vorzunehmen. Sie begrüßen daher die Arbeit der Kommission zur Entwicklung einer Anzeigetafel für die Verbraucherpolitik, die zu einem besseren Verständnis u. a. von Preisstrukturen, Verbraucherverhalten und Verbraucherzufriedenheit führen wird.

Marktüberwachung auf allen nationalen Ebenen

Schließlich ermutigt das EU-Parlament die Kommission, die Verbraucherrechte in Verbindung mit der Produktsicherheit weiterhin "energisch" zu unterstützen, indem sie die Integrität des CE-Zeichens gewährleistet und die Marktüberwachung auf allen geeigneten nationalen Ebenen verbessert. Daher fordert es die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass die bestehenden Rechtsvorschriften ordnungsgemäß umgesetzt und von den Mitgliedstaaten uneingeschränkt in Kraft gesetzt werden.
 
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