Allgemeine Frist wird bis zum 31. Dezember 2009 verlängert
Wien (PK) – Die Frist für die Einbringung von Anträgen auf Naturalrestitution nach dem Entschädigungsfondsgesetz
wird erneut verlängert. Die Abgeordneten einigten sich im Verfassungsausschuss des Nationalrats am 29.05.
auf Basis eines Antrags der ÖVP mit breiter Mehrheit darauf, Anträge generell bis zum 31. Dezember 2009
zuzulassen. Damit haben ehemalige EigentümerInnen bzw. deren ErbInnen noch rund eineinhalb Jahre Zeit, Liegenschaften
zurückfordern, die ihnen durch das NS-Regime zwischen 1938 und 1945 entzogen wurden. Die Liegenschaften müssen
sich im Jänner 2001 entweder im Eigentum des Bundes befunden haben oder im Besitz jener Länder und Gemeinden
gestanden sein, die sich entschlossen haben, auf die im Entschädigungsfondsgesetz verankerte Schiedsinstanz
zurückzugreifen. Sollte sich eine Gemeinde erst sehr spät zu Naturalrestitutionen entscheiden, kann die
Antragsfrist individuell um bis zu weitere zwei Jahre erstreckt werden.
Im Rahmen der Debatte äußerten alle Fraktionen mit Ausnahme der FPÖ Zustimmung zur Verlängerung
der Antragsfrist. Abgeordneter Albert Steinhauser (G) bedauerte allerdings, dass nicht dem von der SPÖ zum
gleichen Gegenstand eingebrachten Antrag der Vorzug gegeben worden sei. Dieser hätte eine generelle Verlängerung
der Antragsfrist bis zum Jahr 2011 vorgesehen. Abgeordneter Herbert Scheibner (B) meinte, er hätte einen 5-Parteien-Antrag
begrüßt.
Die FPÖ begründete die Ablehnung des Antrags damit, dass die Antragsfrist bereits dreimal verlängert
worden sei. Bereits bei der letzten Verlängerung habe seine Fraktion angekündigt, kein weiteres Mal mehr
zuzustimmen, skizzierte er. Irgendwann einmal müsse der Gesetzgeber, so Aspöck, wissen, was er wolle.
Der Antrag der ÖVP wurde ebenso mit S-V-G-B-Mehrheit angenommen wie eine von Abgeordneter Elisabeth Hlavac
(S) eingebrachte Ausschussfeststellung, in der es um eine Präzisierung der Fristenfrage geht. Der von Abgeordnetem
Steinhauser angesprochene Antrag der SPÖ gilt als miterledigt. Laut Website des Entschädigungsfonds (www.de.nationalfonds.org)
haben sich bisher acht Bundesländer (inkl. Wien) und elf Gemeinden zur Naturalrestitution gemäß
Entschädigungsfondsgesetz bereit erklärt. |