Wien (nso) - Bundesminister Erwin Buchinger (SPÖ) und Bundesminister Martin Bartenstein, (ÖVP)
haben am 29.05. eine Einigung zum dem am 11. Jänner 2008 im Rahmen der Regierungsklausur in Grundzügen
festgelegten Pensionspaket erzielt. Diese Einigung, die im Rahmen der 69.ASVG-Novelle umgesetzt wird, umfasst folgende
fünf Punkte:
- Einführung eines automatischen Nachhaltigkeitsmechanismus zur langfristigen Sicherung des Pensionssystems.
Dabei wird im Falle des Anstiegs der Lebenserwartung um mehr als sechs Monate und gleichzeitig sinkender Einnahmen-Ausgabenquote
in der Pensionsversicherung (derzeit 75%) um mehr als einen Prozentpunkt der Sozialminister per Verordnung die
daraus entstehende Mehrbelastung des Pensionssystems gleichmäßig nach folgenden fünf Kriterien
verteilen: - Anhebung des Regelpensionsalters - Anhebung der Pensionsversicherungsbeiträge - Neufestlegung
der Pensionshöhe (Kontoprozentsatz) - Korrektur der jeweiligen Pensionserhöhung - Erhöhung des Bundesbeitrages
zu den Pensionen
- Verlängerung der Langzeitversichertenregelung ("Hacklerregelung") im Übergangsrecht bis
31. Dezember 2013
- Anrechnung von Krankengeldbezugszeiten bei der Langzeitversichertenregelung
- Berücksichtigung von Ausübungsersatzzeiten nach dem BSVG und GSVG bei der Langzeitversichertenregelung
- Sistierung einer Beitragserhöhung nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz mit Wirksamkeit bis 31. Dezember 2010.
Buchinger und Bartenstein: "Mit dieser Einigung ist es gelungen, die nachhaltige Finanzierung des Pensionssystems
sicher zu stellen".
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