Bartenstein: Effizientere Arbeitszeitregelungen für Krankenanstalten beschlossen   

erstellt am
28. 05. 08

Schwerpunktaktionen der Arbeitsinspektion
Wien (bmwa) - „Mit der heute beschlossenen Novelle zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz werden ab Herbst neue Regelungen und strengere Strafen gelten, wenn Ärzte die maximalen Arbeitszeiten überschreiten", sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein am 28.05. im Anschluss an den Ministerrat. "Begleitend zum neuen Gesetz, das mit September in Kraft treten soll, wird es jedenfalls Schwerpunktaktionen der Arbeitsinspektion geben."

Das Ziel der Novelle: „Ärzte in Krankenanstalten sollen die Arbeitszeiten einhalten, das ist auch im ureigensten Interesse der Patienten.", so Bartenstein. Geändert werden mit der Gesetzesnovelle nicht die Arbeitszeitregelung selbst, sondern die Kontroll- und Strafmöglichkeiten. "Die bisherigen Schwächen des Gesetzes werden beseitigt. Bisher war es vielfach nicht möglich, Krankenanstalten von ausgegliederten Spitalsgesellschaften zu strafen. Mit der Novelle gilt die Spitalsgesellschaft als Beschäftiger und ist damit auch bei Arbeitskräfte-Überlassung für die Einhaltung der Arbeitszeiten verantwortlich", so der Minister.

Auch die Regelung für Strafen bei fehlender Arbeitszeitaufzeichnung wird verschärft. „Strenge Strafen wurden bisher oft umgangen, indem Krankenanstalten einfach keine Arbeitszeitaufzeichnung geführt haben. Dies hat dazu geführt, dass es in diesen Fällen nur eine einzige Strafe pro Spital gab. Ärzte in Krankenanstalten werden nunmehr mit allen anderen Arbeitnehmern in diesem Land gleichgestellt: Bei fehlender Aufzeichnung wird künftig pro Kopf gestraft", erklärt der Arbeitsminister.

Das neue Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz wird auch in Pflegeeinrichtungen gelten.
 
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