Wien (nso) - Mit der Novelle des Bundesbehindertengesetzes, welche am 28.05. den Ministerrat passiert hat,
wird ein wichtiger Schritt in der innerstaatlichen Umsetzung des UN-Übereinkommen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen gesetzt. "Nach der Verankerung des Benachteiligungsverbots in der Bundesverfassung
1997 und dem Behindertengleichstellungspaket von 2005 wird damit ein weiterer wichtiger Meilenstein zur Garantie
der verfassungsmäßigen Rechte von Menschen mit Behinderungen gesetzt", unterstreicht die Sozialminister
Buchinger die Bedeutung der Novelle.
Artikel 33 des Übereinkommens fordert die nationalstaatliche Einrichtung eines unabhängigen Mechanismus
zur Überwachung der Durchführung dieses Übereinkommens. Der Bundesminister für Soziales und
Konsumentenschutz hat nunmehr in Abstimmung mit den fachspezifischen NGOs (Nichtregierungsorganisationen) eine
Novelle zum Bundesbehindertengesetz (BBG) in den Ministerrat eingebracht, die diesen letzten Baustein der nationalstaatlichen
Umsetzung der Verpflichtungen Österreichs aus dem Übereinkommen für den Bereich der Bundeskompetenz
beinhaltet.
Die Novelle enthält insbesondere - die Schaffung einer Koordinierungs- und Anlaufstelle für die Angelegenheiten
des Bundes im Zusammenhang mit der Konvention beim Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz, -
die Errichtung eines unabhängigen und weisungsfreien Monitoringausschusses beim Bundesministerium für
Soziales und Konsumentenschutz, - die angemessene Einbindung der Zivilgesellschaft in den Überwachungsprozess
durch die im Ausschuss vertretenen Mitglieder der NGOs aus den Bereichen Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte
und Entwicklungszusammenarbeit sowie eines Vertreters/einer Vertreterin der wissenschaftlichen Lehre. Die Nominierung
der jeweiligen VertreterInnen erfolgt auf Vorschlag der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
(ÖAR).
Durch die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit des neuen Ausschusses sowie die Einbindung der Zivilgesellschaft
wird zudem die Erfüllung der für Menschenrechtsangelegenheiten verbindlichen "Pariser Prinzipien"
sichergestellt.
Die Ratifizierung des UN-Übereinkommens wird durch das Parlament erfolgen. |