Künftig eine österreichweite Großbetriebsprüfung - Umsatzgrenze auf Euro
9,68 Millionen angehoben
Wien (bmf) - Nach der tief greifenden Reform der Finanzämter in den Jahren 2002 bis 2005, der
Reform der Zollämtern in den Jahren 2004 bis 2007 und der Reform der Betrugsbekämpfung im Jahr 2007 ist
mit der Reform der Großbetriebsprüfungen der letzte große Baustein der Organisationsreform der
österreichischen Finanzverwaltung abgeschlossen. "Ich freue mich, dass in konstruktiven Verhandlungen
mit den Personalvertretern dieser wichtige Schritt zur Modernisierung der Finanzverwaltung gelungen ist",
betonte Molterer nach Abschluss der Gespräche mit Staatssekretär Christoph Matznetter und der Personalvertretung.
An Stelle der bisherigen acht Großbetriebsprüfungen wird es künftig eine Großbetriebsprüfung
mit österreichweiter Zuständigkeit geben. Die einzelnen Standorte bleiben erhalten und auch die Erstellung
des bundesweiten Prüfplans erfolgt in Absprache mit den regionalen Dienstellen. Die neue Großbetriebsprüfung
wird sich auf Großbetriebe (ab 1.6.2008 Euro 9,68 Mio Jahresumsatz, bisher Euro 4 Millionen) und bestimmte
Sonderzuständigkeiten (z.B. Unternehmensgruppen mit Auslandsbezug) konzentrieren. "Das bringt eine Erleichterung
für die Unternehmen, da diese künftig erst ab einer höheren Umsatzgrenze in die Großbetriebsprüfung
fallen. Außerdem stärkt die neue Struktur auch die Effizienz und die Zusammenarbeit mit unseren europäischen
Partnern", so Molterer.
Die Prüfungszuständigkeit für die Mittelbetriebe wandert in die örtlich zuständigen Finanzämter.
Die Umsetzung erfolgt schrittweise in den nächsten Jahren. Nach Abschluss des Reformprozesses werden rund
400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Großbetriebsprüfung Österreich tätig sein. Mit
der Reform werden sowohl eine gleichmäßige Prüfungsdichte als auch eine bundeseinheitliche Rechtsauslegung
sowie eine effiziente Organisation sichergestellt. Überdies ist auch geplant, durch verbindliche Vorabauskünfte
die Rechtssicherheit für Großbetriebe wesentlich zu verbessern. Mit diesen Maßnahmen folgt das
Finanzministerium auch einer Empfehlung des österreichischen Rechnungshofes sowie internationalen Trends in
der Prüfung von Großbetrieben. |