Molterer: "Reform der Großbetriebsprüfungen wichtiger Modernisierungsschritt für Finanzverwaltung"   

erstellt am
27. 05. 08

Künftig eine österreichweite Großbetriebsprüfung - Umsatzgrenze auf Euro 9,68 Millionen angehoben
Wien (bmf) - Nach der tief greifenden Reform der Finanzämter in den Jahren 2002 bis 2005, der Reform der Zollämtern in den Jahren 2004 bis 2007 und der Reform der Betrugsbekämpfung im Jahr 2007 ist mit der Reform der Großbetriebsprüfungen der letzte große Baustein der Organisationsreform der österreichischen Finanzverwaltung abgeschlossen. "Ich freue mich, dass in konstruktiven Verhandlungen mit den Personalvertretern dieser wichtige Schritt zur Modernisierung der Finanzverwaltung gelungen ist", betonte Molterer nach Abschluss der Gespräche mit Staatssekretär Christoph Matznetter und der Personalvertretung.

An Stelle der bisherigen acht Großbetriebsprüfungen wird es künftig eine Großbetriebsprüfung mit österreichweiter Zuständigkeit geben. Die einzelnen Standorte bleiben erhalten und auch die Erstellung des bundesweiten Prüfplans erfolgt in Absprache mit den regionalen Dienstellen. Die neue Großbetriebsprüfung wird sich auf Großbetriebe (ab 1.6.2008 Euro 9,68 Mio Jahresumsatz, bisher Euro 4 Millionen) und bestimmte Sonderzuständigkeiten (z.B. Unternehmensgruppen mit Auslandsbezug) konzentrieren. "Das bringt eine Erleichterung für die Unternehmen, da diese künftig erst ab einer höheren Umsatzgrenze in die Großbetriebsprüfung fallen. Außerdem stärkt die neue Struktur auch die Effizienz und die Zusammenarbeit mit unseren europäischen Partnern", so Molterer.

Die Prüfungszuständigkeit für die Mittelbetriebe wandert in die örtlich zuständigen Finanzämter. Die Umsetzung erfolgt schrittweise in den nächsten Jahren. Nach Abschluss des Reformprozesses werden rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Großbetriebsprüfung Österreich tätig sein. Mit der Reform werden sowohl eine gleichmäßige Prüfungsdichte als auch eine bundeseinheitliche Rechtsauslegung sowie eine effiziente Organisation sichergestellt. Überdies ist auch geplant, durch verbindliche Vorabauskünfte die Rechtssicherheit für Großbetriebe wesentlich zu verbessern. Mit diesen Maßnahmen folgt das Finanzministerium auch einer Empfehlung des österreichischen Rechnungshofes sowie internationalen Trends in der Prüfung von Großbetrieben.
 
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